Darf unser Lehrer bei einer Klassenfahrt ohne konkreten Verdacht Taschen kontrollieren und Kollektivstrafen ausüben?

Hallo zusammen,

diesen April geht es für den gesamten 10. Jahrgang unserer Hamburger Schule für 3 Tage nach Berlin. In den vergangen Jahren gab es öfters Leute die Alkohol und illegale Drogen konsumiert haben und deswegen auf eigenen Kosten nach Hause mussten. Soweit alles verständlich, aber nun sollen wir und unsere Erziehungsberechtigten eine Art Vertrag unterschreiben, bei den wir einigen Dingen zustimmen sollen, die auf den ersten Blick nicht ganz legitim scheinen. Ich habe mich bereits durch Hamburger Schulgesetz und verschiedene Richtlinien geklickt, konnte aber bisher keine eindeutigen Aussagen finden, deswegen hier einmal genau kopiert worum es geht:

Bei Funden von Alkohol oder Drogen und bei Sachbeschädigungen in einem Zimmer tritt eine gesamtschuldnerische Verantwortung ein. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, können alle ZimmerbewohnerInnen gemeinsam für den Regelverstoß verantwortlich gemacht werden und tragen die Konsequenzen (sofortige Rückreise, Kostenübernahme) gemeinsam.

Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich, dass die begleitenden Lehrer das Alkohol- und Drogenverbot überwachen und die hierzu ggf. notwendigen Kontrollen an der Person, in den Zimmern und den Taschen und Koffern auch ohne konkreten Verdacht unangekündigt durchführen. Ich willige ein, mich einem Alkoholtest widerspruchslos zu unterziehen.

Ich habe die Sachen hervorgehoben, die mir besonders Suspekt scheinen, nämlich Kollektivstrafen und eben pauschale Taschen-/Personenkontrollen. Wäre super, wenn ihr mir mehr dazu sagen könnt und ob sowas wirklich legitim ist.

Danke

Schule, Recht, Klassenfahrt, Rechtslage
Fraxel Laser Behandlung ohne versprochenes Ergebnis?

Hallo Zusammen,

Ich habe eine Rechtsfrage zu einer ärztlichen Dienstleistung/Behandlung:

lch habe bei einem Arzt in Karlsruhe eine Fraxel Re:pair Laser Behandlung meines Gesichtes durchführen lassen.

Ich habe Unfall- und Aknenarben so wie Pigmentflecken im Gesicht.

Der Arzt versicherte mir das nach der ersten Behandlung alle Narben entfernt sein sollten und es nur eventuell sein kann das wir für eine grössere Narbe unter der rechten Augenbraue vielleicht ein zweites mal lasern müssten um diese Narbe auch vollständig entfernen zu können.

Ich musste für die Behandlung 1600€ bezahlen und zusätzlich noch für zwei Beratungsgespräche vorher nochmal fast 150€ Zusammen.

Die Behandlung ist nun 2 Monate her und selbst der kleinste rote Pigmentfleck ist noch zu sehen, es gibt überhaupt gar kein Ergebnis alle Narben und Löcher sind noch wie davor.

Auf Nachfrage beim Arzt mit Bildern meiner noch immer vorhandenen Narben und Flecken wurde mir gesagt das es sehr schön verheilen würde und ich auf das Endresultat schon 6 Monate warten müsse.

Nun ist es aber nun einmal ein Fraxel Repair Laser der die Haut abtragen soll somit ist das Ergebnis sofort nach lösen der Kruste zu sehen. Und bei mir gibt es kein Ergebis.

Ich weiss bei einer Ärztlichen Behandlung schuldet der Arzt nur die Durchführung und kein Ergebnis. Aber da er mir in den Beratungsgesprächen ein Ergebnis nach einer Behandlung quasi zugesichert hat sollte er mir dieses doch schuldig sein oder? Ist es nicht so das der Arzt mir ein Ergebnis versprochen hat und dieses somit auch erbringen muss?

ich hoffe jemand kann mir helfen, ich weiss nicht ob ich beim Arzt verlangen kann die Behandlung unentgeltlich zu wiederholen ?

Vielen Dank für die Hilfe in Voraus

Gruss Vivienne

Recht, Anwalt, Arzt, Dermatologie, Gesundheit und Medizin, Narbenbehandlung, Rechtslage, Gesichtsbehandlung

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