Wartung der Heizung, Termin nicht abgesagt trotzdem zahlen?

9 Antworten

Wenn die Wartungsfirma einen Termin vorschlägt, der nicht abgesagt wird, kann sie davon ausgehen, dass der Termin in gegenseitigem Einvernehmen zustandekommt. Bist du dann nicht zuhause, hat der Monteur eine Leerfahrt getätigt, zu welcher du Schadenersatzpflichtig bist.

Dummheit und Faulheit kosten eben Geld in dieser Welt. Weiss nicht, welches von beidem nun zutrifft.

Sorry, aber Dir ist nicht mehr zu helfen.

Warum hast Du denn nicht einen anderen Termin vereinbart? Stattdessen läßt Du den Monteur ins Leere laufen. Da ist es ja wohl klar, dass Du die Arbeitszeit bezahlen mußt.

Und wegen der Wartung solltest Du dann wohl einen neuen Termin ausmachen, Dich entschuldigen, dass Du den ersten verpeilt hast und dann auch da sein, wenn der Monteur zum neuen Termin erscheint.

Manche Leute - wie Dich - versehe ich einfach nicht.

soweit ich weiß gilt „stillschweigendes Einverständnis“, also wenn man zum Beispiel einen Termin nicht bestätigt nur unter Kaufleuten (wenn sie nicht sofort absagen gilt dies als Einverständnis) und ich nehme mal an du bist dort Privatkunde

Dem Endverbraucher wird im Gesetz wesentlich mehr „Verplantheit“ als dem Kaufmann zugestanden

Wenn im Vertrag aber konkret vereinbart ist , dass die Heizungsfirma dich lediglich über den Termin informieren muss , könnte es natürlich anders sein

ich arbeite selbst in einer Heizungsfirma und wir würden in einem Fall von unbestätigten Termin gar nicht hinfahren - warum haben sie nicht nochmal zur Sicherheit angerufen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Heizungsfirma schickt mir Termin zur Wartung,

Wer schrieb Dich weshalb an ....

Wartungsvertrag - was wurde dort vereinbart wenn Du einen Termin nicht bestätigst? Einfamilienhaus? Mehrfamilienhaus? Mieter?

Mich würde jetzt schon interessieren warum Du bei der Heizungsfirma den Termin nicht abgesagt hast, wäre bestimmt jetzt kein Problem gewesen.

Man ging davon aus, dass Du zu Hause bist und aus dem Grund bekommst Du jetzt die Rechnung. Wahrscheinlich stand in dem Schreiben auch drin, dass man Bescheid geben sollte, wenn man verhindert ist...