Hallo, die Tochter meines Partners ist nun im 2. Lehrjahr ihre 3jährigen Ausbildung zur Chemielaborantin. Sie möchte sie nun abbrechen und etwas anderes machen. (Was genau weiß sie noch nicht).
Jetzt meinte ihre Mutter, wenn sie die Zwischenprüfung schafft, dann wäre sie Junghandwerker und hätte da auch schon Möglichkeiten fürs Berufsleben. Und außerdem würde sie dann auch Arbeitslosengeld erhalten.
Ich kann dies nicht ganz nachvollziehen, ich würde sagen, wenn sie die Ausbildung abbricht, gibt es eine Sperre und die Zwischenprüfung zählt auch nirgends als Qualifikation, wenn sie in ein ganz anderes Berufsbild gehen möchte.
Stimmt meine Einschätzung? Vielen Dank