Nach einer Schenkung Anzeige wegen Betrug und Unterschlagung?

Hallo Leute. Ich bin 16 und hatte 1 Jahr lang kein Kontakt mehr mit meinem Vater und dann meldete er sich zu meinem Geburtstag (Anfang Dezember). Wir haben uns öfters getroffen um uns wieder so zu sagen kennen zu lernen. Ich wollte schon immer mal einen Handy-Vertrag. Und er wollte einen für mich Abschließen(auf seinem Namen). Das hat er auch gemacht mit der Bedingung das er das Taschengeld (50€) von meiner Mutter bekommt. Dann waren wir im Handy-shop wo er den Vertrag abgeschlossen hat. Dann habe ich noch mir das Handy dazu ausgesucht und die Anzahlung von 150€ geleistet und den Vertrag habe ich als Geburtstags und Weihnachtsgeschenk bekommen. PS:sein Personalausweis war nicht gültig aber die haben es trotzdem gemacht!!!! Im Dezember kam keine Rechnung mehr aber im Januar wo er mich drum bat ihm das Geld zu geben. Aber dann habe ich auch einmal kein Geld mehr von meiner Mutter bekommen(Sie meint: ich bezahle nicht für dein Vater). Er war natürlich sehr sauer und hat mich gegen sie aufgehetzt was misslungen ist. Dann habe ich den Kontakt abgebrochen weil er wieder sehr schlimm wurde. Vor 2 Wochen hat er dann einfach die Simkarte löschen lassen und ich habe mir eine Prepaid geholt. Heute schrieb er mir das ich ihn das Handy bis Samstag (morgen ) geben solle sonst zeigt er mich wegen Betrug und Unterschlagung an. Meine frage ist : Kann er mich anzeigen ??? Ich habe doch 150€ bezahlt und damit das Handy und den Rest hat er mir geschenkt. Meine Mutter meint das er nichts machen kann aber da bin ich mir nicht so sicher.

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Mitbewohnerin will trotz Kündigung nicht ausziehen und keine Miete zahlen!

Hallo,

ich habe momentan ein akutes Problem mit meiner Mitbewohnerin und brauche dringend Hilfe. Da sie immer zu spät die Miete gezahlt hat und ich ihr immer hinterherrennen musste, habe ich entschlossen auszuziehen, weil mir das einfach zu stressig ist. Das Mietverhältnis sieht so aus, dass ich zusammen mit meinem alten Mitbewohner Hauptmieter bin und die gute Dame zur Untermiete (Untermietvertrag mit altem Mitbewohner) wohnt.

Nun haben wir als Hauptmieter ordentlich gekündigt (3-Monatsfrist zum 30.4.) und mein alter Mitbewohner hat sie auch gekündigt (gleiche Frist). Daraufhin ist sie ausgerastet und sagt dass sie keine Miete mehr zahlt, nachdem sie für Januar schon nicht gezahlt hat, wo ich die komplette Miete vorgestreckt habe. Sie meint bis ein Verfahren durch ist kann sie da noch mindestens bis September wohnen ohne etwas zu bezahlen. Die Frage ist wie wir jetzt vorgehen sollten.

Kann man zB eine fristlose Kündigung (aufgrund von Nichtzahlung von 2 Monatsmieten, was ja in ein paar Tagen möglich wäre) nach einer ordentlichen Kündigung hinterherschieben? Ist eine Vorankündigung der fristlosen Kündigung notwendig? Wie kann man sich gegen die Nichtzahlung wehren? Könnte ich auch ihren Strom abstellen, da sie den ja auch nicht bezahlt? (evtl. mit Ankündigung)

Kann man den Arbeitgeber informieren, dass sie keine Miete zahlt? Wenn sie nach Fristende nicht auszieht, müssen wir dann einen Rechtsanwalt einschalten der eine Räumungsklage an das Amtsgericht stellt? Und können wir dann von unserem Vermieter auf Schadensersatz verklagt werden, weil die Wohnung nicht vermietbar ist, wenn sie nicht auszieht?

Wie soll man die Rechtskosten als Student vorschießen? Und kann man die Bonität von ihr prüfen, ob sie überhaupt etwas zahlen kann? Weil wenn nicht bleiben wir ja auf der Miete und den Rechtskosten sitzen…

Ein weiteres Problem ist dass sie die Miete bisher (April bis Dezember) immer bar bezahlt hat. Also theoretisch kann sie keine Mietzahlung nachweisen. Aber sie meinte das kommt vor Gericht nicht durch weil es doch 9 Monate funktioniert hat. (im Vertrag ist geregelt, dass sie die Miete auf das Konto von meinem alten Mitbewohner überweisen soll)

Leider hat sie auch keine Sicherheiten wie Bürgschaft. Und der Untermietvertrag wurde auch nicht vom Vermieter unterschrieben. Soll ich jetzt einfach nur meinen Mietanteil / Stromanteil bezahlen? (dann entstehen aber auf jeden Fall Mahnkosten seitens des Stromanbieters) Können wir dann fristlos gekündigt werden, wenn wir nur einen Teil der Miete zahlen?

Das sind ziemlich viele Fragen, vielen Dank wenn sich das jemand ganz durchgelesen hat. Ich hoffe jemand hat eine Idee oder Ahnung bezüglich der Fragen. (Habe einen Termin in der studentischen Rechtsberatung, aber der ist erst in 2 Wochen)

VIELEN DANK!!

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Kann der Rechtsanwalt im nachhinein Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung verweigern?

Wollte wegen Mobbing bei meinem letzten AG kündigen und habe einen RA beauftragt, unter Maßgabe der Abrechnung mit meiner Rechtsschutzversicherung einen

Auflösungs- vertrag zu vereinbaren.Nach erfolgtem ALvertrag teilt mir mein Anwalt mit, das die RSV keine Kosten übernimmt. Ich habe daraufhin erklärt, er wäre verpflichtet gewesen, mir

eine Absage der Kostenzusage der RSV mitzuteilen. Daraufhin teilt er mir mit, "Wenn ich für sie eine Deckungszusage einhole, ist das eine Tätigkeit, zu der ich nicht

verpflichtet bin, grundsätzlich obliegt dies dem Versicherungsnehmer. Wenn ein Rechtsanwalt dies übernimmt, steht ihm hierfür eine Vergütung zu.

Sie müssen jetzt umgehend meine Rechnung(über 2000€ nach BRAGO) ausgleichen, Sie haben dann die Gelegenheit, gegen ihre Rechtsschutzversicherung zu klagen.

Diese Möglichkeit besteht für mich nicht, weil ich kein Vertragsverhältnis mit der Rechtsschutzversicherung habe. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies für mich auch nicht aus abgetretenem Recht möglich ist. (wörtlich ORIGINALTEXT RA KANZLEI)

Hat der Anwalt Recht? Hätte er mich nicht informieren müssen, das die RV nicht zahlt, bevor er den AL Vertrag erstellt?. Besteht ein Rechtsanspruch des RA gegen

mich?. Jeder VN muss doch davon ausgehen, das ein RA bei Vorlage der RSV auch mit ihr abrechnet. Muss ich neben meinen Kosten für den RA auch noch

Kosten einer Deckungsklage zahlen? Wer kann mir helfen?. Brauchen wir

jetzt alle eine Versicherung gegen die Versicherung?. Ich bin verzweifelt!. Bitte helft mir!

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