Fehlende Lampe und andere Mängel in der Wohnung

Hallo. Ich wohne in einer WG, das Zimmer habe ich von meiner Uni gemietet (kein Wohnheim, eine ordentliche Wohnung, die eben als WG an 2 Studenten vermietet wird). Nun hatte ich einen Mitbewohnerwechsel vor einigen Monaten und mein Mitbewohner war etwa einen Monat vor mir eingezogen und hatte sich bereits breit gemacht. als er dann nach ablauf seines vertrags wieder auszog, nahm er einiges mit. darunter auch die Lampe im Badezimmer. Die wurde einfach abmontiert. Ob es seine war oder eigentum der wohnung, weis ich nicht. Ich war zum Zeitpunkt des Auszugs nicht anwesend.

Da mein Bad nun stockdunkel ist, hab ich beim Vermieter (dem Zuständigen an der Uni) gesprochen, ob er (da er auch Hausmeisterdienste übernahm) vorbeikommen und die orginallampe wieder anbringen könnte. Das blieb aus. Ich hakte nach und nun habe ich seit 5 Monaten ein Bad ohne Lampe! Im Winter bedeutet das, dass das Bad nach 17 Uhr mit Taschenlampe oder blind genutzt werden muss. Spiel wurde ebenfalls abmontiert. Dazu kommt noch eine Schimmelbildung in der Küche, die eindeutig nicht ich verschuldet haben kann.

Ich will inzwischen nur, dass das so schnell wie möglich gefixt wird. Kann mir jemand vielleicht helfen, ob es da im Mietrecht vielleicht etwas gibt? Dass ich die Miete teilweise oder komplett zurrückhalten kann, bis das ganze gefixt ist? oder den Vermieter anderweitig unter druck setzen kann? Klar, die Uni verwaltet sehr viele wohnungen und er allein ist für 80 verschiedene zuständig unter anderem, aber das ist doch wirklich langsam eine unverschämtheit.

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Einstellungsbetrug Bundeswehr

Folgender Sachverhalt : Person A wurde 2007 mal mit einem Strafbefehl belegt wegen Betruges zu 95 Tagessätzen a 15 Euro. 2014 bewarb sich Person A bei der Bundeswehr. Im Rahmen des Bewerbungsbogens gab Person A diese Vorstrafe nicht an da es ja im Privaten und im Behördenführungszeugnis schon getilgt wurde. Da stand die Frage ob Person A mal rechtskräftig verurteilt wurde. Daraufhin rief Person A bei einem Anwalt an und fragte ob dieser Strafbefehl schon getilgt wurde dieser Antwortete mit ja. drüber stand die Belehrung das Verurteilungen die im BZRG als getilgt oder Tilgungsreif sind nicht zu offenbaren sind. Daraufhin verneinte Person A die frage ob er mal rechtskräftig verurteilt wurde. Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste bzw Person A dachte das das Behördenführungszeugnis das BZRG sei. Person A gab auch im Bewerbungsverfahren einen Führerschein Entzug im Jahre 2012 an. Daraufhin musste Person A eineErklärung unterschreiben das der Rechtsberater einsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen muss in alle Straf / Ermittlungsakten die jemals im zusammenhang mit Person A entstanden sind. Person A dachte sich dann sollte der damalige Strafbefehl doch noch eine Relevanz haben wird das der Rechtsberater schon feststellen bei der Überprüfung Person A unterschrieb die Erklärung und machte sich dann weiter keine gedanken. Der Rechtsberater gab dann sein okay und Person A wurde dann zum 1.7 in die Bundeswehr eingestellt. Ca 8 wochen später stellte Person A fest das das BZRG und das Behördenführungszeugnis etwas völlig anderes ist und ganz andre Tilgungsfristen gelten . Person A beantrage daraufhin eine Einsichtnahme des BZRG sah diesen Auszug beim Amtsgericht ein und stellte den noch bestehenden Eintrag fest. Person A meldete dies umgehend seinem KP Chef dieser sagte das würde schon passen es sei ja vorher alles überprüft worden. Person A meldete es dann noch unverzüglich freiwillig und ohne Grund dem Rechtsberater der Bundeswehr eben deswegen um zu unterstreichen das Person A nicht vorsätzlich oder wissentlich gehandelt hat. Dieser will nun überprüfen und ggf ein Ermittlungsverfahren wegen Einstellungsbetrug einleiten. Was kann  Nun passieren ?? Ist es überhaupt Betrug da sich Person A dahingehend geirrt hat ?? 

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Kann man einen Rechtsanwalt bei der Polizei anzeigen?

Hallo liebe Community

Ich habe ein Problem mit einen Rechtsanwalt. Ich habe vor knapp 3 Jahren auf bitten meines Vaters einen Anwalt kontaktiert der darauf spezialisiert ist Studienplätze für Humanmedizin einzuklagen. Es war mein Traum Medizin zu studieren aber mit einen NC von 2,3 waren meine aussiechten in NRW zu studieren nicht so rosig. Da hatte mein Vater von einen Freund gehört, dass man seinen Studienplatz einklagen kann. Er hat sich die Daten von den Anwalt geben lassen und ich hab ihn dann kontaktiert . Am Telefon während des Beratungsgesprächs klang er sehr nett . Ich habe ihn ausführlich meine Situation geschildert und auch die Finanzielle Lage meiner Familie. Daraufhin fragte er ob wir eine Rechtschutzversicherung haben, zwar hatten wir eine doch diese hätte die kosten einer Studienplatz klage nicht übernommen. Er hat mir dann geraten welche Versicherung diese Kosten übernehmen würde und dass wir diese versicherung abschließen sollen. Dies taten wir dann auch. Als ich ihm meine unterlagen plus Versicherungspolice zukommen lies und er mir versichert, dass er sich erst dann einschaltet, wenn die wartefirst von 3 monaten der Versicherung abgelaufen wäre. doch knapp einen monat später erhielt ich eine abrechnung von knapp 5000 € und ich hatte 2 wochen zeit ihm das geld zu überweißen. Ich war total geschockt und auf meine frage , wieso er so früh tätig geworden ist, sagt er, dass sonst die anmelde fristen für den widerspruch abgelaufen wären und ich das geld zahlen muss. auf eine ratenzahlung wollte er nicht eingehen. ich habe ihn sofort eine kündigung geschrieben und ihm das mandat entzogen doch seinerseits bis heute keine antwort erhalten. ( in der zeit habe ich schon 5 kündigungsschreiben geschrieben und versendet ) auch am telefon mag er nicht mit mir sprechen, erst dann wenn ich das Geld zahle. Doch ich bin nicht in der Lage so viel geld aufeinmal zu zahlen. und obwohl ich ihm geschrieben hatte, dass er für mich nicht mehr tätig werden soll und ich ihm das mandat entziehen, bekomme ich schreiben von ihm, dass er eine klage eingereicht hat und er ein termin bei gericht hat und wenn ich die klage zurück ziehe, kommen kosten von bis zu 500 € auf mich zu. ich bin zwar zu einen anwalt mit der sache gegangen und auf dessen bitte nicht mehr für mich tätig zu werden , kommen wir keine antwort. ich habe bis heute insgesammt an die 3000€ an gerichtkosten gezahlt. meine ganzen Ersparnisse nicht aufgebraucht und ich weiß nicht wie ich dies alles bezahlen soll, wenn neue kosten auf mich zu kommen. und als studentin habe ich nicht viel geld zur verfügung und meine eltern mussten aufgrund von krankheit ihre selbstständigkeit aufgeben nun ist meine frage, was ich machen kann ? ein freund meines vaters sagte ich solle zur polizei und den anwalt anzeigen, da dies betrug sei und er mich belästigt und der staatsanwalt dies prüfen würde ein anderer sagte ich solle mich bei der anwaltskammer über den anwalt beschweren

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Zahnärztin behandelt Freundin wie Dreck

Guten Tag.

Ich hab gerade meine Freundin zum Zahnarzt begleitet, da sie empfindliche Zahnhälse hat und sich dort ein kleines Loch gebildet hat.

Den Termin hatte sie um 9 Uhr. Aufgerufen wurde sie erst um 10 Uhr. Bis hierhin konnten wir noch damit leben, das ist nichts ungewöhnliches trotz Termin noch lange warten zu müssen.

Doch dann kam die Höhe. Sie ging rein zur Zahnärztin und ich wartete im Wartezimmer. Die Praxis ist eine Gemeinschaftspraxis oder so. Also es gibt dort zwei Behandlungszimmer und eigentlich zwei Zahnärztinnen. Eine war heute anscheinend krank und so behandelte die andere Zahnärztin zeitgleich immer einen Patienten in jedem Zimmer (also zwei auf einmal).

Im Wartezimmer konnte ich sehr gut mitbekommen, wie ganze 4 Patienten(!!!) nach meiner Freundin in das andere Behandlungszimmer reingingen und auch vor ihr wieder herauskamen. Alle 4 kamen erst in die Praxis als meine Freundin schon in "Behandlung" war.

Meine Freundin wurde zunächst betäubt und dann durfte sie satte 50 Minuten warten, ehe die Zahnärztin wieder in das Zimmer kam und endlich die Behandlung fortsetzte. Dazu muss man noch sagen, dass meine Freundin wirklich panische Angst vor dem Zahnarzt hat, da sie bis jetzt immer sehr gute und gesunde Zähne hatte. Das weiß die Zahnärztin sehr wohl, da meine Freundin schon bei der letzten Behandlung erst in Tränen ausbrach.

Wieso zum Teufel lässt man so einen Patienten dann also 50 Minuten im betäubten Zustand unbeaufsichtigt da liegen???!!!

Ist das rechtens?! Gibt es irgendwo eine Seite oder ein Institut ähnlich wie dem Stiftung Warentest, wo man Ärzte bewerten kann? Ist das schon Körperverletzung? Das kann doch nicht normal sein! Ich bin zutiefst erbost und sie fühlt sich einfach nur schlecht.

Das schlimmste ist, dass die Zahnärztin den Floaridlack sehr schlampig raufgemacht hat. Es steht dort ein "Kleks" Fluorid weg. Als wäre da so ein kleiner Berg Fluorid auf ihrem Zahn.

Wir bitten um Rat, danke!

Gesundheit, Rechtsanwalt, Behandlung, Recht, Gericht, Arzt, Jura, Krankenkasse, Zahnarzt
Mietstreit nach angebohrter Wasserleitung

Ich habe letzte Woche beim Einzug in eine neue Wohnung beim Anbringen der Hängeschränke für die Küche eine Wasserleitung angebohrt. Nun handelt es sich bei meiner neuen Wohnung um einen Altbau, das Wasserleitungen dort nicht immer notwendigerweise der Norm entsprechen ist mir bewusst. Allerdings befinden sich bei mir die Leitungen bei einer Deckenhöhe von 2,50m ziemlich genau auf 1,90m quer durch den Raum. Und auch alle Leitungen untereinander, Warmwasser, Kaltwasser und Heizung.

Nun hab ich die Leitung angebohrt und das Wasser begann zu spritzen. Ich lief zum Hauptwasserhahn der Wohnung, um dort mit erschrecken festzustellen, dass dieser nicht funktionstüchtig ist. Also rief ich den Hausverwalter an um zu fragen wo der Zentrale Abstellhahn für das Haus ist. Anstatt auf meine Frage zu antworten wollte dieser allerdings, das ich mich ihm gegenüber am Telefon rechtfertige wie dass alles denn passieren konnte. Und das während ich mit einer Hand telefonierte und mit dem Daumen der anderen Hand das Loch abdichtete. Einer meiner zukünftigen Mitbewohner konnte sich dann zum Glück doch erinnern wo der Haupthahn ist. Die Tür zu diesem befindet sich im Keller und war verschlossen. Ich hatte also keine andere Wahl als mein Telefonat zu unterbrechen und die Tür einzutreten um den Haupthahn für das ganze Haus abzudrehen.

Das Problem hätte innerhalb kürzester Zeit gelöst werden können, aber nun habe ich:

Kaputte Wasserleitung in der Küche (Mittlerweile durch den Notdienst) repariert. Die Mieter unter mir haben einen Wasserschaden in ihrer Küche, da das Wasser durch die Wand geflossen ist und dort das gesamte Laminat aufquoll. Einen defekten Haupthahn in meiner Wohnung, der aber am nächsten Tag durch einen vom Hausverwalter geholten Installateur ausgetauscht wurde. (Dies geschah ohne meine Anwesenheit) Und eine beschädigte Kellertür da ich diese eintreten musste.

Der Vermieter verlangt jetzt natürlich von mir das ich für den gesamten Schaden hafte. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich dafür nicht vollständig haftbar gemacht werden kann, denn hätte der Haupthahn in meiner Wohnung funktioniert, dann hätten dadurch alle anderen Schäden vermieden werden können. Und ich bin mir auch ziemlich sicher dass der Haupthahn des Hauses nicht hinter verschlossenen Türen sein darf, wenn der Vermieter / Hausverwalter der einzige mit Schlüssel ist. Zum Glück habe ich nachdem das Wasser abgestellt war von allem Fotos gemacht. Im Laufe der Woche habe ich auch noch einen Termin beim Mieterbund um mich dort dementsprechend beraten zu lassen. Aber der Vermieter macht jetzt natürlich Druck das alles schnell, und am besten von mir, bezahlt wird.

Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?

Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, mieten, Wasserschaden
Wie Behördenwillkür bei Kfz-Zulassung entgegen gehen?

Habe folgendes Problem:

Habe einen alten Traktor. Diesen habe ich vor 7 Jahren ohne Fahrzeugbrief erworben. Ein Zwischenhändler, (anderer Bauer) hat mir diesen Traktor nach dem Tod des damaligen Besitzers (Bauer) verkauft, da er damals für die Maschinen sich um den Nachlass kümmerte. Ein Kaufvertrag liegt vor, in dem auch bestätigt wurde, dass dieser mir ohne Fahrzeugbrief verkauft wurde.

Nun wollte ich den Traktor anmelden. Die Kfz-Zulassungsstelle wollte telefonisch ein Foto von den alten Nummernschildern haben und ich solle mit Kaufvertrag zur Zulassungsstelle gehen. Das tat ich. Dann hieß es, ich brauche die Bestätigung der Erben, dass kein Brief mehr existiert. Ich kontaktierte wieder den Käufer. Dieser wolle mir gerne helfen, weiß aber nach dieser langen Zeit leider nicht mehr um welchen Traktor es sich handelt. (Er habe mittlerweile um die 200 Traktoren verkauft).

Das schrieb ich alles an Eides statt und schickte es an die Zulassungsstelle. Auch an Eides statt, dass ich diesen Traktor nicht entwendet habe. Die Zulassungsbehörde teilte mir telefonisch mit, dass so der Traktor nicht zugelassen werden kann.

Was soll ich noch tun, mehr ist nicht mehr möglich?

Kann es sein, dass jeder Scheunenfund zugelassen werden kann, ich aber meinen Traktor, bei dem ich altes Nummernschild und Kaufvertrag vorweisen kann, nicht angemeldet werden kann?

Muss ich den Traktor ohne Papiere jetzt verkaufen, in dem ich im Kaufvertrag an Eides statt erkläre, dass dieser Traktor nicht gestohlen wurde und ein Kfz-Brief nicht vorhanden ist? Und dann kann der Nachbesitzer diesen Traktor zulassen?

Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.

Rechtsanwalt, Recht

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