Monika Mumm Terror Inkassobüro / coeo Vollstreckungsbescheid

Hallo,

seit geraumer Zeit bekomme ich Briefe von einer Rechtsanwältin Monika Mumm.

Die fordert im Auftrag einer First Communication GmbH 351,83. Die Forderung soll ich aber an eine coeo Inkasso GmbH überweisen?! Alles sehr seltsam.

Vergangene Woche rief ich in der Kanzlei an um herauszubekommen was für eine Forderung das überhaupt sein soll.

Leider brachte das Gespräch gar nichts,weil die Dame am Telefon ziemlich unfreundlich

und dumm war.

Sie sagte in der Sache hätte ich eine Ratenzahlung ? nicht eingehalten und es läge ein

Vollstreckungstitel vor.

Heute hatte ich plötzlich wieder ein Schreiben von ihr im Briefkasten. Eine Zwangsvollstreckungsandrohung.

Sie wäre nunmehr beauftragt die Einleitung der Zwangsvollstreckung gegen mich zu prüfen.Ich habe jetzt noch 4 Tage Zeit zu zahlen,ansonsten beauftragt sie einen Gerichtsvollzieher.

Anbei hat sie mir eine Kopie eines Zwangsvollstreckungsantrags sowie einen Antrag auf sofortige Abnahme der Vermögensauskunft an das hiesige Amtsgericht beigefügt.

Als Anlage steht dort wäre ein Vollstreckungsbescheid des AG Hünefeld unter dem AZ ....

vom 30.07.2013 beigefügt.

ich selber hatte in meinem Schreiben aber keine Kopie von diesem angeblichen Vollstreckungsbescheid des AG Hünefeld.

Ich habe jetzt natürlich Angst davor und weiß nicht was ich machen soll?

Ich weiß bis heute nicht um was für eine Art Forderung es sich eigentlich handelt,bzw. was ich da eigentlich bezahlen soll.

Ich wäre froh,wenn mir jemand helfen könnte und mir Auskunft gibt,wie ich mich verhalten kann.

Vielen Dank, kikischlau

Rechtsanwalt, Inkasso, coeo
Reißverschlussverfahren, Unfall mit riesen LKW, Rat bezüglich der Schuld.

Zwar ware ich nicht beteiligt am Unfall, jedoch ein Kumpel und ich suche Rat.

Also schildere ich den Vorfall.

Reißverschlussverfahren, rechts fährt ein LKW, weiß nicht wieviel Tonnen, aber kein kleines, er hatte schon ein Gelenk hinterm Cockpit. Entschuldigt die Bezeichungen, weiß gerade nicht wie man sowas nennt. Ich hoffe verständlich gewesen.

Nun, rechts im Reißverschlussverfahren fährt ein langer LKW, links neben dem LKW 3 Autos paralel zum LKW, an vorderster stelle mein Kumpel.

Er wollte sozusagen den LKW überholen weil er schon bei seinem cockpit war, also ganz vorne. Sie waren schon fast gleichschnell bzw. gleichweit vorne. Nun verlangsamt der LKW fahrer nicht, stattdessen beschleunigt er weiter um das überholen nicht zu ermöglichen. Und fährt recht grob mittig und extra weiter zum Auto und bamm. Streift das Auto. Spiegel abgefallen und der untere und vordere Bereich wurde vom LKW geschliffen.

Ich dachte mir nun, mein Kumpel hat schuld, schließlich hätte er einfach abbremsen müssen und warten müssen bis der LKW dann sich ganz vorne eingeordnet hat. Jedoch wäre das eine Gefahr für den hinteren Verkehr. Auffahrunfall. Und, hätte der LKW fahrer nun nicht seine Beschleunigung vermindern müssen ?

Mein Kumpel hat den Führerschein seit 3 Wochen, also noch recht unerfahren. Wollte am LKW vorbei weil sonst abbremsen und vollbremsung bzw, auffahrunfall für den hinteren Verkehr verursachen.

Die Polizei meinte nun, sie würde vielleicht ein Aufbau seminar bekommen.

Schaden war nicht allzugroß.

Aber wer hat denn nun Recht, weiß es jemand genau ?

Bitte um Rat.

Kurz:

Reißverschlussverfahren, fast links am LKW vorbei und er streift dann das auto am Beifahrerspiegel. Und am Blech drunter und davor.

Was kann nun passieren ?

Unfall, Verkehr, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Rechte, Unfallversicherung
Als Minderjähriger betrunken von der Polizei erwischt - was nun?

Hallo Leute, was wäre, wenn man als 15 Jähriger auf einem Volksfest ist, ohne Eltern, um so in etwa 24 Uhr verlässt man das Festzelt weil man zum Parkplatz will wo die Mutter wartet um einen abzuholen, ein Polizist spricht einen dann auf dem Weg an nach Ausweis und so weiter und ob man schon 16 wäre.. bla bla bal... mir geht es eig. nur darum, wenn die Polizei einem alkoholisierten Minderjährigen auf einem Volksfest oder in einer Bar oder was weiß ich wo erwischt, egal ob sie ihn nun mit zum ausnüchtern nehmen, oder ihn in die Hände der Eltern übergeben, könnten die Polizeibeamten einen dafür anzeigen? schon oder? bzw. die Eltern oder? Und, meine wichtigste Frage, wenn man da erwischt werden würde, man hat nur getrunken, nicht randaliert oder widerstand oder ähnliches geleistet, und man möchte zur Polizei, könnte man das nach einer solchen Aktion vergessen? Also ich meine könnte man sich trotzdem noch bewerben, oder könnte es heißen "sie wurden im Zusammenhang mit einer Straftat angezeigt - Sie dürfen sich nicht mehr bewerben bzw. die Polizei nimmt sie nicht" oder so etwas?? Könnte einem so etwas widerfahren? Oder muss man dafür etwas anstellen wo man mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe bekommt, dass man nicht mehr zur Polizei darf?

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