Vom Küchenkauf zurücktreten?Nun will Hofmeister 25% vom Kaupreis einbehalten?

Hallo,

meine Eltern haben vor 8 Tagen beim Möbelhaus " Hofmeister " in Bietigheim-Bissingen eine Küche angeschaut und mit einer Bearbeiterin schonmal eine Skizze sich erstellen lassen. Das heisst es kam jemand und hat sich bei meinen Eltern alles anschauen wollen, wegen den Masen und so. Meine Eltern haben den Typen jedoch gleich weggeschickt.

Sie haben sich nach grundlegender Überlegung doch entschieden, diese Küche nicht zu kaufen. Sie haben nun vor 3 Tagen an Hofmeister eine Kündigung des Kaufvertrages geschrieben und an sie versandt.

Nun kam vom Möbelhaus, daß sie nicht bereit sind, vom Vetrag zurückzutreten, und wenn verlangen sie vom Kaufpreis 7.283 € netto, 25% einzubehalten. hlschrank dabei war. Ich muss dazu sagen, daß beim Kauf keinerlei Geräte gabei gewesen sind, obwohl wir bei dieser Küche wo wir zuvor angeschaut haben, jedoch Herd, Spülmaschiene und Kühlschrank dab ei waren. Wir mussen diese Geräte extra zahlen um sie dabei zuhaben.

Im Kaufvertrag ist allerdings in der Rechnung nur der Nettobetrag enthalten aber eine Auflistung mit allem drumm und dran was die Geräte im einzelnen kosten, ist nicht orhanden. Deswegen haben wir den Kaufvertrag kündigen wollen.

Wer ist nun im Recht? Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten oder kann der Verkäufer 25 % vom Kaufpreis bei Rücktritt verlangen.

In den Geschäftsbedingungen vom Kaufvertrag ist sowas allerdings nicht ersichtbar.

Hoffe Ihr könnt uns hierbei helfen und Rat, Tipps, oder Vorschläge geben.

Mfg Muggi37

Allgemeinwissen, Rechtsanwalt, Küche, Möbel, Kaufvertrag, Jurist, Rechtsberatung
o2 akzeptiert keine Ratenzahlung - jetzt Mahnung vom Rechtsanwalt - was tun.

Also, ich konnte ab Oktober meine Handyrechnung nicht mehr zahlen. Höhe der Handyrechnung war 45,00€.

Im Oktober habe ich meinen Tarif herabgestuft auf 34,99 im Monat und hab gesagt bekommen, dass ich 50 Frei - SMS habe, auf der nächsten Rechnung jedoch wurde mir jede SMS einzeln abgerechnet. Im o2 Laden, wo ich auch den Tarif geändert habe, wurde mir dann gesagt, ich hätte doch keine 50 Frei - SMS.

Nun gut, mittlerweile beläuft sich die Rechnung auf 252€ und da kommen jetzt noch 52,50€ hinzu, da der Vertrag im April 2013 endet.

Bei o2 habe ich mittlerweile zweimal versucht eine Ratenzahlung zu vereinbaren, da ich z.Zt. nur mein Kindergeld zur Verfügung habe und dieses auch nicht ganz, da ich Strom davon bezahle. Einmal habe ich 10,00€ angeboten und habe von o2 gesagt bekommen, das geht nicht, ich müsse 45€ abdrücken. Beim zweiten Mal habe ich dann 20,00€ angeboten und dies wurde wieder abgelehnt und es wurde auf die 45€ hingewiesen.

Nun habe ich die 2. Mahnung von deren Rechtsanwalt Bissel + Partner bekommen und da wird auf ein gerichtliches Mahnverfahren aufmerksam gemacht. Nun gut, ich kann nicht binnen 1er Woche 252€ auftreiben.

An wen muss ich mich nun wenden bezüglich einer Ratenzahlung Vereinbarung?! An den Rechtsanwalt oder an o2?! Oder soll ich einfach einen Betrag XY an o2 überweisen und das dann per Postweg nochmal verdeutlichen, dass mehr nicht geht und dann mon. brav die Rate bezahlen?

Bitte um aufschlussreiche Antworten.

Finanzen, O2, Rechnung, Rechtsanwalt, Geld, Handyanbieter
Heilpraktiker fordert Ausfallhonorar

Hallo alle zusammen,

also ich bin gerade etwas schockiert.

Aus persönlichen Gründen vereinbarte ich am 07.01.2013 telefonisch um 16:37 Uhr einen Termin bei einem Heilpraktiker/ Coach (private Praxis) für den nächsten Tag (sein Vorschlag) um genau 15:00 Uhr (also keine 24h später). Er schickte mir an meine E-Mail-Adresse noch eine Bestätigungsmail, auf die ich zwar auch reagieren sollte, es aber nicht tat. Es kam mir etwas dazwischen und ich schickte ihm gegen Mitternacht (also schon am Tag des Termins in der Früh) eine E-Mail, in der ich das Anliegen erklärte.

Und gegen 16:20 Uhr kam dann folgende Mail von ihm:

"Sehr geehrte Frau ***,

leider haben Sie den zwischen uns fest vereinbarten Termin nicht wahrgenommen. Ich hatte Ihnen auf Ihren Wunsch hin zeitnah einne Termin eingeräumt. Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden im voraus abgesagtr werden, kann ich nicht akzeptieren, da ich den Termin in der Regel nicht neu vergeben kann. Ich habe Sie in unserem Telefonat am 07.01., 16.37 Uhr, darüber informiert, dass ich eine Privatpraxis leite, darüber zeigten Sie sich in Kenntnis und sagten, dass Sie die Kosten der Behandlung privat übernehmen würden. Ihre Zusage des Termins in unserem Telefonat kommt einer vertraglichen Abmachung gleich. Als Anlage sende ich Ihnen daher die Rechnung für das Ausfallhonorar.

Solten Sie meiner Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Ich weise darauf hin, dass dadurch weitere Kosten auf Sie zukommen.

Freundliche Grüße"

Um einen Termin am nächsten Tag habe ich nie gebeten. Muss ich das Ausfallhonorar zahlen?? Oder kann ich das ignorieren? Hat jemand Ähnliches erlebt??

Besten Dank

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Heilpraktiker, Ausfallhonorar
Beamtenbeleidigung Entschuldigungsschreiben

Hi, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Bruder hatte vor kurzen einen Unfall (Betrunken in einen anderen gefahren) ich bin kurz danach auch dazugekommen, die Polizei traf erst später ein. Da mein Bruder und ich uns sehr ähnlich sehen kam es auf Grund der Aussage der anderen Fahrerin dazu das ich beschuldigt wurde gefahren zu sein. Darauf lief alles etwas aus dem Ruder... Es vielen eine Worte die ich im nachhinein bereue. Gut, etwas angetrunken war ich auch. Nun wollte ich an die Beamten einen Entschuldigungsbrief schreiben. Den ersten Entwurf habe ich mal angehängt. Meint ihr das geht so in Ordnung?

Vorwurf der Beleidigung und Wiederstand gegen die Festnahme in der Nacht vom 9.11. auf den 10.11.2012

Sehr geehrter Herr XXX, sehr geehrter Herr XXX.

Hiermit entschuldige ich mich bei Ihnen für die von mir geäußerten Beleidigungen und den von mir geleistete Wiederstand.

Das war nicht mein normales Verhalten und sicherlich der Gesamtsituation geschuldet. Ich hätte sofort klarstellen sollen, dass ich nicht gefahren bin, jedoch wollte ich meinen Bruder nicht belasten. Ich war mit der Situation überfordert, dazu kam die Sorge um meinen Bruder, die Aufregung und der Alkoholeinfluss. Es tut mir wirklich leid. Außerdem möchte ich mich im Namen meines Freundes XXX XXXXX für sein verhalten entschuldigen. Ich bereue die Tat sehr und verspreche, dass das nicht wieder vorkommt. Ich hoffe Sie nehmen diese Entschuldigung an. Wenn Sie wünschen würde ich mich auch gerne noch einmal persönlich entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt

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