Handwerker Rechnung Pauschal Vereinbarung spätere Nachträge erlaubt?

Hallo Freunde,

Hatte letztes Jahr ein Sanitärfirma beauftragt bei mir zuhause,Heizung uns Sanitärarbeiten durchzuführen,dafür haben wir Pauschalpreise beim Installation vereinbart.

Auch haben wir eine Festen Zeitpunkt vereinbart wo die Arbeiten erledigt sein müssten.

Habe eine Schriftliche Angebot vom Handwerker erhalten,wo später auch die Rechnung mit der Handwerkerrechnung zugesandt wurde,die Arbeiten hat der Handwerker verzögert bzw.nicht zur der angegebene Zeitpunkt erledigt,daraufhin habe ich ihn auch mehrere Fristen gesetzt und ihn aufgefordert die arbeiten zu erledigen,jedoch ohne erfolg.

Daraufhin habe ich einen anderen Sanitär Firma beauftragt,welche die Arbeiten erledigte.

Der Handwerker der die Arbeiten nicht erledigen konnte,bestand auf die vollständige auszahlungen der Rechnung da er angeblich 70%des arbeits geleistet hätte.

Habe jedoch an den anderen Handwerker Firma auch geld bezahlt,da er die Arbeiten vervollständigt hat.

Jetzt bekam ich vor einigen Monaten eine Rechnung von dem Handwerker welche nicht in der Lage war mir die Arbeiten Fristgerecht zu erledigen,wo er NACHTRÄGLICH Arbeitskosten in Rechnung stellt,auch für ein Arbeiter welche nie da war und ich solle auch für ihn bezahlen!!!

Daraufhin habe ich diese abgestritten,wo er mich dreisterweise auch noch angeklagt hat da ich ihm angeblich die Rechnungen nicht bezahlt hätte.

Habe sowohl den Schriftlichen Angebot als auch den Rechnung wo ausdrücklich draufsteht das wir PAUSCHAL preise vereinbart haben.

Er behauptet ich sollte eigenleistungen bringen wo nie davon die rede war.

Habe bereits mein Anwalt eingeschaltet jedoch möchte ich euch auch Fragen ob man nachdem eine Rechnung erstellt wird,im nachhinein Nachträge gemacht werden können schließlich habe ich ja den Angebot und den Rechnung wo nirgendwo von einem Eigenleistung die rede war,außerdem hätte ich erfahrung mit dem Handwerklichen Arbeiten hätte ich Sinnvollerweise doch keine Sanitär Firma beauftragt!

Bitte helft mir !!!

gibt es auch Gerichtliche Urteile gegen solche fällen?

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Ist das Jura-Studium machbar?

Hey Leute,ich habe mal ne Frage : Wie schwer ist das Jurastudium wirklich ? Kann man es schaffen,wenn man jeden 2.Tag lernt,weil manchmal ist jeden Tag unmöglich,da man um 18 uhr von der uni kommt,kaputt ist und einfach nur noch schlafen möchte. Ich überlege mir,ob ich nicht doch vielleicht zum Sommersemester mein Jura Studium anfangen sollte...Viele Leute haben mich in dieser Entscheidung beeinflusst,in dem sie mir gesagt haben,ich solle lehramt machen. Ihr wisst ja wie das ist,wenn die eigene Mama sagt,als Lehrerin hätte ich viele Ferien,angenehme Arbeitszeiten etc. ;-)) Nur leider bereue ich jetzt meine Entscheidung zutiefst und wollte gerne im Sommersemester mich für Jura bewerben. Jetzt wollte ich von euch mal wissen,ist das Studium machbar und kann man danach einen Job finden (" Was du machst Jura? Das macht doch jeder!"). Auch,wenn ich mir im Internet häufig Berichte durchlese,dass gerade mal 10 % ihr Prädikatsexamen schaffen,Studenten "fast garnicht" die Note "Vollbefriedigend" erreichen und die Durchfallquote bei 80% liegt,fange ich an zu zweifeln. Wenn man sowas hört,fragt man sich tatsächlich,ob man es aufgeben sollte. Ich wollte aber so gerne Jura studieren,habe schon 2x ein Praktikum in einer Kanzlei und im Landesgericht absolviert und es stört mich auch nicht,dass ich seeehr viel auswendiglernen muss.Jetzt will ich mal von euch wissen,was fällt euch zu Jura ein ? Ist es schwer? Habt ihr Erfahrungen damit etc ? Ich bitte um Hilfe und würde mich sehr über jeden ernstgemeinten und hilfreichen Rat freuen. !! Dankeschön im Voraus =)

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