Nebenkosten nach Trennung und Auszug weiter bezahlen?

Hallo liebe Wissenden,

wieder wende ich mich voller Hoffung hier an die Community.

Meine EX und ich haben uns ende September getrennt, der Mietvertrag läuft fristgerecht bis 31.1.13. SIe hat nen neuen Partner, mit dem Sie hin und wieder in der Wohnung ,,übernachtet,,! Sie hat mich mit diversen Falschaussagen bei der Polizei angezeigt um eine Kontaksperre zu erwirken und mich von der Wohnung fernzuhalten.

Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit, bzw. gibt es da etwas gesetzliches, das ich bis Ende Januar keine Nebenkosten mehr bezahlen muss?

Ich meine immerhin wohne ich seit mitte September nicht mehr dort, sie hat nen neuen Partner, ich hab dort kein Internet mehr, da sie das Passwort geändert hat, sie hat mir Verboten über den Reciever Pay TV zu schauen, ich Dusche dort nicht mehr, brauch dort keine Heizung und Strom ebenfalls nicht mehr, aber soll für alles noch bezahlen!

Ich seh es irgendwo nicht ein, dort länger die Nebenkosten mitzutragen damit Sie sich mir ihrem Lover ein schönes Leben machen kann und er bezahlt nichts.

Immerhin könnte ich so im Moment 130€ pro Monat sparen, da ich ja schon wo anders zur Miete wohne und dort auch bezahlen muss!

PS: JA wir sind beide im Mietvertrag als Mieter aufgeührt

Leider hab ich im Internet nichts passendes dazu gefunden :(

Bitte helft mir!

Vielen Dank im voraus :)

Euer Infinituum

Mietrecht, Trennung, Mietvertrag, Auszug, Nebenkosten, kontaktsperre
kleine Miete - hohe Nebenkostenabrechnung über 700 € - Irreführung?

Hey Leute!

Erst mal zu den Fakten... MIetpreis 400€ für 25 m². Miete: 290 + 70 NK + 40 Tiefgarage. Jetzt bekam ich die Nebenkostenabrechnung für 2011 über 700 €. Was ich rausgefunden habe: Mein Vormieter zahlte bereits 2010 über 500€ nach. Ich bin eingezogen und wurde nicht auf diese hohen Nebenkosten hingewiesen und der Vermieter hat auch nicht (nach den Berechnungen vom Vorjahr und Vormieter) die Nebenkosten angepasst und mich wieterhin nur 70 zahlen lassen... Jetzt kam die Abrechnung und wir befinden uns im November 2012. D.h. obwohl der Vermieter wusste dass sehr hohe Nebenkosten (von 840€ eingezahlten noch über 700€ zusätzlich, was über 80 Prozent sind) entstehen, hat er weder für 2011 noch für 2012 die Nebenkosten angepasst und deshalb jetzt diese hohe Nachzahlung auf einen Schlag, die mich Mitte 2013 dann wohl auch für 2012 erwarten wird... Erst jetzt hat er für den 1.1.2013 die NK üm 50€ erhöht..etwas spät nach 2 Jahren überhohe Nachzahlungen oder!?

Ist das erlaubt!? Ist das nicht Täuschung!? Ich mein mir wurde eine angeblich billigere Wohnung verkauft als sie am Ende tatsächlich ist!?

Bin dem Mieterbund beigetreten und habe nächste Woche einen Termin, bin aber am verzweifeln deshalb frage ich hier schon mal..Habe gehört es kann zu einem "Vergleich" kommen? Was heisst das?Bin STudentin und habe sicher keine 700€ auf der hohen Kante...-.-"

Würde mich über ernst gemeinte Antworten freuen, Danke

Vergleich, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Täuschung, Versäumnis
Jobcenter überweist Miete an falsche Bankverbindung

Das Jobcenter hat die Miete und Nebenkosten immer an meinen vom Vermieter beauftragten Wohnungsverwalter überwiesen. Irgendwann stellte sich heraus, dass der Wohnungsverwalter die Miete und Nebenkosten unterschlagen und veruntreut hat um irgendwelche Schulden zu tilgen. Mittlerweile ist er pleite und gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Ich habe das Jobcenter daher schriftlich am 03.09.2012 aufgefordert die Miete an eine neue Bankverbindung des Vermieters zu überweisen. Die Unterlagen dazu habe ich persönlich im Jobcenter abgegeben, die Entgegennahme wurde mir schriftlich bestätigt. Allerdings teilte mir der Vermieter jetzt mit, dass weder für Oktober, noch für November Zahlungen eingegangen wären. Ich stellte das Jobcenter daraufhin zur Rede und es stellte sich heraus, dass mein Schreiben vom 03.09.2012 im Jobcenter verloren gegangen war und die neue Bankverbindung nicht eingetragen wurde. Das Jobcenter teilte mir daraufhin mit, dass ich dann Pech gehabt hätte. Die Zahlungen wurden geleistet, wenn auch dummerweise auf das falsche Konto. Ich müsste daher selbst versuchen, vom Wohnungsverwalter das Geld zurück zu bekommen (wie denn, der ist pleite...), da das Jobcenter diese Zahlungen nur als Erfüllungsgehilfe für mich an den Wohnungsverwalter im Rahmen einer Abtretung überwiesen hat. Wenn das Schreiben zur Änderung meiner Bankverbindung dort abhanden gekommen wäre, sei das bedauerlich aber nicht zu ändern. Zweimal könne man die Miete nicht rückwirkend neu überweisen.

Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Dem Jobcenter war nachweislich bekannt, dass die neue Bankverbindung eingetragen werden muss und es ist allein deren verschulden, dass das diesbezügliche Schreiben verloren gegangen ist oder falsch abgeheftet wurde. Das kann mir doch jetzt nicht zum Nachteil gemacht werden, weil der Vermieter -zu Recht- nach den zwei letzten Mietzahlungen von mir fragt.

Gibt es dazu bereits Urteile oder Rechtssprechungen oder Gesetzestexte mit denen ich gegenüber dem Jobcenter argumentieren kann?

Bitte keine Hinweise wie: "geh zu einem Anwalt". Dann hätte ich mir die Anfrage hier sparen können!

Miete, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nebenkosten, Abtretung

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