Techem und co. - Terminbriefe

Neulich habe ich von Techem wiedermal einen Terminbrief bekommen. Man hat mir geschrieben, dass am Tag X ein Mensch von dort kommt und ich muß daheim sein um den reinzulassen. Meiner Ansicht war das Überflüssig. Schon letztes Jahr kamen die wegen der selben Sache. Damals war es schon überflssig: Die Zähler standen still, meldeten dies per Funk. Das war zu prüfen! Nur habe ich keine Warmwasserentnahme an diesen Zählern! Ich habe Techem geschrieben, dass der Besuch überflüssig ist und ich das Schreiben für nichtens halte. Ausserdem halte ich es für eine Frechheit, mir einen Termin vorzugeben, an dem ich einen Mann von Techem in meine Wohnung lassen MUSS, auch wenn ichdas nicht will. Ich bin der Meinung, das grenzt an Hausfriedensbruch. Techem hat mein Schreiben (e-mail) nicht inoriert. Heute Stand der Monteur vor der Tür und wußtevon nichts. Gutmütig wie ich war hab ich ihn reingelassen. Im Gespräch sagte er mir, dass in meinem Mietvertrag steht, dass ich Leute wie von Techem in meine Wohnung lassen MUSS, um sachen abzulesen. Ich glaube das habe ich nie gelesen. Ausserdem hat der Vermieter die Zähler ohne mein Wissen einbauen lassen. Ich zahle dafür monatlich!! Das Geld könnte ich mir sparen, denn ich kann die Dinger selber ablesen.

Frage: Wenn Techem mir einen Termin vorgibt, muss ich den erfüllen? Muß er mit mir abgestimmt sein bzw. muß ich dem zustimmen? Begeht Techem nicht Hausfriedensbruch im eigentlichen Sinne? Ist es wirklich so, dass in einem Mietvertrag stehen darf, dass externen Einlaß zu gewähren ist? - Stichwort Hausfriedensbruch § 123 StGB

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Nebenkostenabrechnung - Problem: eine Ölheizung für zwei Häuser

Umrüstung von Öl- auf Gasheizung Auf einem Grundstück stehen zwei Häuser. In dem einen Haus befindet sich eine Ölheizung, die beide Häuser mit Wärme und Warmwasser versorgt. Der Heizungsverbrauch in beiden Häusern ist sehr sehr unterschiedlich.Wie kann am sinnvollsten eine separate Versorgung vorgenommen werden? Das Ablesen über Erfassungsröhrchen an allen Heizkörpern und einer Umlage von 30 % für die qm und 70 % über den Verbrauch kommt auch nicht in Frage, weil das eine Haus die untere Etage mit einem Kachelofen erwärmt. Außerdem steht im Mietvertrag: Schlüssel 50:50. Am gerechtesten wäre eigentlich 100 % nach Verbrauch - geht das???Welche wirtschaftlich günstigen Möglichkeiten der separaten Bereitstellung und Erfassung gibt es? Zusätzlicher Ölbrenner und separater Öltank? Gaskombigerät für eines der Häuser? Gas liegt bereits in der Straße. Könnten dabei die bestehenden Heißkörper weiter benutzt werden? Mit welchen Kosten ist für ein Gaskombigerät für Wärme und Heißwasser ist zu rechnen? Welche Kosten entstehen, wenn die Heizkörper von Öl auf Gas umgestellt werden? Damit wäre eine separate Erfassung der verbrauchten Energie pro Haus gegeben. Kann dann der Mieter aufgefordert werden, Gas beim Lieferanten selbst anzumelden (so wie das auch beim Strom geschieht)? Oder kann das Mietshaus auch komplett die Kosten für Öl direkt selbst tragen, wenn das Eigentümerhaus auf Gas umstellt? Dazu ergänzen muss ich noch, dass im Mietvertrag standardmäßig steht, dass nach qm – Verteilerschlüssel 50:50 bzw. Personen abgerechnet wird. Freue mich über kompetente Rückmeldungen. - Vielen Dank.

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