Wer muss die Stromrechnung (rückwirkend 6j.) zahlen?

Hallo, wir sind 02.2008 in eine neue Wohnung gezogen und keinen strom gezahlt weil wir bis jetzt auch keine Rechnung vom Stromversorger erhalten haben. Wie wussten auch nicht wer für welche kosten aufkommen muss. Der Vermieter hat die Stromanmeldung beim Versorger auch nicht gemacht, das kamm jetzt per zufall raus. Wir sind auch davon ausgegangen das die Stromkosten bei uns in den Nebenkosten drin enthalten sind, weil unser Vermieter uns auch garnicht drauf hingewiesen hat. Jetzt habe ich den Mietvertrag durchgelesen und da steht nirgendswo auch nur ein Wort von der Stromversorgung. Ok, ab jetzt wird natürlich gezahlt, aber was ist mit den 6 jahren rückwirkend? Wer muss dem Stromversorger was melden?, und woher sollte ich wissen wer unser Stromversorger ist? Gibt es irgendwelche verjährungsfristen in so einer Sache? Was ist wenn darauf auch keine hinweise im Mietvertrag zu finden sind? Es ist so dass zunächst der Vermieter diese Rechnung (für das letzte Jahr nur) erhalten hat, dann hat er diese dem Verwalter geschickt, und erst der Verwalter hat den Stromanbieter drauf hingewiesen das die Wohnung bereits seit 02.2008 bewohnt ist, und dann hat der Stromanbieter uns die Rechnung geschickt (knappe 3 tausend). Wir haben auch die ganzen 6 jahre keinen vom Stromanbieter bei uns im Haus (6 fam.) gesehn, keine Auhnung wer was und wann abgelesen haben könnte und wie die 6 jahre rückwirkend berechnet werden können. Wie die Nachbarn die Stromrechnungen bezahlen wissen wirauch nicht! Kann der Stromversorger mir oder dem Vermieter einen Versorgungsvertrag für 6 jahre rückwirkend "andrehen"?, und muss ich den unterschreiben? Bei dem neuen Versorgungsvertrag ab dem 01.01.2014 wie schon gesagt besteht ja keine Diskussion, und wird bezahlt. Bitte Bitte Hilfe! Vielen Dank im voraus!!!

Energie, Mietvertrag, Nachzahlung, Nebenkosten, Stromrechnung, Stromversorger, stromvertrag
Nebenkostenabrechnung bei Eigentumswechsel

Hallo liebe Leute

Wir haben zum 01.07.2012 eine Wohnung gekauft.Wir wohnen selbst darin. Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für das gesamte Jahr 2012 bekommen,daraus ergibt sich eine heftige Nachzahlung.Dazu muß man sagen das die HV die Vorauszahlungen des Verkäufers berücksichtigt hat.Die Höhe der Vorauszahlungen haben wir so weiter bezahlt wie der Verkäufer, also haben wir genau soviel bezahlt wie der Vorbesitzer. Nun beruft sich die HV auf ein BGH Urteil V ZR 113/11 wonach sie die Abrechnung nur dem neuen Eigentümer (mich) stellt und dieser dann evtl. Nachzahlungen für das gesamte Jahr bezahlen muss. Die HV würde gegen eine extra Gebühr eine gesplittete Abrechnung erstellen für die erste Jahreshälfte 2012 in der ich noch kein Eigentümer war,damit kann ich im Innenverhältnis die Kosten für das erste Halbjahr 2012 vom Verkäufer einfordern. Im Kaufvertrag steht Besitz,Lasten usw gehen über zum 01.07.2012 an den Käufer.

Nun liebe Leute meine Fragen: -hat die HV Recht? -kann mir jemand dieses Urteil V ZR 113/11 vereinfacht erklären (verstehe kein Juristendeusch) -muß der Verkäufer meiner Forderung dann nachkommen ,wenn nicht was kann ich dann dagegen machen(Wenn er meint er wäre nicht mehr der Eigentümer)

Hoffentlich nimm sich jemand von Euch Zeit diese Zeilen von mir zu lesen und kann mir bei meinem Problem helfen.

Vielen Dank für Euere Mühe

Mit freundlichen Grüßen flckg

Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wegerecht
Kann Nachbar meine Heizung anzapfen?

Hallo,

ich habe eine schöne fette Nachzahlung meiner Heizkosten bekommen - 530Euro! Sowas hatte ich noch nie. Das Jahr zuvor in gleicher Wohnung musste ich nur 33Euro nachzahlen.

Davor in einer anderen Wohnung habe ich sogar bis zu 250Euro wieder bekommen.

Nun ja, es geht aber nun um die letzte Wohnung. 2011 betrug die Nachzahlung 33Euro und 2012 beträgt sie 530Euro.

Die Zählerstände sind korrekt, ich muss im Jahre 2012 mehr als das doppelte an Einheiten geheizt haben als 2011! Quasi für zwei Wohnungen. Das habe ich aber nicht. Ich heize immer gleich viel/wenig.

Zudem gab es in dem Jahr 2012 mehrmals einen Heizungsausfall, da der Vermieter versäumte Öl zu tanken.

Nun ein komischer Verdacht, könnte derjenige in der Wohnung gegenüber vom Hausflur wohnt meine Heizung anzapfen? Die Zähler liegen jeweils in den Wohnungen in der Abstellkammer. Die Wohnungen sind genau spiegelverkehrt, das heißt die Heizung verläuft genau mittig.

Komisch ist, dass meine Nachbarin mich ständig fragt ob ich schon meine Nebenkostenabrechnung bekommen habe. Ist mir aber auch erst jetzt im Nachhinein aufgefallen, dass sie da besonderes Interesse dran hat. Ihr Mann ist auch so ein Tüfftler, arbeitslos und viel Zeit hat.

Könnte man quasi von einer Wohnung die Heizung auf meinen Zähler umleiten? Bzw. meine Heizung anzapfen?

Wenn ja, wie könnte ich das raus bekommen, ob das vielleicht tatsächlich so der Fall ist?? Ich wohne nicht mehr in der Wohnung, aber hausintern in einer anderen und meine verdächtigten Nachbarn sind weiter weg gezogen.

LG

Öl, Heizung, Nachbarn, Nachzahlung, Nebenkosten

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