Mietwohnung Heizkosten?

4 Antworten

Pauschale Heizkosten sind nur im Ausnahmefall zulässig.

Regel ist Heizkosten nach Messung des eigenen Verbrauchs.

Dennoch musst du monatlich die 150 € bezahlen (Vorschuss auf Nebenkostenrechnung)

Einmal im Jahr wird dann über die Nebenkostenabrechnung ermittelt ob du Geld nachzahlen oder zurück erstattet bekommst.

Das ist die Regel von der es aber etliche Ausnahmen gibt.

Vorab: Es ist keine gute Idee, nicht zu heizen bzw. sogar unzulässig, da dadurch an der Wohnung Schäden auftreten können, für die Du haftbar gemacht werden könntest. Diese könnten auch erheblich teurer sein als die Heizkosten.

Zur eigentlichen Frage: Der angegebene Betrag ist idealerweise ein Durchschnitt der Vorjahre für die gleiche Wohnung und wahrscheinlich Deine monatliche Vorauszahlung. Heizt Du weniger, bekommst Du wahrscheinlich eine Rückzahlung.

Das hängt aber von sehr vielen Faktoren ab. So können sich auch die Energiekosten übers Jahr ändern und dann sieht es in die eine wie die andere Richtung gleich komplett anders aus. Eine gute Informationsquelle ist der Energieausweis für das Gebäude.

Außerdem gibt es noch die anteilige Abrechnung über die Fläche und Grundgebühren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

In der regel wird der tatsächliche verbrauch mit 50% angerechnet, und der durchschnitt im haus(nach quadratmeterzahl meist, oder einfach pro partei) nochmal mit 50%.
Weil wenn du garnicht heizt, müssen deine nachbarn mehr heizen(weil sind ja nur die außenwände wärmegedämmt, und nicht die wand zum nachbarn), du klaust quasi deren wärme, daher zählt das auch zu 50%.

Und natürlich gibt es einen grundbetrag, quasi miete für den zähler.

Du zahlst im normalfall über das ganze jahr jeden monat den selben betrag, und dann liest du den zähler jährlich ab und kriegst entweder geld zurück oder zahlst drauf je nach dem wieviel du wirklich verbraucht hast.


lisaloge  01.09.2024, 05:27

Mindestens 30%, maximal 50% werden nach Fläche abgerechnet.

jort93  01.09.2024, 15:09
@lisaloge

Joa, aber meist sind ist es 50:50. Darum habe ich eben "in der Regel" geschrieben.

bezahlen musst du sie erstmal.

bei der Jahresabrechnung bekommst du dann zurück, was du nicht verbraucht hast.

allerdings sind auch Arbeitskosten darin enthalten, sodass du nicht alles wieder bekommst. und einen kleinen Verbrauch wirst du haben, selbst wenn du nicht heizen musst.

dann wohnst du allerdings in einer Wohnung u.u. mit Minusgraden.


Silo123  02.09.2024, 04:19

Mietwohnung mit Minusgraden ist sehr unwarscheinlich, selbst bei Nichtheizung, da in der Regel dann Nachbarn heizen und die Zwischendecken nicht besonders wärmegedämmt sind. Deswegen fallen ja auch beiNichtheizen Verbrauchsmengen an. Ein Teil der Heizkosten auch nach Verbrauch des kompletten Hauses wird umgelegt.