Mietwohnung Heizkosten?

3 Antworten

Pauschale Heizkosten sind nur im Ausnahmefall zulässig.

Regel ist Heizkosten nach Messung des eigenen Verbrauchs.

Dennoch musst du monatlich die 150 € bezahlen (Vorschuss auf Nebenkostenrechnung)

Einmal im Jahr wird dann über die Nebenkostenabrechnung ermittelt ob du Geld nachzahlen oder zurück erstattet bekommst.

Das ist die Regel von der es aber etliche Ausnahmen gibt.

In der regel wird der tatsächliche verbrauch mit 50% angerechnet, und der durchschnitt im haus(nach quadratmeterzahl meist, oder einfach pro partei) nochmal mit 50%.
Weil wenn du garnicht heizt, müssen deine nachbarn mehr heizen(weil sind ja nur die außenwände wärmegedämmt, und nicht die wand zum nachbarn), du klaust quasi deren wärme, daher zählt das auch zu 50%.

Und natürlich gibt es einen grundbetrag, quasi miete für den zähler.

Du zahlst im normalfall über das ganze jahr jeden monat den selben betrag, und dann liest du den zähler jährlich ab und kriegst entweder geld zurück oder zahlst drauf je nach dem wieviel du wirklich verbraucht hast.

bezahlen musst du sie erstmal.

bei der Jahresabrechnung bekommst du dann zurück, was du nicht verbraucht hast.

allerdings sind auch Arbeitskosten darin enthalten, sodass du nicht alles wieder bekommst. und einen kleinen Verbrauch wirst du haben, selbst wenn du nicht heizen musst.

dann wohnst du allerdings in einer Wohnung u.u. mit Minusgraden.