verkomplizierte Urlaubstage (Hilfe)?

In meinem Vertrag für meinen Minijob stehen keine konkreten Angaben.

Da steht: Industrieservice + Dienstleistung e.V. (UIS) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie und der Industriegewerkschaft Metall 

Also irgendwie in diesen Tarifverträgen soll stehen, wie viel Urlaubstage ich bekomme. Jedoch finde ich rein gar nichts dazu

Ganzer Text: 1. Tarifgeltung und Betriebsvereinbarung

Ergänzend zu den hier aufgeführten Regelungen gelten für das Arbeitsverhältnis - unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit des Mitarbeiters - die jeweils für die Gesellschaft kraft eigenen Abschlusses oder kraft Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband oder kraft Allgemeinverbindlichkeitserklärung gültigen Firmen- oder Verbandstarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung. Derzeit sind dies die Tarifverträge, die zwischen dem Unternehmerverband Industrieservice + Dienstleistung e.V. (UIS) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie und der Industriegewerkschaft Metall abgeschlossen wurden, insbesondere der Rahmentarifvertrag vom 02.12.2021, der Entgelt-Rahmentarifvertrag vom 02.12.2021, die Entgelttabelle mit Wirkung ab dem 01.10.2022, der Tarifvertrag

Ich bitte echt um Hilfe, weil ich suche und suche, aber nichts finde. Krank, was die Unternehmen alles tun, um so welche Sachen zu verschweigen.

MfG

Beruf, Kündigung, Gehalt, Minijob, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist, Lohn, Probezeit, Urlaubsanspruch, Vertragsrecht
Habe ich Recht auf Urlaub (Hilfe)?

Habe in April angefangen bei meinem Minijob. Arbeite 1 mal die Woche 8h (Vertrag geht bis Oktober)

Gibt es da Pflicht von Anzahl an Urlaubstagen?

In meinem Vertrag steht ich soll bei Zeile 1 vom Vertrag schauen, aber steht:

1. Tarifgeltung und Betriebsvereinbarung

Ergänzend zu den hier aufgeführten Regelungen gelten für das Arbeitsverhältnis - unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit des Mitarbeiters - die jeweils für die Gesellschaft kraft eigenen Abschlusses oder kraft Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband oder kraft Allgemeinverbindlichkeitserklärung gültigen Firmen- oder Verbandstarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung. Derzeit sind dies die Tarifverträge, die zwischen dem Unternehmerverband Industrieservice + Dienstleistung e.V. (UIS) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie und der Industriegewerkschaft Metall abgeschlossen wurden, insbesondere der Rahmentarifvertrag vom 02.12.2021, der Entgelt-Rahmentarifvertrag vom 02.12.2021, die Entgelttabelle mit Wirkung ab dem 01.10.2022, der Tarifvertrag

Arbeitnehmerüberlassung

vom

Beschäftigungssicherungstarifvertrag vom 27.03.2013.

08.05.2003, sowie

der

Auf das Arbeitsverhältnis finden die mit dem Betriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen sowie die mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarungen Anwendung.

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