Was passiert eigentlich wenn ich als Arbeitnehmer die Nase voll habe und einfach fristlos aus der Firma gehe und nie wiederkomme? Arbeitslosengeld ist egal?

6 Antworten

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Fristlose Kündigung als Arbeitnehmer: Was du wissen solltest

Ein fristloser Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis klingt verlockend, birgt aber einige Risiken:

 * Kündigungsgründe: Eine fristlose Kündigung muss begründet sein. Nur bei schwerwiegenden Gründen, wie z.B. Lohnrückständen, sexueller Belästigung oder Mobbing, kann sie rechtlich gerechtfertigt sein.

 * Klagemöglichkeit des Arbeitgebers: Dein Arbeitgeber könnte dich auf Zahlung des restlichen Lohnes bis zum Ende der vereinbarten Kündigungsfrist verklagen.

 * Arbeitslosengeld: Ein fristloser Ausstieg kann sich negativ auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Die Agentur für Arbeit prüft, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag.

 * Zeugen: Es ist ratsam, Zeugen für die Gründe deiner Kündigung zu haben.

 * Beratung: Sprich auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt oder der Arbeitsagentur, bevor du handelst.

Fazit:

Ein fristloser Ausstieg ist oft mit Risiken verbunden. Eine gründliche Abwägung und ggf. rechtliche Beratung sind dringend zu empfehlen.

Wichtiger Hinweis:

Ich kann keine Rechtsberatung ersetzen. Bitte wende dich für eine individuelle Einschätzung deiner Situation an einen Rechtsanwalt.


koofenix  31.07.2024, 14:33
 * Klagemöglichkeit des Arbeitgebers: Dein Arbeitgeber könnte dich auf Zahlung des restlichen Lohnes bis zum Ende der vereinbarten Kündigungsfrist verklagen.

Den verstehe ich jetzt nicht ganz. Der Arbeitnehmer zahlt doch dem AG keinen Lohn. Ich kenne es nur andersherum, daß der Arbeitnehmer den Lohn bis Ablauf einer regulären Kündigung einklagen kann.

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Das kommt wie bei allem drauf an. Im Endeffekt hältst du dich nicht an deinen Teil der Abmachung. Entstehen dadurch kosten, also Beispiel engangene Gewinne oder direkt zuweißbare kosten. Als Beispiel Kosten für eine Zietarbeitsfirma (Nicht das gehalt) für einen Ersatz. Kann man dich da schon rechtlich dran bekommen.

Aber in vielen Fällen wird vermutlich einfach nur der Vertrag eliminiert und das wars.


Inkognito-Nutzer   01.08.2024, 07:49

das klingt super :-) danke

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Ab dem Tag des Nichtmehrerscheinens hast Du keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt mehr und der Arbeitgeber kann Dich haftbar machen, sofern ihm durch Dein Nichtmehrerscheinen ein Schaden entsteht.

Kann teuer werden :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

der AG kann dich auf Ersatz für deine Arbeitsleistung während der Kündigungsfrist klagen.

Wenn der AN das Arbeitsverhältnis nicht fristgemäß kündigt, kann der Arbeitgeber Schadenersatz für die Zeit der Kündigungsfrist verlangen. (Verschiedene Szenarien)

Beim Arbeitslosengeld wird er erst mal für 3 Monate gesperrt.