Arbeitgeber setzt massiv unter Druck, will indirekt dass man Kündigt, was kann ich tun?

Hallo.

Meine Frau und Ich arbeiten zusammen in einem Altenpflegeheim.

Sie ist Wohnbereichsleitung und wird ab Anfang nächstes Jahr Pflegedienstleitung.

Ich selber bin dort Haustechniker (als einziger)

Jetzt ist es so, dass ich mich gerne mal wehre, wenn es Sachen auf Arbeit gibt, die mir nicht passen und ich auch mal mein Mund auf mache.

Das passt aber wohl der Obrigkeit nicht.

Jetzt hatte meine Frau ein Gespräch mit dem Geschäftsführer und plötzlich hieß es, dass es nicht mehr ginge, dass ich hier als Haustechniker arbeite, wenn meine Frau zur PDL aufsteigt.

Er nannte das Vätternwirtschaft...

Sie haben ihr gesagt, sie müsse sich dann um mich kümmern, wenn sie die Stelle antritt, was so viel bedeutet wie sie solle mich dann Kündigen.

Damit setzten sie meine Frau extrem unter Druck und mich genau so, da ich nicht möchte, dass meine Frau ihre Karriere gefährdet ist, nur weil ich hier auch angestellt bin.

Das wir verheiratet sind war von Anfang an bekannt und auch mir wurde die Stelle angeboten, ich habe mich nicht drauf beworben.

Jetzt scheint denen aber etwas nicht zu passen und sie nutzen die Stellung meiner Frau aus um mich raus zu drängen.

Egal wie ich es drehe, entweder muss meine Frau mich dann entlassen was sie nicht will und auch die Einrichtungsleitung will das nicht, oder ich gehe selber damit ich weiter keine Probleme verursache, wobei ich das extrem unfair finde.

Ich mache meine Arbeit gut, es gibt keine Beschwerden und komme mit allen super klar.

Ich fange jeden Tag eine halbe Stunde eher an, war bisher nie Krankgeschrieben und mache sogar Bereitschaft obwohl es nicht in meinem Vertrag steht und so wird es einem gedankt...

Also meine Option, ich warte bis ich gekündigt werde oder gehe einfach selber, ich möchte es ihnen aber nicht so leicht machen und würde gerne Wissen, ob es iwas gibt, was ma da vlt unternehmen kann, damit sie mit so einem Verhalten nicht ungestraft davon kommen.

Tut mir leid wegen des langen Textes.

Kündigung, Anwalt, Kündigungsrecht, Rechtsschutz
Berechtigt oder nicht von der 1N Telecom GmbH?

Ich habe im August 2024 an einem Gewinnspiel teilgenommen und versehentlich oder vielleicht auf ,,zahlungspflichtig bestellen" geklickt. Ich habe danach keine Vertragsbestätigung oder sonstige Unterlagen erhalten. Deswegen ich davon ausgehe, dass ich doch nicht drauf gedrückt habe. Hier ist, was ich bisher unternommen habe:

Widerrufe gesendet:

  • 9.8.2024: Erster Widerruf per E-Mail.
  • 14.8.2024: Zweiter Widerruf per E-Mail.
  • 4.9.2024: Dritter Widerruf per Einschreiben mit Rückschein.
  • 10.9.2024: Vierter Widerruf per Einschreiben.
  • 16.09.2024: Widerspruch gegen die Rechnung mit Rückschein

Rechnung und Kündigung erhalten:

  • Am 12.9.2024 erhielt ich eine Rechnung über 419 Euro sowie ein Kündigungsschreiben, obwohl ich keine Leistung in Anspruch genommen habe.
  1. Verbraucherzentrale eingeschaltet:
  • Am 10.9.2024 schaltete ich die Verbraucherzentrale ein. Sie verfasste ein Schreiben an die 1N Telekom GmbH und forderte den Nachweis eines Vertrags sowie setzte eine Frist bis zum 24.9.2024. Da kam die Rechnung noch nicht an.

Warum ich glaube, dass der Vertrag nicht gültig ist:

  1. Ich habe keine Vertragsbestätigung oder Widerrufsbelehrung erhalten, was für die Gültigkeit eines Vertrags erforderlich ist.
  2. Ich habe mehrfach fristgerecht widerrufen, was den Vertrag auflösen sollte.
  3. Ich bin nicht berechtigt, den Vertrag abzuschließen, da der Internetanschluss auf den Namen meines Vaters läuft.

Nun frage ich mich, ob diese Maßnahmen richtig waren und ob ihr meine Meinung zur Ungültigkeit des Vertrags teilt? Was denkt ihr?

Internet, Kündigung, Betrug, Vertrag, Vertragsrecht
Darf der Hauptmieter mich sofort rausschmeißen, wenn ich als Untermieter die Miete nicht bezahle?

Normalerweise ist es glaube ich so, dass zwischen Mieter und Vermieter erst 3 Monate von Zahlungsrückständen bestehen müssen, damit fristlos gekündigt werden kann seitens des Vermieters.

Also wenn ab dem 3. Monat die Miete nicht mehr eingegangen ist

(als Beispiel: am 1.1. nicht am 1.2. nicht und zum Schluss am 1.3. nicht, kann der Vermieter ab dem 1.3. fristlos kündigen und auch eine Räumungsklage vollziehen lassen, wenn der Mieter nicht freiwillig geht. Im Grunde wären das dann "nur" etwas mehr als 2 volle Monate und ein paar zusätzliche Tage nach dem 1.3., damit der Mieter Zeit hat seine Sachen zu packen und die Wohnung zu übergeben. Wenn der Mieter nicht freiwillig geht und der Vermieter nur durch eine Räumungsklage den Mieter aus der Wohnung bekommt, sind es glaube ich 1-2 Wochen nach dem 1.3. und wenn der Vermieter sofort eine Räumungsklage beauftragt ca. 1-2 Wochen, bis die Polizei/Ordnungsamt vor der Tür steht und die Wohnung samt Ex-Mieter räumt.)

Beim 2. Beispiel, bei dem es in dieser Frage geht, ist es jedoch ein Mietvertrag auf Zeit zwischen Mieter und Untermieter. Dauer des Mietvertrages ist vom 1.7.24 bis zum 31.10.24, also fast 4 volle Monate an Mietdauer.

Die Kaution (500€) wurde in dem Fall direkt zu Mietbeginn gezahlt und dokumentiert, so wie die Miete für Juli und August wurden bereits gezahlt (450€ warm/Monat).

Die Mietzahlung für September steht noch aus (Stand: 16.9.24.), und am 1.10.24 wäre die letzte Gesamtmiete (450€) fällig, bevor der Mietvertrag sowieso am 31.10.24 endet.

Somit stünde ein Betrag von insgesamt 900€ an Mietrückstand insgesamt offen. Wenn keine Schäden in der Wohnung entstanden sind, können die 500€ Kaution dafür verwendet/einbehalten werden, sodass sich der Mietrückstand von 900€ auf 400€ reduzieren würde.

Die eigentliche Frage: Gelten für einen Untermieter andere gesetzliche Regelungen als für einen normalen Mieter? Könnte ein Untermieter statt nach 3 nicht bezahlten Monatsmieten sofort nach einer nicht bezahlten Monatsmiete fristlos gekündigt werden, so dass der Untermieter bereits inkl. Räumungsklage im Monat September die Wohnung verlassen/räumen/übergeben muss?

Oder gelten bei einem Untermieter dieselben rechtlichen Regelungen wie bei einem normalen Mieter mit den 3 Monatsmieten? Da nur 2 Mietzahlungen nicht geleistet werden bis der Mietvertrag des Untervermieters ausläuft wäre eine fristlose Kündigung ab dem 3. Monat ohne Mietzahlung sowieso nicht möglich, oder? Das wäre die Frage hier.

Kündigung, Mietvertrag, Untermiete, Mietrecht Kündigung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kündigung