Was kann Person X gegen seinen Chef machen? Kann er den anzeigen?

4 Antworten

Warum schreibst Du in der dritten Person?

Natürlich kannst Du deinen Chef wegen Verleumdung und möglicherweise auch Beleidigung anzeigen. Dafür müßte es dann aber Beweise geben, die die Polizei dann sammeln kann. Am besten wären natürlich die Arbeitskollegen als Zeugen. Aber hier mußt Du bedenken, das die noch weiter für deinen Chef arbeiten wollen, so das sich da wohl nicht wirklich jemand zur Verfügung stellen wird.
Deshalb will das gut überlegt sein. Sollte es nämlich keine Beweise geben, kann dein Chef dich wegen falscher Verdächtigung anzeigen. Falls dadurch dann auchnoch ein Schaden entsteht, welcher auch immer, und dieser bezifferbar ist, kann er diesen zivilrechtlich gegen dich geltend machen.

Sechs Wochen "krank machen" geht schon mal gar nicht, krank sein dagegen schon. Es wird schwer werden, einen Arzt zu finden der dich sechs Wochen AU schreibt, während Du gar nicht AU bist. Dieser Arzt würde sich nämlich strafbar machen.

Person X geht es psychisch nicht gut und möchte die letzten 6 Wochen nicht mehr arbeiten gehen.

Das scheint heute irgendwie normal geworden sein, dass man nach der Kündigug nicht mehr arbeiten will.

Nur geht das nicht, wenn man es bezahlt haben möchte.

Anzeigen könnte X seinen Chef schon (üble Nachrede oder Verleumdung). Aber ich bezweifle, dass das erfolgreich wird. Erst recht, wenn ich so etwas lese:

Person X möchte die letzten 6 Wochen krank machen zum Vertragsende aus wichtigen anderen Problemen.

Man kann krank (arbeitsunfähig) sein, aber nicht "krank machen ". Wenn ich der Arbeitgeber wäre, würde ich am ersten Tag der Krankschreibung alle Lohnzahlungen an X einstellen. Dann müsste X mich verklagen und vor Gericht beweisen, dass er wirklich krank war. Da kann auch der Arzt ernsthafte Probleme bekommen.

Hat die Person X noch Urlaubsanspruch? Wenn X den Urlaub nicht nimmt, kann X sich den nach der Kündigung bezahlen lassen und ein Arbeitszeugnis anfordern. Hierzu empfiehlt sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann dann im Rahmen der Verhandlung noch etwas weiter gehen. Was nun die psychische Sache betrifft, so kann der X sich vielleicht krankschreiben lassen.