Passus Mietvertrag Mietzeit?
Hallo zusammen,
dieser unten stehende Passus steht bei uns im Mietvertrag. Ich finde es sehr unverständlich formuliert und es widerspricht sich meiner Meinung nach. Was meint ihr?
Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2023 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monats ende frühestens zum 01.03.2025 unter ordentlich kündbar.
Genauso steht es da.
3 Antworten
Der Vermieter wollte wohl eine gegenseitigen Kündigsverzicht in den Mietvertrag einbinden. Hat er aber nicht! Dieser Mietvertrag ist jederzeit ordentlich kündbar.
Einigkeit zwischen Mieter und Vermieter besteht nur darüber, dass das Mietverhältnis zum 01.03. 2025 kündbar ist. Es fehlt die Vokabel "gegenseitig" und zudem wäre der Vertrag erstmals zum 28.02.2025 nur kündbar. (Monatsende)
Klingt für mich vollkommen verständlich
- Start 01.03.2023
- Kündigungsfrist 3 Monate
- Mindestlaufzeit 2 Jahre (EDIT sorry 1 Jahr)
Das Mietverhältnis ist mit ges. Kündigung von 3 Monaten jedrzeit kündbar.
Für eien andere Vereinbarung hätte der gegenseitige Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer z.B. bis zu vier Jahren vereinbart sein müssen; anders formuliert ist das Murx von Amateueren, der nichts hergibt.
@Gerhart Vielen Dank! Könntest du mir eventuell genauer erklären warum? LG