Darf man Bewerbungsgespräche führen, obwohl man woanders schon unter Vertrag ist?
21 Stimmen
10 Antworten
Nein
Natürlich, wie würde man sonst einen neuen Job erhalten ohne zwangsweise arbeitslos zu werden?
Natürlich. Ggf solltest du beim neuen AG aber die Kündigungsfristen vom alten AG mitteilen für die Planung.
Ja
Das habe ich gemacht. Schwierig war immer das Freischaufeln von Zeit von der Arbeit, um die Bewerbungsgespräche zu führen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Web Developer bei einem mittelständischen Portalbetreiber
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Rechtslage & Gesetze
Ja
Selbstverständlich.
Ja
Wie willst du dann sonst eine neue Stelle finden? Erstmal arbeitslos sein und dann Gespräche führen? Aus welchem Grund sollte das verboten sein? Du kannst in deiner Freizeit machen was du willst