Kann ich eine Zeitung verklagen?

Hallo alle zusammen,

vor kurzem hat die Nürnberger-Tageszeitung ein Aktikel mit der Schlagzeile "Bordelle gehen Nachbarn gegen den Strich" rausgebracht. Unter dieser Schlagzeile sind zwei Fotos, einmal wo die Zimmer der Bordele als Postkarte zu sehen sind und ein Foto wo unser KFZ-Zullassungsdienst-Büro und unser Hotel zu sehen sind und das auch mit einer Unterschrift "Szene Fuggerstraße: Autohandel und ein Hotel, in dem man sich die Zeit vertreiben kann.".

Dieses steht auch im Internet unter http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberger-stadtanzeiger/bordelle-gehen-nachbarn-gegen-den-strich-1.1539991. Und wie auf dem Bild zu sehen ist, möchte die Nürnberger Nachrichten uns vorwerfen, dass wir ein Bordel betreiben, was natürlich nicht gar nicht stimmt.

Das nächste Problemm ist, das wir seid Erscheinungsdatum stätig Anrufe bekommen, in den wir gefragt werden was wir wohl für Sex verlangen und ob wir viele Mädels zu Auswahl haben und das vorallem in der Nacht, was natürlich sehr nervt.

Ausserdem ist auf dem Foto nicht nur unsere Büro und Hotelnummern zusehen, sondern auch die Privathandynummer und die komplette Adresse.

Das witzigste aber auch, dass Nürnberger Nachrichten es nicht so dramatisch sieht und uns vorwerfen wollen das wir es nicht so verstehen wie die es gemeint haben. Was versteht man wohl unter einem Aktikel mit der oben genannten Schlagzeile und der Bildüberschrift?

Wie können wir den Artikel aus dem Internet entfernen lassen?Welche Rechte haben wir gegenüber der Nürnberger Nachrichten? Können wir sie wegen Rufmordung verklagen? Kann eine Zeitung einfach ein Bild von einem Hotel und Büro ins Internet stellen ohne Erlaubniss dafür bekommen zu haben?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!!!

Gruß PRIMA-F

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Rechte, Klage, Zeitung
Klage auf Zustimmung zur Kündigung (Mietwohnung)

Hallo zusammen!

Mein Problem ist wahrscheinlich altbekannt: Ich wohne mit meinem (inzwischen Ex-)Freund zusammen, wir sind beide Hauptmieter, ich möchte ausziehen (nach gesetzl. Kündigungsfrist) - er nicht.

Gutes (und böses) Zureden nützt nichts, er will die Kündigung nicht unterschreiben. Sagt zwar, dass er sich nach einer Wohnung umgucken würde. Ich bezweifele allerdings stark, dass er sich sonderlich ins Zeug legt. Der Vermieter erlaubt ausschließlich die gemeinsame Kündigung - Nachmieter oder alleinige Anmietung der Wohnung durch meinen Ex fallen also flach. Abgesehen davon könnte er sich die Wohnung alleine sowieso nicht leisten.

Der einzige Ausweg, der mir bleibt, ist also anscheinend eine Klage, oder? Kann mir jemand dazu hilfreiche Tips geben bzw. hat einer das schon mal durchgemacht?

Wo reiche ich so eine Klage ein?

Kann ich das Schreiben alleine aufsetzen (gibt es irgendwo Musteranschreiben) oder brauche ich zwingend einen Anwalt?

Muss die Klage in dem Monat eingereicht werden, in dem ich - die unwirksame, da nur von mir unterschriebene - Kündigung beim Vermieter abgebe, oder kann man das ggf. auch "rückwirkend", einen Monat später machen?

Wie lange zieht sich eine solche Klage im Regelfall hin?

Sollte ich gewinnen (wovon ich doch hoffentlich ausgehen kann): Welche Kosten müssten mir von meinem Ex zurückerstattet werden? Was ist, wenn er pleite ist und man bei ihm nichts holen kann? Dann muss ich alles (Miete, Gerichtskosten) alleine berappen, oder?

Und zuletzt: gibt es IRGENDEINE andere Möglichkeit, durch die sich das Problem lösen läßt? Habe auf Klagen usw nämlich gar keine Lust - aber bin mit meinem Latein gerade wirklich am Ende.:-(

Vielen, vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Ratschläge!!!

Kündigung, Mietwohnung, Klage

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