Einbruch im Laden/Restaurant nun Mitarbeiter für "Fa̱hrlässigkeit" schuld?

Hallo liebe Leute,

am 25.06.2016 bis zum 26.06.2016 (in der Nacht) gab es einen Einbruch in einem Restaurant in dem ich auf Minijob Basis arbeite. An dem Tag wurden mehrere Tausend Euro gestohlen. Nun das Problem. In der Zeit vor dem Einbruch haben ich und meine Kollegen ganz normal den Laden aufgeräumt und alles Sauber gemacht mir wurde von einer Kollegin die schon etwas früher gegangen ist noch ein Auftrag erteilt, dass ich das ganze Geld aus der Kasse in den Safe-Tresor legen sollte. Ich habe auch dies gemacht und habe ausversehn den Schlüssel für den Einwurf-Safe-Tresor wo ich den Safeschlüssel für den Safe-Tresor (wo das Geld aus der Kasse drin liegt) noch gesehen wie er dort dran steckte. Also ein fahrlässiges Verhalten von mir, wo ich mir auch nicht viel dabei gedacht habe. Ich habe die Tätigkeit für das Geld in den Safe-Tresor legen das erste mal gemacht. Heute am 27.06. 2016 wurde ich nun fristlos von meinen Chef gekündigt.

(An dem Arbeitstag vor dem Einbruch bin ich für einen Kollegen der egentlich für die Tätigkeit mit dem Geld absichern zuständig war eingesprungen da er Krank wurde.)

In dem Kündigungsschreiben steht:


Sehr geehrter Herr Ich,

hiermiet kündigen wir ihnen fristlos den am 01.05.2016 geschlossenen Vertrag. Sie haben, grob fahrlässig, den ihnen von Kollegin anvertrauten Safeschlüssel einfach am Safe stecken lassen.

In dieser Nacht wurde im Objekt Restaurant eingebrochen und mehrere Tausend Euro gestohlen. Es ist ihrem Fehlrverhalten geschuldet dass die Diebe ein so leichtes Spiel hatten.

Wir behalten uns die Möglichkeit vor, gegen sie zivilrechtlich vorzugehen und den Schaden gegenfalls persönlich bei ihnen einzuklagen.

(das ist das 3te Mal das in den Laden eingebrochen wurde)

(die Tätigkeit habe ich das erste Mal und nur für eine Kollegin erledigt)

Ich weiß nicht mehr genau was ich tun soll und habe wirkliche Sorgen da es hier um eine große Summe ging. Ich weiß nicht ob ich das als grob fahrlässig sehen soll immerhin habe ich nicht mit einem Einbruch gerechnet :(

Viele Grüße

Tai Pham

Kündigung, Versicherung, Recht, Einbruch, Klage
Strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben - Welche Folgen?

Hallo,

Ein Bekannter von mir hat von dem Anwalt seiner Ex-Freundin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erhalten wegen Verleumdung, Beleidigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Er hat von ihr aus Frust und Rache mehrere private Bilder auf mehrere Fake-Accounts ins Internet (Instagram und Facebook) gestellt und sie darunter mehrfach als fette, hässliche Prostituierte dargestellt. Außerdem hat er auf einer Kontaktbörse ihre Prostitution angeboten samt Kontaktdaten.

Er soll nun alle Bilder auf einem Datenträger rausgeben, alle Accounts im Internet entfernen, versichern alle Bilder und sonstige Digitale Medien zu löschen auf denen sie sichtbar ist. Ebenfalls soll er sie nie wieder beleidigen und kontaktieren. Vertragsstrafe wäre dabei 5000 Euro.

Er möchte das ganze aber nicht unterschreiben da das lebenslang gilt und er sich keiner Schuld bewusst ist, da sie ihm ja die Selfies freiwillig in der Beziehung schickte.

Im Internet wird nun geraten solche Erklärungen niemals zu unterschreiben und sich lieber einen Anwalt nehmen der das danne regelt. Mein Bekannter hat aber keinerlei Geld für einen Anwalt da er ausbildungssuchend ist und noch bei seiner alleinerziehenden Mutter lebt.

Welche Folgen würden entstehen? Wer würde womöglich den Prozess gewinnen? Hat er eine Chance ohne Kosten rauszukommen? Muss/sollte er das ganze Unterschreiben? Was ratet ihr? Kann ihm ein Anwalt überhaupt noch helfen? Die Beweislage ist schließlich klar.

Anwalt, Klage, Unterlassungsklage
A.T.U verursachte Schäden bei Scheibentausch. Wie vorgehen?

Ich hatte an meiner Heckscheibe einen Glasbruch, die Scheibe wurde von ATU ausgetauscht.

Jedoch wurden von den Monteuren noch mehr Schädeb am Fahrzeug verursacht.

Lackplatzer am Spoiler, Scheibenkleber grob aufgetragen so das er sogar am Fahrzeuglack von außen zu sehen ist, Innenverkleidung beschädigt, Spoilerflügel nicht richtig auf die Scheibe geklebt etc

Also der volle Umfang an Montageschäden die passieren konnten.

Ich habe es der Rechtsschutzversicherung gemeldet und zuerst mit einem Mediator versucht, doch ATU lehnte eine Verbesserung bzw Reparatur der Schäden ab.

Sie beharren darauf, das die Schäden von mir (also schon vorher) vorhanden waren, was natürlich nicht so ist.

Ein Anwalt ist nun eingeschaltet.

Auch ein provisorisches Gutachten wurde erstellt, wo mir mitgeteilt wurde, das gut erkennbare Montagefehler und Schäden zu sehen sind etc.

Ein professionelles Gutachten lasse ich bald erstellen.

Meine Frage ist:

Wie sollte ich weiter vorgehen? Wie sehr ihr meine Gewinnchancen bei einem solchem Verein?

Ich möchte das ATU für alle angefallenen Kosten grade steht und die neue Reparatur wo anders durchgeführt wird.

PS: Beim Gutachten wurde mir mitgeteilt, das aufgrund der miserablen Montage der Spoiler ausgetauscht werden muss und die Heckklappe komplett neu lackiert.

MfG.

Schadensersatz, Anwalt, Werkstatt, Autoreparatur, Gutachter, Klage, A.T.U., scheibe, Heckscheibe
Abwasserkanal - Dichtheitsprüfung. Nachbar Duldet nicht das mein Abwasser in seinen Kanal läuft und droht mir schriftlich meinen Zulauf zu schließen?

Wie schon beschrieben droht mir mein Nachbar es nicht mehr zu Dulden das mein Abwasser in seinen Kanal gelangt und von dort in den städtischen Hauptkanal.

Schönen Guten Tag an alle. Vielleicht weiß jemand Rat.

Ich wohne in meinem Elternhaus Baujahr 1954 in NRW. Bei uns in NRW ist es Pflicht eine Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 !!! durchzuführen. Diese habe ich bereits 2014 gemacht, alle notwendigen Reparaturen durchführen lassen und besitze nun eine 30 Jahre gültige Bescheinigung der städtischen Entwässerungsbetriebe das meine Leitung komplett restauriert und dicht ist. Mein Kanal endet am Grundstück des Nachbarn und es verlaufen von mir keine Rohre durch das Grundstück meines Nachbarn.

Mein Abwasser läuft in einen Revisionsschacht auf dem Grundstück des Nachbarn und von dort in die städtischen Abwasserkanäle.

Auch wurde mir von der Fachfirma bestätigt das die Rohre zum städtischen Kanal und der Renovierungsschacht auf dem Nachbargrundstück komplett in Ordnung waren und keine Sanierung notwendig war. Es wurde lediglich beim Nachbarn Leitungen am und im Haus saniert womit ich eigentlich nichts zu tun habe da dies ja auch gar nichts mit meinem Grundstück zu tun hat. Diese Reparatur am Haus des Nachbarn soll relativ teuer saniert worden sein.

Mein Grundstück wurde 1954 bezogen und das Abwasser verlief in eine Sickergrube. Das Nachbarhaus wurde etliche Jahre später erbaut und irgendwann als die neue Entwässerung gebaut wurde, ist meine Sickergrube an das Netz des Nachbarn automatisch angeschlossen worden. Der Hauptanschluß liegt ca 10 Meter auf der Gegenüberliegenden Straßenseite. Mein Nachbar möchte nun das ich die Meter neu aufreißen lassen soll und einen eigenen Zugang zum Kanal benötige da er dies nicht mehr dulde. Dabei ist es nicht einmal 1 Meter vom Revisionsschacht bis zum Gehweg wo mein Abwasser mit einfließt.

Es gibt auch keine Pläne mehr aus den genannten Jahren, insbesondere sei es auch für mich unrelevat da laut Abwasserbetriebe keine Rohre von mir auf dem Nachbargr.liegen

Desweiteren beruft sich mein Nachbar bei Nichteinhaltung auf sofortige Schließung meines Kanals sofern ich nicht einen eigenen Kanal von ca 10-11 Metern legen lasse was nach Auskunft des Dichtheitsprüfers in keinster Weise der Notwendigkeit und Finanziell in einem Verhältnis steht.

Dann will mich mein Nachbar wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme mich hinsichtlich eine weitere Klage anstreben das ich meinen gesamten Baumbestand an der Grundstückgrenze entferne da Ihm diese Bäume angeblich Licht wegnehmen und Nadeln (es sind Fichten ca 30-35 Jahre alt) auf sein Grundstück fallen. Der Neue Eigentümer des Nachbargrundstückes hat dies vor ca 7-9 Jahren vom EX Eigentümer welche verstorben bzw im Pflegeheim verweilen erworben. Es war Ihm seinerzeit bekannt das ich den Baumbewuchs habe und auch über die Abwassersituation Kenntnis habe. Dies wurde von Anfang geduldet,gibt mir nun Frist von 2 Wochen Bäume und 6 Monate Neuverlegung Kanal V.Dank

Haus, Eigentum, Handwerker, Installateur, Klage, Nachbarschaft, Rechtsstreit

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