Ebay Nicht Zahler zur Kasse bitten! (Spaßbieter)

Hi,

Wie schon oben Beschrieben habe ich etwas Verkauft und der Käufer Zahlt nicht und ist auch ziemlich Nervig meiner Meinung nach und ich fühle mich Verarscht von ihm. Deswegen möchte ich mein Geld erst Recht oder die 30% für den Spaßbieter eintreiben lassen. Der Käufer kauft erst und stellt dann Fragen zum Produkt und möchte Rechnungen haben wie von Reparaturen oder ähnliches, gehts noch!? So langsam habe ich die Schnauze voll von Ebay und ihren Käufern.

Ich habe ihm eine Machbare Frist von 12Tagen nach der Auktion eingeräumt diese ist jetzt Abgelaufen, es kommt keine Zahlung und auch nur Rotzfreche emails, wo er sich lustig macht. Ich habe in der Beschreibung ganz klar geschrieben das Spaßbieter die üblichen 30% Bezahlen werden. Es sind ja schon einige Spaßbieter vor Gericht zu der Zahlung verurteilt worden.

Soll ich Lieber gleich die 400€ eintreiben lassen oder nur die Vertragsstrafe und somit die 30% vom Gesamtbetrag?? Wie gehe ich am Besten vor ohne gleich mit Verlusst an ein Inkasso unternehmen abtreten zu müssen?

Kann ich hier einen Online Mahnbescheid einreichen da wir ja einen Rechtsgültigen Kaufvertrag durch die Auktion haben, kann ich da das Geld einfordern ohne das er die Ware erhalten hat bzw Sie nicht Bezahlt??

Bitte erspart mir das mit wieso ich den Aufwand betreiben will oder ähnlichen denn genau weil diese Menschen nicht zur Rechenschaft gezogen werden machen die Einfach weiter. Ich möchte einfach nicht mehr so mit mir umgehen lassen und immer alles im Leben einfach hinnehmen müssen. Da wo ich Recht habe möchte ich ab jetzt auch mein Recht einfordern.

Betrug, Geld, Recht, Anwalt, eBay, Gericht, Inkasso, Klage, Mahnverfahren
Schaden verursacht durch Subunternehmer. Wer kann helfen?Brauche Rat Bitte

Hallo, ich hoffe jemand kann mir helfen und einen guten Rat geben wie ich hier weiter kommen kann. Ich wohne in einer Mietwohnung dort wurden Rauchmelder angebracht und beim anbringen ist dem Mitarbeiter der Rauchmelder auf meine Möbel gefallen und er hat sie beschädigt, aber er hat den Schaden nicht eingesehn und meinte das war er nicht. Also direkt rausgeredet, das können die ja am besten. Und ist davon gebraust. Ohne einen Namen zu wissen oder sonst was habe ich das direkt meinen Vermieter kontaktiert. Also habe ich mich bei meinem Vermieter erstmal beschwert und der hat dies an die zuständige Firma weiter geleitet die den Auftrag von ihm hatte, dann habe ich erfahren das diese Firma den Auftrag wiederrum an einen Subunternehmer weiter gegeben hat. Also war der Mitarbeiter von einem Subunternehmen. So musste ich immer meinem Vermieter schreiben, der wiederum der beauftragten Firma und diese dem Subunternehmer. Das ganze geht jetzt 8 Monate hin und her, dass die mich hin halten. Jetzt habe ich endlich eine Antwort vom Subunternehmer besser gesagt seiner Versicherung erhalten, dieser weisst die Schuld ab und sieht keinen Fehler und will keinen Schadensersatz leisten.

Wenn so viele Personen(Firmen) dazwischen stecken, wer ist jetzt für den Schadensersatz verantwortlich. Der Subunternehmer oder? Aber hat der Auftraggeber also mein Vermieter auch schuld kann ich dem ein bisschen die Schuld geben da er der Firma sozusagen den Auftrag gegeben hat. Wenn der Subunternehmer stur bleibt, muss ich ihndann verklagen oder zu meinem Vermieter gehen und der muss den Subunternehmer verklagen weil er ja der Auftraggeber ist. Blicke da nicht ganz durch und hoffe einer von euch hat eine gute Lösung für mich, damit ich auf dem Schaden nicht sitzen bleibe. Vielen lieben Dank für eure Antworten und Hilfe

Schadensersatz, Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Klage, Subunternehmer
Klage gegen Arge/Jobcenter wegen Rückforderung

Hallo, ich habe folgenden Fall: Vor einem halben Jahr bin ich zu meiner Partnerin (mit 2 Kindern, nicht von mir) von Süd- nach Norddeutschland gezogen. Meine Partnerin war zu dieser Zeit Hartz4 Bezieherin, ich habe mich am neuen Wohnort arbeitssuchend gemeldet und bezog Arbeitslosengeld. Nun stand im November ein Mitarbeiter der Arge vor der Türe und machte uns, aufgrund einer anonymen Anzeige wegen, aufmerksam, dass mein Zuzug nicht gemeldet worden ist. Meine Partnerin und ich waren der Annahme, dass hier ein Jahr Probezeit gilt. Nun haben wir umgehend diese Meldung gemacht und haben einen Rückforderungsbescheid von 2.500 EUR erhalten. Ich habe mich informiert und Widerspruch eingelegt. (Begründung, dass hier keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, da getrennte Konten, kein gemeinsamer Schlafplatz, extra Fach im Kühlschrank, ich auch keine Verantwortung für die Kinder tragen werde und auch keine Versorgung der Kinder übernehmen werde...blablabla) Heute ist nun der Becheid gekommen.....Widerspruch abgelehnt.... Die Begründung: Da ich von Süd-nach Norddeutschland gezogen bin ist davon auszugehen, dass dies nun eine enge Partnerschaft und somit eine BG ist, durch die damalige anonyme Anzeige auch begründet wurde, dass wir gemeinsame Kurztripps und einen Urlaub gemacht haben und davon Bilder bei Facebook gepostet wurden.

Nun meine Fragen: Hat hier eine Klage Aussicht auf Erfolg? Was würden für Kosten entstehen falls die Klage abgewiesen wird? Sind gemeinsame FB Fotos zwangsweise ein Beweis, dass man in einer engen Partnerschaft ist? (Dann dürfte ja keiner mehr ein Foto posten mit Freunden)

Ich hoffe es kann mich jemand aufklären, denn es geht ja um einiges.......

Schönen Dank Stefan

Anwalt, Arbeitsamt, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Klage, Sozialgericht, Rückforderung
Vor Gericht gehen wenn gegnerische Versicherung nicht alles zahlt?

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem: Mir ist man ins Auto gefahren (mit der Anhängerkupplung vorne in die Stoßstange). Der Schaden beläuft sich laut einem Kostenvoranschlag einer BMW-Fachwerkstatt auf knapp über 1000,- €. Da sich der Schaden hinter dem Kennzeichen befindet, also so nicht sichtbar ist, habe ich mich entschlossen, das Auto nicht reparieren zu lassen, sondern habe den Betrag des Kostenvoranschlags abzgl. Mehrwertsteuer + allgemeine Auslagenpauschale, Kennzeichen etc. der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Diese hat nun den geforderten Betrag (ca. 960 €) um ungefähr 300 € gekürzt, mit der Begründung, dass ich bei einem anderen Karosseriebauer die Reparatur eben um diese 300 € günstiger bekommen würde. (Habe ich etwa nicht den Anspruch meinen Wagen von einer BMW-Fachwerkstatt reparieren zu lassen??)

Da wir die ganze Sache sowieso schon beim Rechtsanwalt ist, liegt es jetzt natürlich nahe, den gekürzten Betrag vor Gericht einzuklagen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die im Falle des Falls zahlen würde, allerdings bleibe ich natürlich auf 150 € Selbstbeteiligung sitzen.

Hat jemand mit solchen Geschichten Erfahrung, also wie so ein Rechtsstreit in der Regel ausgeht? Ist es sinnvoll damit vor Gericht zu gehen oder habe ich da eher keine Chance zu gewinnen?

Danke schonmal :)

Auto, Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Gericht, Klage, Schaden, Streit, Kürzung
Neuer Standort Feuersirene - Klagen?

Hallo Community,

als ich heute Abend von der Arbeit nach Hause kam und aus dem Fenster sah traute ich meinen Augen nicht, die Gemeinde hatte heimlich, still und leise die Feuersirene von dem ca 150m weit entferntem Baufälligen ehemaligen Feuerwehrgerätehaus abmontiert, und rund 15m von unserem Haus entfernt auf dem Gelände des benachbarten Kindergartens mittels eines nagelneuen ca. 18m hohen Mastes wieder aufgebaut. Mal davon abgesehen das ich stinksauer bin als nun sprichwörtlich direkter Anwohner noch nicht mal vorher schriftlich darüber informiert worden zu sein, stellt sich nun die Frage ob wir als Familie und Nachbarn dieses neuen Exemplares diesbezüglich den Rechtsweg einschlagen können, es ist ja nicht so das wir den Lärm der Sirene nicht kennen würden, aber 150m sind dann eben doch was anderes als 15m, ich sehe unseren sowieso verängstigten Hund vor lauter Panik schon durch sämtliche geschlossene Türen rennen. Das neue Feuerwehrgerätehaus ist übrigens schön weit ausserhalb im Gewerbegebiet gebaut worden. Mal davon ab, es wäre nicht so das wir hier (in direkter Nachbarschaft !) keine Ausweichflächen hätten, das Kindergartengelände hat sicherlich einen halben Hektar Spielfläche für die Kinder in Richtung unbewohntes Gebiet, ausserdem sind wirklich nur jeweils 100m vom jetzigen neuen Standort jeweils zwei ca 2 Hektar grosse Wiesen wo sich in direkter Nachbarschaft keine Wohnhäuser befinden.

Kann jemand von ähnlichen Fällen und eventuellen Prozessausgängen berichten ?

Bitte nur sachdienliche Hinweise.

Grüsse Sascha

Feuerwehr, Recht, Gemeinde, Klage, Rechtslage, Sirene
Wesentliche Dinge zur Zwangsversteigerung Wohnung , geringstes Gebot, Eigentumsübergang, Räumung

Hallo, ein paar Fragen zum Thema Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung.

1) geringstes Gebot: - Verkehrswert lt. Gutachten = 100.000, - nehmen wir an, das geringste Gebot errechnet sich aus Gebühren des Verfahrens 2.000 und nicht gezahlte Grundsteuer 3.000, demnach 5.000. - 5/10 und 7/10 Grenzen sind noch nicht weggefallen => Demnach muss ich mindestens 50% bieten um überhaupt eine Chance zu haben (Gläubiger kann natürlich noch nein sagen). Mehr als 50% des Verkehrswertes will ich nicht bieten. Was ist nun mein Gebot? a) 50.000 oder 45.000 ? b) was ist das minimum, was ich zahlen muss (abgesehen von Grundbucheintragung etc.) 50.000 + 5.000 oder 45.000 + 5.000?

2) Absage durch Gläubiger: Angenommen Gläubiger sagt "Nein", wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis zum nächsten Termin, wenn dann auch die Grenzen wegfallen?

3) Wohnungsöffnung: Wenn der "alte" Eigentümer nicht mehr auffindbar ist gibt es wohl auch keine Schlüssel. Ich kann demnach die Tür aufbrechen (lassen), richtig?

4) Möbel Es stellt sich nach Öffnung heraus, dass die Wohnung zugemüllt ist. Ich wäre bereit alles zu entrümpeln. Darf ich das überhaupt? Oder muss ich dem alten Eigentümer ein Frist setzen? Was ist, wenn ich den nicht erreiche?

5) Hausgeld: Ich übernehme Eigentum bei Versteigerung und Zuschlag am 01.10.13 Annahme: "Alter" Eigentümer hat seit 01.01.12 (ja, ich meine wirklich 2012) - kein Hausgeld gezahlt - keine Grundsteuer gezahlt - keine Sonderumlage zum 01.07.13 lt. Eigentümerversammlungsbeschluss gezahlt Was muss ich davon noch nachzahlen?

Ich freue mich über genaue Antworten, bitte keine Mutmaßungen, wie "ich glaube" etc. Grüße

Zwangsversteigerung, Wohnung, Gericht, Immobilien, eigentuemerversammlung, Klage, räumung, Vollstreckung

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