Hausverkauf - lieber privat oder an Bauträger?

Hallo zusammen,

meine Eltern haben in einer grossen, ruhigen Stadthaus gelebt, mit Gartenanlage und 10 Minuten Fussweg in die Innenstadt. Nun ist unser Vater ist verstorben und meine Mutter kann unmöglich in diesem grossen Haus alleine leben. Da es in den 50er Jahren gebaut wurde, ist es sehr (!) grosszügig auf eine Familie ausgelegt. Das heisst, um das Haus nun für mehrere Familien umzubauen, müsste man einiges an Geld in die Hand nehmen.

Nach langen emotionalen Gesprächen haben wir uns entschlossen, die Option des Verkaufes evtl in Betracht zu ziehen. Das Haus (3 Etagen) wurde im Jahre 2001 grundsaniert. (neue Fenster, komplette Renovierung, neue Böden, Dachausbau. Sauna)-

Seit dem Tod unseres Vaters (wir sind die 2 Söhne) ist das Haus auf meine Mutter übergegangen.

Nun meine Frage:

Wir haben die Immobilie schon schätzen lassen, für den Privatverkauf. Wir werden mehrere Meinungen einholen. Nun sagte mir ein guter Bekannter, dass man das Grundstück mit einem höheren Wert an einen Bauträger verkaufen kann. Wegen guter Lage und grossem Grundstück in Innenstadtnähe (Haus alleinstehend), würden Bauträger sich die Finger danach lecken, da man dort gleich mehrere neue Wohnungen erschaffen könnte.

Was sind die Vor und Nachteile eines solchen Verkaufs? Was müssen wir steuerlich beachten (wir sind die alleinigen Erben). Wo lauern Gefahren?

Es ist an sich schon eine sehr emotionale Sache, aber in langer Sicht ist die Immobilie einfach untragbar, wenn man bedenkt, wie viel der Unterhalt auf sie Dauer kostet , von Reparaturen mal ganz abgesehen. Vor allem weil wir als Kinder nicht in der Gegend sind.

Vielen Dank für eure Antworten

Paul

Immobilien, Grundstück, Hausverkauf
Mietrecht: verstorbener Vermieter, Erben im Ausland, Nachlassverwalter strebt Hausverkauf an. Welche Rechte habe ich?

Hallo zusammen,

unser Vermieter ist Anfang diesen Jahres leider verstorben. Es gibt mehrere Erben, die aber alle im Ausland leben (ich glaube 11 Stk; wohnhaft in Spanien und Frankreich).

Aktuell wird das Ganze vom Nachlassverwalter verwaltet, der wohl, wie ich das verstanden habe, auch Testamentsvollstrecker ist (sofern dies hier eine Rolle spielen sollte).

Testamentarisch wurde der Verkauf des Hauses (freistehendes Zweifamilienhaus, Fertigbauweise, ca. 60er Baujahr) verfügt, in dem wir aktuell noch wohnen und früher auch unser Vermieter, der im Sutterain gewohnt hat. Es war vor Kurzem auch eine Gutachterin vor Ort; der Verkehrswert wird auf ca. 85000€ geschätzt.

Heute steht eine Besichtigung mit Interessenten an und dabei fiel dann so der Satz: "Die Kündigung spricht dann der Nachlassverwalter VOR dem Verkauf aus, dann haben die neuen Eigentümer nicht das Problem" (sinngemäße Wiedergabe).

Meine Frage nun: - Ist dies überhaupt rechtens und möglich? Denn Kauf bricht ja nicht Miete, soweit ich mich nun belesen habe.

Wir (Familie mit 1 Kind (10 Jahre)) haben bis dato unsere Miete immer pünktlich auf das alte Konto des Vermieters bezahlt und haben uns auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen.

Einen Kauf schließen wir eigtl aus, da wir nicht wissen, ob es uns nächstes Jahr vllt nicht in ein anderes Land verschlägt. Daher ist ein Umzug zu Überbrückungszwecken eigentlich von unserer Seite auch ausgeschlossen, da viel zu aufwändig. Hinzu kommt, dass nichts vergleichbares in unserer Umgebung frei ist. Deswegen würden wir hier gerne wohnen bleiben.

Von den Interessenten vermute ich, dass sie das evtl zu erwerbende Eigentum selbst nutzen wollen (Familie mit Kind(ern) und mit Eltern).

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterschutzbund, will aber nur ungern so lange auf heißen Kohlen sitzen.

Was muss ich mir rechtlich gesehen, gefallen lassen und wogegen kann ich angehen? Welche Rechte oder Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Hilfe!

Kündigung, Wohnung, Miete, Mietrecht, Erbe, Auszug, Hausverkauf, Nachlass
Schenkung/Vermögensübertragung, gehört der Innenbereich dazu, also Möbel, sonsitge Dinge wie Weinflaschen usw., Was für Pflichten haben die VermögensGEBER?

Mir und meiner Schwester wurde von unseren Eltern das Hausüberschrieben, im Vertrag wurde viel hinzugefügt, wie z.B. ein Wohnrecht für die Schenkungsgeber, ob Lebenslang oder eine gewisse Zeit weiß ich leider nicht mehr. Nun würde mich interessieren ob die Objekte innerhalb des Hauses auch zur Schenkung dazu zählen, also die Objekte in unseren Besitz fallen.

Und weiters, wurde durch unseren Vater ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, das jeder der im Haus wohnt bzw am Gründstück wohnt, eine Miete zahlen muss, bzw die Personen die es können, und diese "Miete" kommt in eine Haus(Notfall)kassa. Gilt dieser Vertrag? oder muss dieser von jemanden abgezeichnet worden sein?

Meine Eltern haben sich ein Wohnmobil angeschafft, nun sind sie fast nur noch unten im Wohnmobil und tun nichts bzw wenig im Haushalt (zurück auf die Frage von den Pflichten der Geber) dort "wohnen" sie schon mehrere Wochen, auf dem Grundstück, und machen im Haushalt nichts mehr, außer ihr Zeug. Sie waren 1 Woche weggefahren haben mich mit meinem Hund, Katze und anderen Haustieren alleine gelassen, haben mir kein Geld hinterlassen, und Kühlschrank war fast komplett leer und nichts richtiges zum essen war enthalten. In der Küche wüten schon die Maten wie verrückt, eine komplette Küchenseite is voller Maten usw. Ich habe von meiner Freundin Geldgeliehen um überhaupt irgendetwas an essen kaufen zu können, für mich und Haustiere. (Gehe noch in die Schule) Hab zwar viel Geputzt, aufgeräumt usw. trotzdem der Maten befall. Kühlschrank bzw komplette Küche is dreckig wie sonst was.

Als sie zurück kamen, meinten sie das es nicht mehr ihr Haus ist, also müssen sie auch nichts mehr machen, aber sie haben ein (ich denke mal) lebenslanges Aufenthaltsrecht/Wohnrecht, und dies muss doch normal auch Pflichten aufrufen.

Ich bin Schüler und mein Vater will nicht mal mehr die Rechnungen oder das Haus (Kredite) weiter zahlen, wie soll ich das bitte Zahlen? Ohne Gehalt/Lohn oder sonstiges, ich könnte maximal Lotto gewinnen, und nicht mal das könnte ich mir Leisten.

Ich hab schon etwas recherchiert, aber zu Objekten innerhalb vom Haus oder Verkauf vom Haus finde ich leider nichts.

Nochmal die Fragen aufgezählt: Gehören die Objekte innerhalb vom Haus zur Überschreibung dazu, und fallen dadurch in meinen Besitz? Was sind die Pflichten der Vermögensübertragungsgeber? Kann ich das Haus verkaufen, bzw. die Objekte innerhalb des Hauses? Kann ich meine Eltern des Hauses verweisen? (wenn sie eh schon nichts tun)

Haushalt, Haus, Hauskauf, hausüberschreibung, Hausverkauf, schenken, Schenkung, Überschreibung
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Hausverkauf an Bauträger?

Wir verkaufen momentan das Haus unserer Oma inkl. großem Grundstück. Jetzt haben wir einen seriösen Bauträger (ist mir und bekannten mit sehr gutem Ruf in unserer Region bekannt) gefunden. Dieser wird mit uns einen Vorvertrag mit 6 Monatiger Vorlaufzeit vereinbaren. Er wird uns in etwa den Preis zahlen den wir uns vorgestellt haben. Jetzt meine Frage. Also wir interessieren uns für eine Neubauwohnung die wir über eine Maklerin gefunden haben (für uns provisionsfrei) und von einer Bauträgerin kaufen würden. Diese Bauträgerin hat plötzlich Interesse an unserem Grundstück und würde dies evt. kaufen und mit unserem Wohnungskauf koppeln. Dies wäre für mich super. So folgendes aber. Das Erbe wird durch 2 geteilt. Meine Tante erhält die andere Hälfte. Diese wäre damit einverstanden, an meine Bauträgerin zu verkaufen, wenn diese ein Mehrfamilienhaus auf das Grundstück baut und sie hier 1 Wohnung bekommt. Allerdings hat sie kein Geld in der Rückhand und um eine 2 Zimmerwohnung in diesem Haus zu erhalten wird es nicht ganz reichen. Es werden ihr etwa 70000 fehlen. Sie wird auch keinen Kredit bei der Bank bekommen (was sie auch nicht will). Denkt ihr es gibt eine Möglichkeit mit der Bauträgerin hier zu verhandeln? Oder hat es keinen Sinn? Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben. Bitte nur geeignete Antworten und nicht woher weisst Du, dass 70000 fehlen etc.

Vielen Dank im Vorraus

Bauträger, Grundstück, Hausverkauf, verhandeln

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hausverkauf