Hausverkauf mit Erbgemeinschaft. Wie erfolgt erbschaftliche Auseinandersetzung?
Guten Abend,
Die Erbengemeinschaft, von der meine Wenigkeit Teil ist, hat sich dazu entschlossen, das Erbe in Form eines Hauses zu verkaufen.
Im Kaufvertrag ist nun angegeben, dass der Kaufbetrag abzüglich Schulden (um dessen Begleichung sich der Notar kümmert) auf ein Konto überwiesen wird und der Kontoinhaber zur Verteilung in der Erbengemeinschaft ermächtigt wird.
Es gab jedoch im Vorfeld keine Auseinandersetzung über das Erbe. Im Grundbucheintrag sind die Erben zu gleichen Teilen aufgeführt, was laut meiner ehemaligen Anwältin gleiche Beerbung bedeutet.
Jetzt frage ich mich, ob eine Auseinandersetzung über das Erbe in Form des übriggebliebenen Kaufbetrags notwendig ist?
Muss dazu ein Notar eingeschaltet werden?
Was wenn der Kontoinhaber keine oder eine falsche Verteilung des Kaufbetrags vornehmen würde?
Müsste der Notar, der den Verkauf begleitet hat, für eine rechtliche Abwicklung bereitstehen? Vermutlich nicht.
Was wäre also die korrekte Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Liebe Grüße und Danke im voraus.