Muss ich Ableger in Nachbars Grundstück entfernen?

Ich besitze ein Grundstück an einem Weg der nicht erschlossen ist. Links von mir ist eine Pferdeweide und rechts ein kleineres Weizenfeld. Das Grundstück gehörte bis vor kurzem jemand anderem aus der Familie. An dem Grundstück wurde lange nichts gemacht, viele Sträucher und Bäume wachsen in die Nachbargrundstücke. Die Besitzerin der Pferdeweide hat mich angesprochen das ich die Sträucher und Bäume die zu Ihr rüberwachsen zu entfernen habe. Das Problem fängt schon damit an das nicht ersichtlich ist wo die Grundstücksgrenze verläuft da ich keinerlei Ahnung habe wo sich die Grenzsteine befinden. Vermutlich durch Ablagerung sogar schon unter der Erde. Das ist aber ein anderes Thema. Das zweite Problem das sich mir stellt, muss ich Sträucherwurzeln und sogar Baumwurzeln die in sein Grundstück verlaufen entfernen? In der Mitte von seiner Pferdeweide steht ein Ableger von einem meiner Bäume der schon in etwa 1 Meter hoch ist. Hab ich solche Dinge auch zu entfernen? Ich hab jetzt angefangen alle Sträucher die am Rand sind zu entwurzeln allerdings bekomme ich Baumwurzeln nicht entfernt. Eine der Bäume ist eine Tanne und um diese Wurzeln fachgerecht zu entfernen müsste ich eine spezielle Firma beschäftigen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ich bin ratlos inwiefern ich verantwortlich bin und was ich alles zu entfernen habe und bis wohin.

Garten, Recht, BGB, Grundstücksrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
Darf der Nachbar uns die Fenster verbieten?

Wir haben uns ein Haus gekauft, dessen Hauswand direkt zum Garten des Nachbars angrenzt. An dieser Wand haben wir jediglich nur ein Fenster (wenn man das überhaupt Fenster nennen kann) mit Glasbausteine im Wohnzimmer. Es ist ein Altstadthaus dementsprechend bissel dunkler im inneren. Wir würden nun gerne dort statt der Glasbausteine ein Fenster einbauen. Wir hatten nun die Nachbarn darauf angesprochen als wir unsere Hauswand besichtigen wollten(Zugang nur durch Nachbars Grundstück möglich). Diese waren nicht sehr begeistert davon. Wie verhält sich das nun mit Baurecht und co. ? Ich hatte sogar angeboten , das wir nur ein Milchglasfenster einbauen lassen würden notfalls. Sie wollen es sich durch den Kopf gehen lassen. Im EG haben wir einen Raum dessen Fenster zum Abstellraum zeigt. Der Abstellraum war vorher wohl mal ein Innenhof. Über diesen Raum ist nun ein kleiner Balkon. In diesem Besagten raum würden wir auch gerne ein Fenster einbauen lassen. Dies würde aber auch zum Nachbar zeigen. so wie der Raum dort ist, ist es nicht möglich ein Schlafzimmer draus zu machen. Es sei denn wir würden den Balkon wieder zurückbauen. Dies wäre aber nur eine absolute Notlösung. Auch bei diesem Raum würden wir Kompromisse eingehen mit den Nachbarn udn würden nur ein schmales langes Sichtfenster einbauen lassen.

Wer kenntg sich mit solchen Situationen aus und kann uns einen Rat geben ? Darf der Nachbar uns das verbieten?

Dieser besagter Nachbar hat auch an unserer Hauswand, die mit Holzverkleidet ist , Kletterpflanzen angebracht. Darf er dies? Und darf er uns verweigern das wir unseere Hauswand streichen wollen? Wie gesagt wir kommen nur an diese Wand über Nachbars grundstück. Dieses Grundstück ist auch nur zu erreichen über den Hauseingang vom Nachbarn.

Fenster, Hausbau, Nachbarschaft, Grundstücksgrenze
Darf ich einen Sichtschutzzaun an die Grundstücksgrenze (Straße u. Nachbar) stellen?

Hallo Zusammen,

bei mir Zuhause liegt folgendes Sachverhalt vor. Ich versuche das jetzt mal bestmöglichen zu erklären, eine Zeichnung wäre natürlich viel einfacher, aber ok.

Ich möchte an der Grundstücksgrenze zur Straße zunächst eine kleine Hecke zwischen Randsteinen und direkt dahinter einen Sichtschutzzaun (Höhe ca. 1,80 m) errichten. Dieser wäre dann, je nach Ausführung ca. 0,5 - 1 m vom Gehweg, d.h. Grundstücksgrenze entfernt.

Erschwerend hinzu kommt aber jetzt, dass, die Einfahrt der Garage des Nachbarn direkt an mein Grundstück eingrenzt und ich den Sichtschutz gerne noch um die Ecke in Richtung dieser Einfahrt setzen möchte. Nach ca. 2 Metern geginnt dann Nachbars Garage, so dass kein weiter Sichtschutz mehr von nöten ist. Folglich würde dieser Sichtschutz ihn beim Ausfahren aus der Garage behindern, da ihm ja ein Stück weit die Sicht auf die Straße genommen wird. Ich habe ihn jetzt noch nicht dazu befragt, ich gehe aber sehr stark davon aus, dass er nicht damit einverstanden ist, wenn ich den Sichtschutz dorthin baue.

Wie ist da jetzt die Rechtslage? Kann ich einfach bauen? Muss der Nachbar sein einverständnis geben? Kann der Staat evtl. Etwas dagegen haben? Ich habe keine Ahnung, da es ja soviele Gesetze gibt, die das regeln w.z.B. Nachbarschaftsgesetz Hessen, der Bebauungsplan usw. Ich blicke da nicht mehr durch.

Ich danke vorab schon mal rechtherzlich für die kompetenten Antworten! ;)

Baurecht, Bebauungsplan, Sichtschutz, Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze falsch...

Hallo, vor 4 Jahren habe ich mir ein alleinstehendes Haus im Aussenbereich (§35) gekauft. Dummerweise habe ich nur einen flüchtigen Blick auf die Flurkarte geworfen und das Grundstück schon gar nicht vermessen. Das war nicht Nachlässigkeit, sondern weil der vorhandene Zaun offensichtlich schon seit mehr als 25 Jahren dort steht, wo jetzt auch steht, bin ich davon ausgegangen, dass das alles so seine Richtigkeit hat. Nun wurde das Nachbargrundstück verkauft (ein Sportboothafen mit Gaststätte) und der neue Eigentümer hat meine Abwesenheit dazu benutzt, das Grundstück selber neu zu vermessen. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Zaun um mehr als 10 m falsch steht und zwar zu seinen Gunsten. Im Prinzip würde mich das ja gar nicht stören, ich habe ja noch genug Land. Aber wenn er auf die neuen Grundstücksgrenzen besteht, hätte ich seine Gäste genau vor meinem Fenster sitzen und der Durchgang zwischen seinem Grundstück und meinem Haus zur Wasserseite wäre nur noch 2m breit, anstatt wie jetzt 15m... Ich denke, dass bei so einer langen, falschen Einfriedung irgendwie ein Gewohnheitsrecht o.ä. besteht??? Hätte er nicht auch schon vor dem Erwerb auf Richtigstellung der Grenze bestehen müssen? Regressansprüche an meinen Verkäufer kann ich nicht stellen, das ist die BImA und so viel Zeit und Geld habe ich nicht... Vielen Dank für sachdienliche Ratschläge! claus

Recht, Grundstücksrecht, Grundstücksgrenze

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