Wärmedämmung und Grundstücksgrenzen - Rechtslage und Erfahrungen

Ich habe ein Haus, das eine Wärmedämmung erhalten soll. 1. Eine Wand grenzt an einen Bürgersteig. 2. Eine Wand grenzt an ein zum Teil nicht bebautes Nachbargrundstück. 3. Eine Wand befand sich direkt an der Wand eines nun abgerissenen Hauses. 4. eine Wand ist mit einem Nachbarhaus verbunden 5 eine Wand hat einen größeren Abstand zu Nachbargrundstücken.

  1. Zu Straße / Bürgersteig. Da Markierungen von Vermessungen in der nähreren Umgebung in den Bürgersteigen sind, vermute ich, daß sich die Grundstücksgrenzen dort in öffentlich genutzen Wegen befinden. Ist das so üblich? Wie ist auf dieser Seite mit der veränderten Grundstücksnutzung für Wärmedämmung zu verfahren?

  2. Wenn das Nachbargrundstück in dem Bereich, in dem eine Außendämmung sinnvoll wäre, nicht bebaut ist - gibt es Gesetze, die den Umgang und evtl. Wertausgleich regeln? Oder müßte man für wenige cm Überhang einen schmalen Streifen des Nachbargrudnstückes kaufen, mit dem ganzen Rattenschwanz an Aufwand (Verhandlungen, Vorkaufsrecht, Notar; Grundbucheintrag, Katasteramt … )

  3. Welche Gesetze und Regelungen gelten, wenn eine teilweise eigenständige Wand durch das Abreißen des Nachbarhauses plötzlich zur Außenwand wird, für Wärmedämm-Maßnahmen?

Das (Neu-) Vermessen des Grundstückes würde sehr teuer werden, da es kein einfaches Rechteck ist, sondern mindestens 8 Vermessungspunkte benötigt. In welchem Maße werden bei der Vermessung die Nachbarn einbezogen (auch die Stadt)? Wie wird es gehandhabt, wenn sich beim Vermessen Abweichnungen vom theoretischen Grundstücksverlauf zeigen?

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20 Jahre alte Hecke zum Nachbarn, was ist zu tun, da es einen neuen Nachbar gibt

Zu unserem direkten Nachbargrundstück steht eine hohe Tannenhecke, gepflanzt vor ca. 20-25 Jahren nahe der Grenze mit Zustimmung und Mitnutzung des Besitzers als natürliche Grenzmarkierung. Nun wurde das Grundstück, daß 4 Jahre nicht mehr bewohnt wurde, verkauft, der alte Hausbestand abgerissen und ein neues Haus gebaut. Die Hecke sieht auf unserer Seite gut und prächtig aus, auf der Seite des Nachbars ist sie nicht mehr so ansehnlich, teilweise licht. Sie wurde von dort irgendwann nicht mehr gepflegt und hat auch unter der Bebauung von der anderen Seite her gelitten, da das abgerissene Haus viel zu nah an der Grenze stand. Da die Hecke für unseren Nachbarn nicht so sonderlich schön anzusehen ist, erwartet er, daß wir sie entfernen. Einen Zaun gibt es nicht. Sollten wir sie nicht entfernen, so erwartet er zumindest einen Rückschnitt auf unsere Grenze, was ich ja nachvollziehen kann, da sie schon rüber ragt. Schneiden wir sie jedoch so zurück, wird sie zwangsläufig eingehen. In der Höhe ist ein Zurückschneiden kein Thema und auch die Breite kann angepaßt werden.

Meine Frage: gibt es für so eine alte, vom Vorbesitzer ja geduldete und mitgenutzte Hecke einen Bestandsschutz? Die Hecke steht zum großen Teil auf der grenze oder auf unserem Grundstück. Nur die Optik kann doch kein Argument sein sie zu entfernen. Wir wären auch bereit unserem Nachbarn zu gestatten, die Hecke zu entfernen, wenn anschließend wieder ein blickdichter Sichtschutz gesetzt wird. Die Frage ist natürlich, wer trägt die Kosten?

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Stress mit den Nachbarn ( Unkraut, Grundstücksgrenze )

Hallo, wir sind vor gut 1 1/2 Jahren in ein Haus zur Miete gezogen, mit riesigem Grundstück (1900 qm). 1000 qm davon sind Wiese. Diese habe ich letztes Jahr auch noch versucht mit nem normalen Schiebe-Benzin-Rasenmäher kurz zu halten, was wir aber dieses Jahr nicht mehr so ganz möglich ist, da ich ein zweites Kind bekommen habe und nebenbei auch noch arbeiten muss. Mein Mann hat auch keine Zeit dazu, da er 60 Std. die Woche arbeitet.

Nun aber zu meinem Problem, weil mich der Wildwuchs auf der Wiese nicht stört (in ein paar Wochen sollen eh Ponys rauf, um das Gras mal kurz zu fressen): an diese Wiese grenzen 4 Nachbargrundstück und zwei davon sind sehr gut gepflegt, wo sich auch kein "Wildkräuterchen" verirren darf ;-) Der eine Nachbar kommt deshalb immer auf meine Seite des Grundstücks um die Rasenkante abzustechen und nen kleinen Streifen zu mähen, damit es nicht zu seiner Seite unter dem Zaun durchwächst. Was er gar nicht tun müsste... das würde ich dann auch noch machen, aber er möchte es so ;-) Naja, aber nun kam der andere Nachbar gestern an und meinte ich müsse jetzt das Unkraut, dass unter dem Zaun zu ihm rübergewachsen ist wegmachen. Meine Seite kann ich ja gerne "sauber" halten, aber muss ich wirklich auf sein Grundstück gehen, um bei ihm das Unkraut weg zu machen? Gibt es da Gesetze? Ich kenne das nur mit Gehölzen, dass ich verpflichtet bin, rüberwachsende Sträucher und Bäume zu stutzen... aber bei Gras und Unkraut? Mal abgesehen davon habe ich auch gar keine Zeit sein Grundstück auch noch zu machen und auch gar keine Lust, nachdem er mir da so blöd gekommen ist.

Was sagt Ihr dazu? Ich hoffe ihr könnt mir helfen....

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Falsche Angaben über Grundstücksgrenzen

Wir haben vor gut drei Jahren ein Grundstück mit Haus gekauft. Bei der Begehung hat uns der Verkäufer durch den Garten geführt. Dieser war nicht durch einen Zaun, sondern durch eine offensichtlich angelegte und gepflegte Rasenfläche und am vermeintlichen Rand gesetzte Büsche begrenzt. Auf unsere Frage nach den Grundstücksgrenzen deutete der Verkäufer in der Verlängerung der Rasenkante einen stark eingewachsenen Hang - es ist ein Hanggrundstück - hinunter und meinte, dort unten müsste irgendwo der Grenzstein sein. Ich habe ihn dann vergeblich gesucht und schliesslich aufgegeben (naja - habe halt an der falschen Stelle gesucht, wie sich später herausstellte). Nun wollten wir kürzlich einen Zaun setzen und uns sicherheitshalber nochmals beim Verkäufer rückversichern, wo denn genau die Grundstücksgrenze liegt. Freundlicherweise kam er auch bald mit seiner Ehefrau vorbei und hat dann zielsicher auf die im Hang (den ich mittlerweile ausgelichtet hatte) befindliche Grenzsteinmarkierung (Metallstab), sowie auf der gegenüberliegenden Seite auf eine Markierung im Randstein (von der er vor drei Jahren aber nichts gesagt hatte) gedeutet. Das Problem ist aber, daß die so gekennzeichete Grundstücksgrenze sieben Meter vor der ursprünglich angegebenen Grundstücksgrenze liegt - und somit unser Garten in der entscheidenden Ausrichtung nur noch halb so gross ist. Das Grundstück jenseits davon - ausgewiesen als Grünfläche innerhalb eines Naturschutzgebietes - gehört auch dem Verkäufer. Die "gnädige Frau" meinte dann noch, sie hätten deshalb ja den Garten extra grösser angelegt, weil ihnen der nicht zum Grundstück befindliche Teil auch gehöre. Auf unsere enttäuschte Reaktion hin verwies er nur auf die im Kaufvertrag beschriebene Grundstücksgrösse. Die mag zwar richtig sein, aber beim Verkaufsgespräch war er ja nicht in der Lage zu beschreiben, wo die eigentlichen Grenzen liegen. Die mittlerweile von uns kontaktierte Maklerin, die den Kauf damals abgewickelt hatte, bestätigte uns, dass sie die Grundstücksgrenzen damals exakt genauso aufgefasst hatte, wie wir. Wir wollten das Thema einvernehmlich regeln, aber der Verkäufer gab uns auf mehrmalige Bitte hin keinen Hinweis darauf, was er für den fraglichen Grundstücksteil verlangen würde, und auf meinen Hinweis auf den Bodenrichtwert (3 € / qm für landw. Nutzfläche) reagierte er extrem "eingeschnappt". Mittlerweile hat er auch gesagt, daß er nicht verkaufen wolle. Das Ganze ist für uns sehr ärgerlich: wir haben zwei kleine Söhne und jetzt einen Garten, der gerade mal für Schaukel und Sandkiste reicht. Hätten wir die wahren Ausmasse des Gartens beim Kauf gekannt, hätten wir wohl nicht gekauft. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Für einen Hinweis, wie wir vorgehen können, wären wir sehr dankbar. Kann man davon ausgehen, dass wir dem Verkäufer zumindest eine arglistige Täuschung nachweisen können - als Indiz die Aussage der Maklering bzw. die Anlage des Gartens?

Hauskauf, Grundstücksgrenze

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