Hallo, vor 4 Jahren habe ich mir ein alleinstehendes Haus im Aussenbereich (§35) gekauft. Dummerweise habe ich nur einen flüchtigen Blick auf die Flurkarte geworfen und das Grundstück schon gar nicht vermessen. Das war nicht Nachlässigkeit, sondern weil der vorhandene Zaun offensichtlich schon seit mehr als 25 Jahren dort steht, wo jetzt auch steht, bin ich davon ausgegangen, dass das alles so seine Richtigkeit hat. Nun wurde das Nachbargrundstück verkauft (ein Sportboothafen mit Gaststätte) und der neue Eigentümer hat meine Abwesenheit dazu benutzt, das Grundstück selber neu zu vermessen. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Zaun um mehr als 10 m falsch steht und zwar zu seinen Gunsten. Im Prinzip würde mich das ja gar nicht stören, ich habe ja noch genug Land. Aber wenn er auf die neuen Grundstücksgrenzen besteht, hätte ich seine Gäste genau vor meinem Fenster sitzen und der Durchgang zwischen seinem Grundstück und meinem Haus zur Wasserseite wäre nur noch 2m breit, anstatt wie jetzt 15m... Ich denke, dass bei so einer langen, falschen Einfriedung irgendwie ein Gewohnheitsrecht o.ä. besteht??? Hätte er nicht auch schon vor dem Erwerb auf Richtigstellung der Grenze bestehen müssen? Regressansprüche an meinen Verkäufer kann ich nicht stellen, das ist die BImA und so viel Zeit und Geld habe ich nicht... Vielen Dank für sachdienliche Ratschläge! claus