Antrag auf Wohnungszuweisung abgelehnt trotz Kindeswohlgefährdung und Alkoholabhängigkeit)?

Moin Moin, ich werde versuchen meine Infos so kurz und Kompakt wie möglich zu verpacken, sonst wird es zu viel:

Meine Schwester, ihr Mann, verheiratet seit 8 Jahren, zwei Kinder im Alter von 5 und 9 leben in einer nach der Ehe gemeinsam angemieteten Genosschenschaftswohnung.

Der Mann ist seit ca Anfang 2014 Arbeitslos und Alkoholiker (und andere Drogen, Ritalin, Cannabis, Krebsmedikamente) und daraus resultierend seit Sommer 2015 sehr Krank (Milzriss, chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung, Herzstillstand) mit mehreren langen KKHaus aufenthalten und eindringlichen Rat zum verzicht auf Alkohol.

Der Konsum der Drogen hat ihn sehr Aggressiv ggü Frauen und Kindern gemacht, 2 x Polizei, Jugenamt bekannt, körperliche Gewalt nur in Form von Schubsen und Festhalten. Bei den Kindern aber auch mal eine Backpfeife.

Im Sommer 2016 hat meine Schwester ihm dann nach mehreren Gesprächen (mach bitte eine Therapie sonst trenn ich mich uvm) gesagt, sie möchte sich trennen und er solle bitte ausziehen damit sie mit den Kindern in der Wohnung bleiben kann.

Will er natürlich nicht, für ihn hat meine Schwester Schuld an allem und Alkoholkrank ist er sowieso nicht und die Kinder behält er auch.

Also zum Anwalt, Antrag auf Wohnungszuweisung. Er hat gleich daraufhin den selben Antrag gestellt.

Verhandlung: Viele offensichtliche Lügen seinerseits (Bsp. Er wäre seit Sommer 15 trocken..., musste aber im Oktober 2016 den Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben, die kleine Tochter saß auch mit im Wagen...Hat der Richter auch durchblickt)

Alle dachten, ganz klar wird er der jungen berufstätigen Mutter die Wohnung geben, denn nicht nur die massive Kindeswohlgefährdung steht im Raum auch ständiger Psychoterror ihr gegenüber. Sie setzt aus Rücksicht auf die Kinder nicht viel dagegen und muss Schlucken was er ihr an den Kopf wirft.

Heute die Entscheidung vom Richter, beide müssen dort wohnen bleiben (Genossenschaftswohnung kann nur gemeinsam gekündigt werden, ein Auszug befreit nicht von der Mietschuld) mit der Begründung sonst wäre der arme Mann ja Obdachlos.

Obdachlos?!? Was ist das für eine Begründung? Er soll sich ne Hartz4 Woghnung suchen, ins Männerheim gehen, oder zu seiner Mutter (verstritten) ziehen (Haus mit einer leeren Etage) oder zu seinem Sauf-freund.

Warum müssen meine Schwester und ihre Kinder diesen Terror weiter aushalten? Was ist das für eine dämliche Entscheidung?

Und vorallem, wie wird sie den jetzt los?

Danke für jeglichen Tipp!

Kinder, Familie, Recht, Anwalt, Scheidung, Trennung, Gericht, Kindeswohl
was können wir tun und was hat dies zu bedeuten?

Hallo bekommen ambulante hilfe vom Jugendamt seit 2010 die angeblich aufgrund entwicklung verzögert unsere kinder und wohnsituation,Themen schwer zu besprechen nicht mehr laut dem Jugendamt ausreicht. jetzt hat das gericht eine Meldung bekommen, schutzauftrag bei kindeswohlgefährdung.es ist ein langer brief, alles zu schreiben wär jetzt zuviel.was ich nur nicht verstehe und zwar:da stejt ambulante Hilfe reicht nicht mehr aus so das eine stationäre Unterbringung der kinder in pflege Familien bzw wohngruppen vorgeschlagen wird zumindest für die Dauer bis die Eltern die whg kindersicher haben u sich fundiertes Wissen über die kindliche Entwicklung anggeignet haben.Hier könnte die Anbindung an eine Erziehung Beratung stelle förderlich sein und vor allem ein zuverlässiger und unterstützter Umgang dee Eltern mit ihren Kindern .was hat das zu bedeuten Anbindung erziehungsstelle und alles? sollte auch ein Einwirken des Gerichts die Eltern nicht zur Annahme fer vorgeschlagenen Hilfe bewegen so ist nach Auffassung des Jugendamts durch das Gericht zu prüfen ob die vorraussetzngen nach Paragraph 1666 zum eingriff in das elterliche sorge recht gegeben sind.was sol das heißen der ablauf? ganz unten steht noch die Erstellung eines erziehungsfähigkeitsgutachten wird empfohlen geht ein Gutachten auch so dass die kinder bei einem sind? wir haben jetzt in grössere Stadt schöne Wohnung gefunden vier zimmer und ich mache alle Förderungen weiter in der anderen stadt die ich besorgt hab für meine kinder.ich habe Widerspruch auch gemacht u ein anwalt wollen wir auch noch nehmen.

Gericht, Jugendamt

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