Alkoholausschank an einer Stufenparty?

Hallo zusammen,

Ich denke fast jeder kennt sie, die Stufenpartys. Die Gymasialstufe, die im vorletzten Schuljahr ist macht sogenannte Stufenpartys um schon einmal Geld für den späteren Abiball zu sammeln. Meist werden hierfür Hütten gemietet und von Partygästen ein kleiner Eintritt verlangt. Gestellt werden Musik, und Co.

Gäste müssen meist mindestens 16 Jahre alt sein.

Solche Stufenpartys sind öffentliche Veranstaltungen.

Für den Ausschank von Alkohol benötigt man ja eine Ausschankgenehmigung, soweit ich weiß.

Die Stufe von einer Freundin plant momentan solch eine Stufenparty.

Sie sagen "Ab 22 Uhr gibt es Shots für 1 Euro". Aber sie haben keine Ausschankgenehmigung oder ähnliches, weil sie nicht wussten, dass man so etwas benötigt bis ich sie darauf hingewiesen habe....

Nun natürlich die Frage: Wo bekommt man so eine Genehmigung? Was kostet das? Welche Voraussetzungen müssen die verantwortlichen Veranstalter erfüllen? (Alter,...)

Und wie sieht es damit aus, wenn man zB den Alkohol im Autokofferraum lagert, vornedran einen Tisch stellt als "Bar" und wenn die Polizei erscheint einfach den Kofferraum zuklappt? Kann die Polizei hierbei etwas ausrichten? Oder mangelt es an Beweisen? Was wenn jemand von der Party behauptet im Kofferraum wird Alkohol ausgeschenkt?

Ich weiß natürlich dass dies eine kriminelle Tat ist, es wäre lediglich sozusagen eine Notlösung falls es mit dieser Genehmigung nichts wird...

Der Fokus liegt natürlich darauf eine Genehmigung zu erhalten...

Danke für alle hilfreichen Antwort,

Gruß 19MM99

Party, Polizei, Alkohol, Bußgeld, Gesetz, Gericht, Justiz, Strafe, Veranstaltung, öffentlich, Ausschank
Interessensfrage, wie ist die Auslegung von zoophilie in Deutschland geregelt?

Achtung, Text ist ein bisschen länger xD. Hallo und guten Morgen. Ich möchte im vorraus betohnen und klar stellen, das ich solch eine sexuelle Praktik, die ein Tier oder ein anderes Wesen nötigt, sich dem Menschen zu unterwerfen nicht beführworte und gegen solch ein Praktiken bin, diese Frage ist aus reinem Interesse an der Rechtslage in Deutschland gestellt, da für mich einige Punkte nicht erkenntlich sind. Also, der Hintergrund. Ich interessiere mich für das deutsche Rechtssystem und dessen Auslegung in bestimmten Fällen. Ich habe gestern ein wenig im Netz gesurft und bin auf das Thema Zoophilie gestoßen. Mir war vorher bewusst, dass es so etwas gibt, aber genauer damit beschäftigt habe ich mich damit nicht. Allerdings verwirrt mich folgendes. Soweit ich es verstanden habe, war die Zoophilie bis 1969 mit Gefängniss Strafe zu ahnden, wurde aber dann im Zuge der Rechtsreform legalisiert. Im Jahre 2013 wurde allerdings ein neuer Gesetzbeschluss erlassen, welches sexuelle Handlungen mit Tieren verbietet. Allerdings ist dies nach meiner Information nur eine Ordnungswidrichkeit, was mich stutzig macht, da ich nicht genau verstehe, was die s im Enteffekt zu bedeuten hat. Außerdem las ich etwas von einer Regelung, welche den Geschlächtsverkehr mit einem Tier nicht verbietet, so bald es zu einer Artuntypischen Handlung gezwungen wird. Was heißt dies am Ende genau? Außerdem Frage ich mich, ab wann zählt eine Zoophile Handlung als Strafbar? Ich weiß nicht mehr genau in welchem Land es so geregelt ist, aber es zählt erst als Verbrechen, wenn eine Penetration durch einen der Partner durchgeführt wurde, wie ist dies in Deutschland, ich meine, es verwundert mich schon, dass man gantz offen bei google Anzeigen und Boards für Zoophile Anzeigen findet. Zusammengefaßt möchte ich folgendes wissen. 1: Ab welchem Moment ist Zoophilie strafbar, also erst bei der penetration oder schon vorher? 2: Was bedeutet genau Ordnungswidrichkeit in diesem Falle. 3: Wie ist das mit der Regelung gemeint, dass es kein Vergehen ist, wenn das Tier zu einer Art untypischen Handlung gezwungen wird? 4: Wie kann man geschädigten Tieren helfen und was kann man gegen solche Menschen tuhen, ich distanziere mich allerdings von hetze und Lynchmobs im Internet oder im öffentlichen Leben, links wären gantz nett. Nochmal, ich distanziere mich von Zoophilie und anderen solchen Praktiken.

Tiere, Deutschland, Sex, Recht, Gericht, Tierschutz, Gesellschaft, Utilitarismus, Gesätz
AG zahlt kein Gehalt | Beschäftigungsverbot und schwanger?

Liebe Forenmitglieder,

über eure Einschätzung zu folgendem Fall wäre ich euch sehr dankbar:

Angenommen eine AN beginnt ein neues Arbeitsverhältnis und wird direkt zum ersten Arbeitstag krankgeschrieben und einige Tage später erhält sie ein Beschäftigungsverbot wegen einer festgestellten Risikoschwangerschaft.

Sie informiert den AG und lässt ihm alle relevanten Unterlagen wie auch Informationen zur Bankverbindung und Krankenkasse zukommen.

Der AG ist daraufhin nicht mehr erreichbar. Kontaktaufnahmen scheitern.

Laut Vertrag ist die Gehaltszahlung zum Ende des Monats fällig. Am 2. des Folgemonats hat die AN immer noch kein Gehalt auf dem Konto. Die Nachfragen beim AG scheitern. Die Krankenkasse teilt der AN allerdings mit, dass der AG sie hier angemeldet habe. Auf Grund des Verhaltens des AG geht die AN davon aus, dass der AG die Situation zunächst reaktionslos "auszusitzen" versucht.

Die AN sendet dem AG daher eine Abmahnung mit Fristsetzung postalisch per Einschreiben.

Nun sind die Fragen: Wie sollte die AN nun vorgehen um schnellstmöglich ihre Gehaltszahlung einzufordern? Wie lange dauert so etwas in etwa? Gibt es die Möglichkeit einer Beratungshilfe, da die AN ohne den Lohn nicht über die finanziellen Mittel verfügt sich Rechtsbeistand zu nehmen? Was hat es hier mit Verzugszinsen und einem etwaigen Schadensersatzanspruch auf sich?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

LYV

Rechtsanwalt, Gehalt, Schwangerschaft, Arbeitsrecht, Gericht, Beschäftigungsverbot
Strafrecht und Tilgung der Strafe sowie Bewerbung bei der Polizei?

Guten Abend zusammen,

Hier wurden schon etliche Themen bezüglich der Tilgung von Strafen aus dem Bundeszentralregister  eröffnet und diskutiert. Doch keine dieser Fragen bietet mir Hilfe bei meinem Problem.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen und bitte sachlich bleiben :)

Also folgender Sachverhalt existiert:

Im Juni 2011 wurde ich wegen einer kleinen Dummheit zu 30 Tagessätzen á 50€ im Zusammenhang mit dem Erwerb von BTM verurteilt. Ich bin als ich Post bekam aus Angst nicht zu der Vorladung bei der Polizei erscheinen und wurde ohne meine Anwesenheit mit einer Geldstrafe belegt. Habe diese natürlich bezahlt weil ich naiv war und Angst davor hatte meine Eltern zu enttäuschen und das sie mir nicht glauben würden wenn ich ihnen sage "Ich habe eigentlich nichts damit zu tun!" Freunde von mir benutzten mein Handy um ihren Dealer anzurufen ... als der Typ aber wohl hoch genommen wurde müssen die gesehen haben das viele Anrufe von meiner Rufnummer aus ging. Soviel zur Strafe.

Ich weiß das mein Verhalten nicht korrekt war und ich sehe es als meine Jugendsünde.

Nun habe ich mich bei der Polizei beworben und schon den theoretischen Teil sowie den sportlichen Teil bestanden. Termin für das Interwiew bekomme ich die nächste Tage. Ich habe Angst ,dass meine Dummheit mir noch Ärger bei der Bewerbung machen könnte

In diversen Foren konnte ich lesen das Strafen unter 90 Tagessätzen nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Stimmt das so ? Kann ich mich nun wieder als nicht Vorbestraft sehen ?  

Also rein rechtlich gesehen dürfte die Polizei meine Vorstrafe doch nicht mehr sehen oder ?

Ich danke euch vorab schonmal 😊

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Vorstrafe, Tilgung, bundeszentralregister

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