Prozesskostenhilfe,wann muss man zurückzahlen und wann nicht?

Ich (18) musste vor ein paar Monaten Prozesskostenhilfe beantragen, da mein Vater keinen Unterhalt mehr zahlt. (Lebe momentan bei meiner Mutter)

So jetzt ist es so, dass man weder in der Schule etwas darüber lernt noch sonst wo, und meine Mutter meinte dann das wäre kein Problem, ich soll einfach Prozesskostenhilfe beantragen und wenn ich in den nächsten 5 Jahren kein Geld verdiene, was schon über der 1000€ Marke liegt, verfällt das irgendwann und ich muss nichts zurückzahlen.

Da ich wie gesagt, keine Ahnung davon hab und meiner Mutter auch eigentlich vertraue habe ich mich darauf verlassen.

Da ich noch Schüler bin und danach studieren werde, werde ich auch nicht mehr als 1000 Euro verdienen und dachte mir dann kann ja nichts schief gehen.

Gerade eben sind wir dann nochmal auf das Thema gekommen und ich habe aus Neugier gefragt wie viel Anwälte für einen Prozess eigentlich bekommen und am Ende waren wir dann wieder beim Thema Prozesskostenhilfe, jetzt hat sich die Meinung von meiner Mutter allerdings geändert, denn jetzt meinte sie, sie hätte gar keine Ahnung ob das Geld überhaupt zurückgezahlt werden müsste oder ob das irgendwann verfällt.

Ihr könnt euch vorstellen wie sauer ich jetzt gerade bin und besorgt, da ich natürlich Angst habe dass ich mir meine Zukunft jetzt schon mit einen saftigen Kredit versaut habe.

Kann mir da irgendjemand mehr zu sagen ? Wann muss man das ganze zurückzahlen ?Und auch mal auf moralischer Ebene - Wie kann meine Mutter mir so ein versprechen geben und meine Zukunft auf die leichte Schulter nehmen ? Ich bin gerade ziemlich geschockt, dass die so leichtfertig damit umgeht. Ich habe jetzt auf jeden Fall schon mal meine Lektion gelernt, die nächsten Tage werde ich in der Bibliothek verbringen und mir etwas Wissen über Jura aneignen...

Geld, Gericht, Prozesskostenhilfe
Was ist das für ein Brief (Hilfe)?

Hallo,

Ich habe ein Brief bekommen und ich weiß nicht ob ich nun eine Strafe kriege oder nicht.

Die Staatsanwaltschaft hat uns mitgeteilt dass gegen ihren Sohn ein Strafverfahren läuft, weil er eine Straftat begangen haben soll.

Dabei geht es um: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wir bieten Ihnen und ihrem Sohn Jugendgerichtshilfe. Auftrag der Jugendgerichtshilfe ist, Sie und Ihren Sohn dabei zu unterstützen, dass es in der Zukunft nicht erneut zu Gesetzverstößen kommt.

Dazu gehört auch, Sie über mögliche Unterstützungsangebote bei der Erziehung im Rahmen der Jugendhilfe zu informieren und darüber hinaus auch Fragen zu beantworten, die Sie und Ihr Kind im Zusammenhang mit dem Strafverfahren haben werden.

Unser Angebot kann beinhalten, dass wir die erzieherischen, sozialen und persönlichen Gesichtspunkte, die ihren Sohn betreffen, gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht vortragen. Das Jugendgericht hat den gesetzlichen Auftrag, in seiner Entscheidung die individuelle Situation Ihres Kindes und die erzieherischen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Falls es sinnvoll und notwendig ist, werden wir auch an der Gerichtsverhandlung persönlich teilnehmen und mitwirken.

Wir bitten Sie deshalb gemeinsam mit Ihrem Sohn um einen Besuch am ...

Was wird passieren und warum kommt nicht wie bei jedem eine normale Anzeige wo man eingeladen wird und dann etwas ableisten muss als Strafe? Wo soll ich jetzt schon wieder hin?

Brief, fahren, Gericht, Jugend, Strafe

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