Vater macht falsche Angaben über Kindesunterhalt?

Folgendes:

Meine Eltern leben seid letzte Jahr getrennt. Mein Vater war Hauptverdiener. Er hat letztes Jahr eine Umschulung gemacht, die wir zusammen mit ihm (ich, meine Schwester und meine Mutter) durchgestanden haben. Zu dieser Zeit hatte er nur sehr wenig Geld verdient, da er eine Schule besuchen musste und meine Mutter hat zu dieser Zeit echt sehr viel gearbeitet. Jetzt verdient er sehr gut (ungelogen ca. 4.000 - 7.000€)! Ich weiß es, da ich selber für ihn Rechnungen geschrieben habe.

Nun hat er eine neue Freundin und will sich von meiner Mutter trennen und lebt seit November nicht mehr bei uns. Er hat sich auch schon einen Anwalt geholt und meine Mutter mittlerweile auch. Da meine Schwester und ich aber noch beide zur Schule gehen und beide noch nicht volljährig sind, muss er für uns Unterhalt zahlen. Jedoch hat er angegeben (ich glaube er verdient sogar viel schwarz), dass er nur ein Durchschnittseinkommen von 2.000€ im Jahr 2016 hatte (er ist zu dieser Zeit auch ca. 6 Monate zur Schule gegangen und hat dort ca. unter 1.000€ verdient). Das ganze hat er von seinem Steuerberater ausrechnen lassen.

Er bezahlt jetzt also pro Kind ca. 300€. Da ich aber weiß, dass er viel mehr verdient lautet meine Frage was meine Mutter tun kann? Er müsste pro Kind normalerweise ca. 900€ bezahlen, wenn er seinen richtigen Lohn angeben würde. Wir leben in einem ziemlich großen Haus (Meine Eltern haben seid 25 Jahren zusammen gelebt und waren/sind verheiratet), welches meine Mutter alleine nicht mit ihrem Einkommen und den 600€ halten kann. Meine Mutter verdient ungefähr 800€ im Monat. Meine Mutter hat ihn schon gefragt, ob er das ernst meint nur so wenig Unterhalt zu zahlen, für ihn ist das völlig in Ordnung.

Anwalt, Unterhalt, Trennung, Gericht
Wie lange hat der Verklagte Zeit, eine Stellungnahme zu äußern?

Guten Abend Ihr Lieben.

Wie die Überschrift bereits die Frage aufdeckt, möchte ich es aber dennoch bisschen näher erläutern:

Ich bin mit der Fachhochschule vor Gericht. Das Verwaltungsgericht hat bereits Anfang November für mich entschieden, da Sie der Meinung war, dass ich in der Klausur weder meine Anonymität aufgehoben und auch kein Täuschungsversuch begangen habe. Daraufhin gab die Fachhochschule eine Stellungnahme ab, dann mein Anwalt, daraufhin wieder die FH und letztlich wieder mein Anwalt. Jetzt habe ich mein Anwalt gefragt, wie weit das noch so geht und was der nächste Schritt sein wird. Daraufhin antwortete er, dass die Gegenseite die Gelegenheit bekäme, sich zu unserer Stellungnahme zu äußern. Geschieht dies nicht, wird ein Stillstand im Verfahren eintreten, der über viele Monate andauern kann. Irgendwann wird das Verwaltungsgericht die Sache terminieren, so mein Anwalt.

Das wäre jetzt meine frage; geht das jetzt nach Lust und Laune der FH, oder wie lange hat sie Zeit sich zu äußern. Letztendlich geht es hier auch um meine Zukunft. Ich kann doch nicht einfach auf deren Lust und Laune warten.

Wäre super, wenn mir jemand erklären könnte, wie man bei so etwas vorgeht. Super erfreulich, wenn sich die äußern würden, die mit so etwas oder ähnliches Erfahrung haben, noch besser, wenn wir Anwälte unter uns haben, die mich aufklären.

Jetzt schon mal vielen Dank für eure Zeit.

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