Mieter baut Fallen für Vermieter?

Ich möchte meinen Mieter fristlos Kündigen! Reicht das als Grund? Ich habe es mit einem sehr unzuverlässigen Mieter zu tun. Viel Müll / Heizt nicht / Arbeitslos usw usw. Kurz die Vorgeschichte. Meinen Mieter ist laut einem Standard Mietvertrag die Benutzung der Garage sowie der Wohnung erlaubt. An die Garage angrenzende Räume und Nebengebäude der Wohnung sind nicht im Vertrag enthalten. Der Mieter hat jedoch trozdem einen Nebenraum der Garage als Lagerfläche für Müll und private Gegenstände verwendet. Da es mir durch Zufall aufgefallen ist (ohne unbefugtes betreten) habe ich Ihm Schriftlich ein Woche Zeit gegeben diesen Nebenraum zu räumen und die Sachen in die trockene Garage zu stellen. Nach ablauf dieser Zeit hat der Mieter nichts unternommen. Kurzerhand habe ich seine Schachteln selbst in seine angemietete Garage getragen und sicher verstaut. Mieter war kurz anwesend hat mir die Garage geöffnet und sich dann in der Wohnung eingeschlossen und die Polizei gerufen. Die Polizei hat anschließend alles begutachtet und mir versichert das alles seine Richtigkeit hat und die Sachen jetzt richtig und trocken gelagert sind. Den besagten Nebenraum musste ich ohnehin räumen da sich darin die Wasserpumpe befindet und wir in absehbarer Zeit den kommunalen Wasseranschluss erwarten. Nach Klärung mit der Polizei hat sich der Mieter heimlich den Zustand seines Fahrzeuges dokumentieren lassen. Das hat mich etwas verwundert. Als ich letztens nochmal in seine Garage musste um die Wasserpumpe zu prüfen ist mir aufgefallen das mit der Vermieter eine Falle gebaut hat. Am Nebeneingang der Garage hat er auf der Innenseite ein Hebelsystem gebaut das die vorher von mir in die Garage getragenen Sachen und Kisten direkt beim öffnen der Türe auf das Auto fallen lassen. Am Nebeneingang befindet sich schon immer ein Schloss von mir.! Wie oben schon angemerkt wird ohne Erlaubis die Garage nie betreten. Das Hebelsystem ist so empfindlich das leichtes berühren der Türe reicht damit alles umfällt. Deswegen hat er sich auch den Zustand seines Autos von der polizeit dokumentieren lassen. Als ich Ihn zur Rede gestellt habe hat er alles gegen meinen Willen mit seinem Handy aufgezeichnet. Wie soll ich hier vorgehen ?! Reicht so ewtas für eine fristlose Kündigung ??

Kündigung, Betrug, Mieter, Recht, fristlose Kündigung
Fristlose Kündigung & wieder bewerben beim gleichen Arbeitgeber / Vorstellungsgespräch

Hallo Zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und hoffe auf Hilfestellung.

Kurze Erläuterung & dann die Frage: Vor einigen Jahren (> 3 J.) wurde ich von meinem Arbeitgeber fristlos gekündigt (von heut auf morgen, eigentlich habe ich am gleichen morgen meinen Schreibtisch geräumt). Hintergrund war kein Diebstahl o.ä. Man hat mir etwas unterstellt und ich konnte nicht das Gegenteil beweisen. Teilweise war auch Mobbing von Kollegen im Spiel. Mit den Chefs (GF & Abt. Leiter) kam ich gut zu recht. Wir waren kurze Zeit später dann auch vor dem Arbeitsgericht, haben uns aber beim ersten Termin auf eine Abfindung geeinigt und gut war! Mein RA war einfach schlecht & hat mir keine Alternativen aufgezeigt, einfach Abfindung annehmen und gut ist!

Die Arbeit an sich hat mir sehr viel Spaß gemacht. Das Unternehmen (halb öffentlich/zuständige Stelle) hat auch ein gewisses ansehen in der Gesellschaft/Öffentlichkeit.

Jetzt habe ich mich beim “gleichen“ Arbeitgeber (ein anderer Standort) beworben und die haben mich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ich hatte schon zwei Gespräche an anderen Standorten beim “gleichen“ Arbeitgeber gehabt, die sehr positiv verlaufen sind aber dann doch mit einer Absage geendet haben.

Ich weiß nicht, ob man im Nachgang evtl. meinen ehm. Chef/Standort angerufen hat und sich dann gegen mich entscheiden hat oder es doch andere Gründe dafür gab! Vielleicht habe ich aber auch in den VG auf die Frage “Warum ich denn damals da weggegangen bin“ falsch geantwortet (… es hat nicht sein sollen … ODER … es gab persönliche Gründe dafür …)!

Jetzt meine Frage an euch: Wie würdet ihr antworten?

Hoffe, ihr konntet mir folgen :)

Danke im Voraus.

Gruß.

Bewerbung, Bewerbungsgespräch, fristlose Kündigung
Fristlose Mietkündigung wegen extremer Lärmbelästigung.

Hallo Forum,

ich wohne seit Oktober '12 in einem Studentenwohnheim und da ich mein Studium abgebrochen habe, habe ich ohnehin vor auszuziehen. Der früheste fristgerechte Kündigungstermin ist jedoch Oktober '13 (Klausel bzgl. mind. 1 Jahr Mietzeit). Darüberhinaus bin ich durch die extreme Lärmbelästigung meines Nachbarn ohnehin entnervt.

Meine Wohnung und die meines Nachbarn wurden als 1 Wohnung geplant, jedoch hat man kurzfristig eine Zwischenwand eingezogen um daraus 2 Wohnungen zu machen. Diese Zwischenwand ist so grottenschlecht, dass ich seit einem halben Jahr nachts jedes (!) Wort aus meiner Nachbarwohnung hören kann. J e d e s W o r t !!!

Mein Nachbar ist mir entgegengekommen in der Form dass er nur noch Kopfhörer verwendet, aber leider ist er ein exzessiver nächtlicher World of Warcraft Spieler und spielt teilweise bis 3.00 Nachts. Dabei kann ich jedes Wort hören dass er per Headset mit seinen Teamkameraden bespricht. Das Problem ist aber, dass ihn ja nicht bitten kann in seiner eigenen Wohnung nicht mehr zu reden - das wäre lächerlich. Als ich dies meinem Vermieter mitteilte, hat dieser die Zwischenwand verstärkt. Es wurde jedoch nicht besser und nun vertritt er den Standpunkt, dass man da nichts machen kann.

Folglich würde mich eure Meinung interessieren ob ich aufgrunddessen vorzeitig kündigen kann. Natürlich interessiert mich die allgemeine Gesetzeslage und die Gesetzeslage zum Sonderparagraph 2.3 in meinem Mietvertrag, der da lautet:

"§ 2.3 Mietdauer - Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt."

Über eure Meinung und Hilfe würde ich mich freuen =)

Mit besten Grüßen Robert

Kündigung, Mietrecht, Mietvertrag, fristlose Kündigung, Lärmbelästigung
rückwirkende Mieterhöhung wegen Untermiete?

Hallo zusammen,

ich stehe momentan vor einem kniffligen Problem: Der Vermieter bzw. die den Vermieter vertretende Hausverwaltung verlangt eine rückwirkende Mieterhöhung (5 Monate) wegen unterlaubter Untermiete.

Wir sind eine 3er WG mit einem Hauptmieter und 2 Untermietern. Der Hauptmieter hatte sich bei Einzug in die 4-Zi-Wohnung vor 6 Jahren eine mündliche Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt. Seitdem wird die Wohnung vom Hauptmieter und wechselnden Untermietern bewohnt.

Vor einem Jahr wurden wir darauf hingewiesen, dass keine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter zur Untervermietung bestehe und dass die entsprechende Erlaubnis zur Untervermietung eine rückwirkende Mieterhöhung der Nettokaltmiete von 200€/Monat mit sich ziehe.

Nach einigem Hin und Her trafen wir dieses Jahr im Februar mit dem Vermieter folgende mündliche Vereinbarung: Mieterhöhung der Nettokaltmiete um €150, wirksam ab März 2012 (also NICHT rückwirkend). Das entsprechende Schreiben, was wir 1 Monat später für die Mieterhöhung erhielten, enthielt nicht den vereinbarten Betrag der Mieterhöhung. Daraufhin mahnten wir dies an und erhielten nach weiteren fehlerhaften Schreiben erst diesen Juli die mündlich vereinbarte Mieterhöhung, die allerdings rückwirkend auf März 2012 datiert ist. Da wir die rückwirkende Zahlung nicht akzeptieren, droht uns der Vermieter mit einer fristlosen Kündigung.

Meine Frage: Ist das zulässig? Gilt eine mündlich vereinbarte Mieterhöhung ab dem Zeitpunkt der Absprache oder ab dem Zeitpunkt des Erhalts der schriftlichen Zustellung der Mieterhöhung?

Mietrecht, fristlose Kündigung, Untermiete

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