3te Abmahnung was nun?

Hallo , ich wohne mit meinem Sohn allein in einer 3 Zimmer Wohnung, Vermieter ist eine Wohnbaugesellschaft .gestern gegen 00:30 schaltete ich den Staubsauger an , weil ich eine Tüte Reis umkippte , ich kann ja nicht jeden Korn mit der Hand Aufheben. Ich habe maximal 3 Minuten gesaugt auf niedrigster Stufe. Es mag sein das um diese Uhrzeit einfach nicht gestaubsaugt wird. Jedoch hatte ich von dem Mieter über mir auf etwas mehr Verständnis gehofft da dieser mit seiner Frau selbst sehr laut ist meistens streiterein das sogar Polizei kommen muss. Sie schalten nachts um 2-3 Uhr morgens die Waschmaschine ein der Waschmaschinen Raum befindet sich unter meinen Schlafzimmer .‘Halten sich nicht an die entsorgungsregeln für Bioabfall. Stellten Biotonne Genua vor dem Kinderzimmer Fenster meines Sohnes. Wegen bisschen staubsaugen kam der Nachbar gestern runter und meinte vor meiner Tür zu brüllen das er sich beschweren will . Das Problem ist das ich schon zwei Abmahnung habe. Einmal weil mein Freund sein angemeldetes Fahrzeug auf dem Parkplatz tagelang stehen lassen hat wovon ich leider nicht wusste . Anschließend wegen Lärmbelästigung weil mein Freund sich zuhause bei mir mit seinem Bruder stritt.‘

nun kann ich ja mit einer dritten Abmahnung rechnen wenn der Nachbar Montag zur wohnbaugesellschaft rennt. Bekommt man sofort eine fristlose Kündigung?

Mietrecht, Abmahnung, fristlose Kündigung, Mietwohnungen, Lärmbelästigung durch Nachbarn
Bedrohung und Beschimpfung vom Nachabrn, kann ich fristlos Kündigen ?

Zu mir: ich bin allein erziehende Mama (2 Kinder im alter von 4 und fast 2 Jahren).

Ich bin im Oktober 2016 umgezogen und habe seit dem Tag des Einzugs Stress mit meinem Nachbarn. Es fing an, dass es ihm nicht passte, dass ich einziehe. Bereits da sagte er zu mir: dass hier keine scheiß Ausländer einziehen, ich wäre asozial und und und. Zu dem Thema Ausländer: Ich bin deutsche (Eltern deutsch, Oma, Opa usw Deutsch. Meine Familie kommt aus den Osten, ich selber habe nichts gegen Ausländer aber trotzdem bin ich Deutsche). Ich habe einen Italienischen Nachname (weil ich mit einem Italiener verheiratet war). Naja...

Leider hört mein Nachbar nicht auf, die Beleidigungen werden immer schlimmer, zudem droht er mir und meinen Kindern. Ich selber habe wirklich Angst vor diesem Mann und meine Kinder auch. Meine Nichte möchte mich auch nicht mehr besuchen, weil sie auch Angst vor diesem Mann hat. Denn ihm ist es scheiß egal, ob kinder anwesend sind oder nicht.

Letzte Woche, ist er mit einem Messer auf meinen Ex-Mann los. Mein Ex-Mann hat Ihn angezeigt und ich habe ihn auch schon angezeigt.

Mir wurde auch mitgeteilt, dass mein Nachbar schon Polizeilich bekannt ist.

Meine Vermieter interessiert das ganze nicht. Zudem wussten die, dass dieser Mann nicht normal im Kopf ist und haben es verschwiegen. Denn laut Vermieter, sind die Vormieter ausgezogen, weil sie sich ein Haus gekauft haben. Durch ein zufälliges aufeinander treffen mit dem Vormieter, habe ich erfahren, dass sie wegen dem Nachbarn ausgezogen sind und dass die Vermieter das wüssten.

Fakt ist: Ich habe Angst, meine Kinder haben Angst. Ich habe sogar Angst meine Wäsche waschen zu gehen (die Waschmaschine steht im Keller) Ich wohne im 2. OG rechts der Nachbar im Erdgeschoss links, d.h ich muss immer an seiner Wohnung vorbei laufen.

Meine Frage ist: Kann ich fristlos Kündigen? Ich könnte eine Wohnung zum 01.02.2017 haben und würde gerne zum 31.01.2017 Kündigen.

Danke im voraus und Entschuldigung für den langen Text.

Mietrecht, fristlose Kündigung
fristlose Kündigung eines Festvertrages während der Krankmeldung?

Hallo zusammen....ich bin verzweifelt und hoffe das man mir hier weiter helfen kann:

Ich bin seit ca. 3Jahren bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigit und habe einen unbefristeten Vertrag. Letzte Woche Mittwoch wurde ich nach Feierabend ins Büro meines direkten Vorgesetzten gerufen, wo er bereits mit einer schriftlichen Abmahnung auf mich wartete, dazu muß ich sagen das ich denke das die Abmahnung prinzipiell in Ordnunng ist, hab ich diese auch Gegengezeichnet, das Gespräche zog sich dann auch noch etwas in die länge und endete in einer Meinungsverschiedenheit,allerdings halb so wild, es wurde niemand beleidigt oder sonstiges. Wie es der Zufall dann so wollte, ging es mir am nächsten Tag gesuindheitlich überhaupt nicht gut und ich mußte mich rechtzeitig vor Schichtbeginn telefonisch krankmelden. Die AU wurde zum AG gefaxt und das original per post verschickt. Am selben Abend rief mich dann ein Freund & Arbeitskollege, der im selben Ort wohnt wie ich,an und sagte mir das er vom Chef beauftragt wurde beim mir vorbei zufahren die Kündigung einzuschmeißen und dies zu fotografieren. Die einzige information hiervon bekam ich von meinem kollegen. Als ich den Umschlag dann öffnete sah ich das er mir eine fristlose Kündigung ausgesprochen hatte, vermehrkte allerdings das falls die Kündigung wiedererwartens nicht gültig sein sollte er mich zum 31.12.2016 kündigt. Ist das rechtens? Kannn er während der Krankmeldung überhaupt kündigen? Steht mir eine Abfindung zu? Ich habe mich bei einer Agentur für Arbeitsrecht und Soziales gemeldet, die sagten mir ich sollten einen brief an meinen AG schicken,per Einschreiben, in dem ich ihn drauf hinweise das er das nicht machen kann während der AU, und ich ihm bescheid sagen würde wann ich wieder die Arbeit antrete, auf dieses Schreiben hat er selbst verständlich nicht reagiert. Vielleicht ist es erwähnenswert das ich in den 3jahren 3abmahnung, allerdings für verschiedene Dinge bekommen habe. Wenn er ein Fehlverhalten per Abmahnung gerügt hat, kann er mich einen Tag später doch nicht dafür kündigen oder?

Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, fristlose Kündigung, Krankenschein, Kündigungsschutz, Wiedereinstellung
Fristlose Kündigung wegen Zerrüttung des Mietverhältnisses?

Hallo,

ich wohne seit Juni 2015 in einer neuen Wohnung.

Leider musste ich sehr schnell Mängel feststellen, wie verkehrt montierte Herdplatte, Rolläden defekt, Warmwasserzufuhr unterbrochen, Sprechanlage defekt im 3. OG, DG, bei 720 Euro WM, 3 Zimmer, 80 qm.

Leider musste ich auch sehr schnell feststellen, dass die Anzeige dieser Mängel der Vermieterin, die hier im Hause direkt unter mir wohnt mit ihren 3 Kindern, nicht behagte. Sie begann, mich deswegen zusammen mit ihren Kindern und ihren Nachbarn sehr übel zu mobben, zu schikanieren. Permanente Beobachtung, Türen zuschlagen so dass das ganze Haus erschüttert, permanente Aufdringlichkeit, Klingelattacken sind an der Tagesordnung. Dieses alles obwohl oder gerade weil sie wusste, dass ein Umzugsunternehmer, mit dem sie bekannt ist, wie sich nun herausstellt, mir einen Fast-Totalschaden bereitet hat durch Veruntreuung sehr wertvoller Sachen, fast aller meiner Sachen, so dass ich hier ohnehin gar nicht richtig wohnen kann.

Einige Mängel wurden nach Aufforderung von Anwälten murrend beseitigt, und in Anwesenheit von einem Elektrodienst und meinem jetzigen Anwalt wurde zuletzt im März 2016 zugesagt, dass im kommenden Monat eine neue Sprechanlage eingebaut würde. Dieses ist bisher nicht geschehen. Es ist alles nur leeres Gerede.

Auf Geheiss eines Anwaltes hatte ich für Dezember 2015 und Januar 2016 je 70 Euro Miete gekürzt wegen der defekten Sprechanlage und der Warmwasserunterbrechung. Dieses Problem hat sich dann gegeben, aber die Sprechanlage ist trotz der Versprechen einer neuen Anlage immer noch defekt.

Die Vermieterin hat nun wegen dieser geringen und gerechtfertigten Mietkürzung einen Prozess vor dem AG angestrengt. Es geht ihr nur um das Geld, nicht, ob ich mich hier wohl fühle. Die Türen knallen weiter, Besucher werden beotachtet oder bespitzelt, gehindert, abgefangen, ja sogar fotographiert.

Seit Ende 2015 suche ich bereits nach einer anderen Wohnung, habe nun zum 01.10.2016 etwas gefunden.

Eigentlich ist es mir unter diesen üblen Bedingungen nicht mehr zuzumuten, noch länger hier zu bleiben.

Kann ich da fristlos kündigen? Ich habe leider nur noch Leistungen vom JC, kann keine doppelte Miete zahlen, hoffe, dass ich den Umzug gut hinbekomme mit den letzten Reserven.

Die Kaution kann ich leider nicht hier lassen, da diese einer Dritten Person gehört.

Danke für Antworten von

Theresa.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, fristlose Kündigung
Mietvertrag verletzt und ohne Vorwarnung aus Wohnung ausgesperrt, darf der Vermieter das?

Ich habe folgendes Problem:

Da ich während der Semesterferien (2 Monate) mein Zimmer im Studentenwohnheim nicht benötige habe ich es einem Freund zum Wohnen überlassen.

Laut Mietvertrag ist das zwar nicht erlaubt und rechtfertigt sogar eine fristlose Kündigung, aber in meinem Leichtsinn habe ich es trotzdem gemacht, weil ich es ja auch nicht einfach leer stehen lassen wollte.

Jetzt ist mir das Studentenwerk auf die Schliche gekommen: Der Hausmeister hat an der Tür geklopft und den Freund gefragt, ob er dort wohnt. Weil er das bejaht hat, musste er es nochmal schriftlich bestätigen und am nächsten Tag das Zimmer verlassen, was er auch ohne Widerstand gemacht hat.

Das Studentenwerk hat zwar versucht mich zu kontaktieren, allerdings war ich verreist und hatte auch kein Internet. Deshalb konnte ich auch die Mail, in der ich um Rückruf gebeten wurde (enthielt keinerlei weitere Informationen) nicht lesen und wahrnehmen. Zwei Tage später kam nochmal eine Mail, in der ich darüber informiert wurde, dass mein Zimmer nun mit einem Steckschloss verschlossen sei und ich zu Ihnen kommen soll. 

Auch diese Mail habe ich erst knapp eine Woche später gelesen und mit einer kurzen Stellungnahme geantwortet (da Wochenende war und ich so niemand persönlich erreichen konnte), dass ich den Fehler einsehe und die Konsequenzen tragen werde. Aber ich wollte eben wissen, wie es nun weiter geht. Eine fristlose Kündigung habe ich nämlich (bis heute) nicht erhalten. Heute habe ich eine völlig unkonstruktive Antwort erhalten, in der ich nur beschimpft wurde. Als ich dann Angerufen habe, ging die Frau überhaupt nicht auf mich ein und hat dann einfach aufgelegt. Bei einem weiteren Anruf hat die Kollegin behauptet, dass die zuständige Frau angeblich (bis Feierabend) in einer Besprechung sei. Persönlich kann ich nicht mal eben vorbei kommen, da mein Erstwohnsitz 250km entfernt ist.


Jetzt meine Fragen:

1. Welche Konsequenzen können auf mich zukommen, da ich ja gegen den Mietvertrag verstoßen habe? Ist eine fristlose Kündigung das schlimmste, was mir passieren kann? (Der Mietvertrag ist befristet, falls das eine Rolle spielt)

2. Dürfen die einfach so mein Zimmer abschließen, wo noch meine Sachen gelagert sind und dann auch noch die Kommunikation verweigern? Bzw. was kann ich dagegen tun?


Wohnung, Mietrecht, fristlose Kündigung
Mitbewohnerin will trotz Kündigung nicht ausziehen und keine Miete zahlen!

Hallo,

ich habe momentan ein akutes Problem mit meiner Mitbewohnerin und brauche dringend Hilfe. Da sie immer zu spät die Miete gezahlt hat und ich ihr immer hinterherrennen musste, habe ich entschlossen auszuziehen, weil mir das einfach zu stressig ist. Das Mietverhältnis sieht so aus, dass ich zusammen mit meinem alten Mitbewohner Hauptmieter bin und die gute Dame zur Untermiete (Untermietvertrag mit altem Mitbewohner) wohnt.

Nun haben wir als Hauptmieter ordentlich gekündigt (3-Monatsfrist zum 30.4.) und mein alter Mitbewohner hat sie auch gekündigt (gleiche Frist). Daraufhin ist sie ausgerastet und sagt dass sie keine Miete mehr zahlt, nachdem sie für Januar schon nicht gezahlt hat, wo ich die komplette Miete vorgestreckt habe. Sie meint bis ein Verfahren durch ist kann sie da noch mindestens bis September wohnen ohne etwas zu bezahlen. Die Frage ist wie wir jetzt vorgehen sollten.

Kann man zB eine fristlose Kündigung (aufgrund von Nichtzahlung von 2 Monatsmieten, was ja in ein paar Tagen möglich wäre) nach einer ordentlichen Kündigung hinterherschieben? Ist eine Vorankündigung der fristlosen Kündigung notwendig? Wie kann man sich gegen die Nichtzahlung wehren? Könnte ich auch ihren Strom abstellen, da sie den ja auch nicht bezahlt? (evtl. mit Ankündigung)

Kann man den Arbeitgeber informieren, dass sie keine Miete zahlt? Wenn sie nach Fristende nicht auszieht, müssen wir dann einen Rechtsanwalt einschalten der eine Räumungsklage an das Amtsgericht stellt? Und können wir dann von unserem Vermieter auf Schadensersatz verklagt werden, weil die Wohnung nicht vermietbar ist, wenn sie nicht auszieht?

Wie soll man die Rechtskosten als Student vorschießen? Und kann man die Bonität von ihr prüfen, ob sie überhaupt etwas zahlen kann? Weil wenn nicht bleiben wir ja auf der Miete und den Rechtskosten sitzen…

Ein weiteres Problem ist dass sie die Miete bisher (April bis Dezember) immer bar bezahlt hat. Also theoretisch kann sie keine Mietzahlung nachweisen. Aber sie meinte das kommt vor Gericht nicht durch weil es doch 9 Monate funktioniert hat. (im Vertrag ist geregelt, dass sie die Miete auf das Konto von meinem alten Mitbewohner überweisen soll)

Leider hat sie auch keine Sicherheiten wie Bürgschaft. Und der Untermietvertrag wurde auch nicht vom Vermieter unterschrieben. Soll ich jetzt einfach nur meinen Mietanteil / Stromanteil bezahlen? (dann entstehen aber auf jeden Fall Mahnkosten seitens des Stromanbieters) Können wir dann fristlos gekündigt werden, wenn wir nur einen Teil der Miete zahlen?

Das sind ziemlich viele Fragen, vielen Dank wenn sich das jemand ganz durchgelesen hat. Ich hoffe jemand hat eine Idee oder Ahnung bezüglich der Fragen. (Habe einen Termin in der studentischen Rechtsberatung, aber der ist erst in 2 Wochen)

VIELEN DANK!!

Rechtsanwalt, Mietrecht, fristlose Kündigung, Räumungsklage, Rechtsstreit, WG, mitbewohner
Fristlose Kündigung trotz 1 Abmahnung?

Hallo,

habe folgendes Problem. Kurz erklärt und ohne großen Hintergrund.

Ich arbeite im Einzellhandel in der Drogerie. Unbefristeter Arbeitsvertrag, nicht in der Probezeit. Seit 01.06.2011 dort tätig.

zum ersten mal Ärger bekam ich als ich eine Warenrrückgabe tätigte die ich als Angestellter nicht hätte machen dürfen. Daraufhin folgte ein Gespräch mit dem Gebietsverantwortlichen und der Filialleitung. Es wurde eine ! mündliche ! Abmahnung ausgesprochen mit der Auflage Warenrückgaben NUR noch in der eigenen Filiale zu tätigen, in Absprache mit der Filialleitung.

zum zweiten mal gab es Ärger als bei der Abrechnung und Bankeinzahlung am Abend Geld (über 500,-) abhanden kam. Ich persönlich war nicht direkt daran beteiligt sondern unterschrieb nur die Bankeinzahlungbelege. Laut Kassieranweisung, die ich selbst unterschrieben habe, sind wir dazu verpflichtet die Buchungsbelegen im 4 Augen Prinzip zu erledigen. Somit habe ich gegen die Firmen-interne Kassieranweisung verstoßen und bekam eine schriftliche Abmahnung. Die erste Abmahnung in Bezug auf Kassieranweisungen. Es wurden aber keinerlei Diebstahlsvorwürfe schriftlich geäussert.

zum dritten Mal gab es nun Ärger, als gezielt ein Testkäufer mich persönlich, einzeln an der Kasse testete. Er gab an Fundgeld gefunden zu haben und überreichte es mir. Mit meinem Kopf voller privater Sorgen etc. vergaß ich den Punkt in der Kassieranweisung, welcher besagt das Fundgeld sofort über die Kasse als Fundgeld eingebucht werden muss. Dies habe ich leider nicht gemacht. Somit habe ich widerrum gegen die Kassieranweisung verstoßen.

5 minuten später um 20:00 kam der Gebietsverantwortliche in den Laden und sprach mir eine ! Fristlose Kündigung und sofortige Freistellung ! MÜNDLICH aus.

IST DIES SO RECHTENS???? Soweit ich weiss ist eine mündliche sofortige fristlose Kündigung inkl. Freistellung nicht rechtswirksam, es bedarf der schriftlichen Form. Und dazu stellt sich die Frage ! Ich habe erst 1 mündliche ( nicht wirksam) und 1 schriftliche Kündigung erhalten. Eine sofortige fristlose Kündigung bedarf einer schwerwiegenden Grundes z.b Diebstahl etc.

Wer weiss was? Danke

Arbeit, Kündigung, Recht, Abmahnung, Arbeitsrecht, fristlose Kündigung

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