Hallo Forum,

ich wohne seit Oktober '12 in einem Studentenwohnheim und da ich mein Studium abgebrochen habe, habe ich ohnehin vor auszuziehen. Der früheste fristgerechte Kündigungstermin ist jedoch Oktober '13 (Klausel bzgl. mind. 1 Jahr Mietzeit). Darüberhinaus bin ich durch die extreme Lärmbelästigung meines Nachbarn ohnehin entnervt.

Meine Wohnung und die meines Nachbarn wurden als 1 Wohnung geplant, jedoch hat man kurzfristig eine Zwischenwand eingezogen um daraus 2 Wohnungen zu machen. Diese Zwischenwand ist so grottenschlecht, dass ich seit einem halben Jahr nachts jedes (!) Wort aus meiner Nachbarwohnung hören kann. J e d e s W o r t !!!

Mein Nachbar ist mir entgegengekommen in der Form dass er nur noch Kopfhörer verwendet, aber leider ist er ein exzessiver nächtlicher World of Warcraft Spieler und spielt teilweise bis 3.00 Nachts. Dabei kann ich jedes Wort hören dass er per Headset mit seinen Teamkameraden bespricht. Das Problem ist aber, dass ihn ja nicht bitten kann in seiner eigenen Wohnung nicht mehr zu reden - das wäre lächerlich. Als ich dies meinem Vermieter mitteilte, hat dieser die Zwischenwand verstärkt. Es wurde jedoch nicht besser und nun vertritt er den Standpunkt, dass man da nichts machen kann.

Folglich würde mich eure Meinung interessieren ob ich aufgrunddessen vorzeitig kündigen kann. Natürlich interessiert mich die allgemeine Gesetzeslage und die Gesetzeslage zum Sonderparagraph 2.3 in meinem Mietvertrag, der da lautet:

"§ 2.3 Mietdauer - Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt."

Über eure Meinung und Hilfe würde ich mich freuen =)

Mit besten Grüßen Robert