Bahn erstattet nicht was tun?
**Ich bin auch über nachträgliche Antworten sehr Dankbar um mir verschiedene Meinungen einholen zu können**
Hallo,
ich bin am 03.09.2023 um 23:59 Uhr mit dem Taxi von Leipzig Hbf nach Chemnitz Hbf gefahren.
Grund:
zwischen Leipzig Hbf und Leipzig-Liebertwolkwitz bestand Schienenersatzverkehr (Linie RE6, Mitteldeutschen Regiobahn). Der Busfahrer weigerte sich alle stehende Fahrgäste zu befördern, ich war also gezwungen auszusteigen und dort zu bleiben. Es handelte sich um die letzte Fahrt an diesem Tag. Eine Ankunft in Liebertwolkwitz um den Zug zu erreichen konnte laut Taxifahrer nicht gewährleistet werden, daher die Durchfahrt bis Chemnitz Hbf. Ich habe vor bevor ich die Fahrt mit dem Taxi angetreten habe bei der Mitteldeutschen Regiobahn angerufen um sicherzustellen, dass diese Kosten erstattet werden. Dies wurde mir telefonisch bestätigt, die dadurch entstandenen Kosten werden erstattet.
Die Kosten beliefen sich auf 125€ für zwei Personen. Also insgesamt 250€. Ich habe am 04.09.2023 den Antrag eingereicht, dieser wurde, wie bei der anderen mitfahrenden Person, abgelehnt.
Extern habe ich erfahren, dass Anträge für Fahrgastrechte und Erstattungsanträge bei der MRB bei der Erstbeantragung immer abgelehnt werden um Kosten zu sparen. Erst bei Widerspruch oder einem zweiten Antrag werde dieser wirklich erst bearbeitet. Dies würde auch erklären, warum wir beide die selbe E-Mail bekommen haben.
Selbstverständlich haben wir beide Widerspruch eingelegt. Wir haben dann beide erfahren, dass der Antrag nicht für die Inanspruchnahme eines Fahrgastrechtes, sondern über die Beschwerdeabteilung (?) bearbeitet wurde. Außerdem haben wir erfahren, dass wir das falsche Formular von den Mitarbeitern bekommen haben. Nach einem Monat haben wir beide eine Rückmeldung bekommen.
Die Antwort auf seinen Widerspruch:
„Da es schwierig ist die beschriebene Situation zu rekonstruieren, haben wir beschlossen Ihnen die Kosten zu erstatten, welche Ihnen bei einem Ausfall gemäß Fahrgastrechten zusteht.
"Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 120 Euro erstattet"
Die Überweisung der 120,00 Euro erfolgt innerhalb der nächsten 14 Tage auf das von Ihnen angegebene Konto.“
Und die Antwort auf meinen:
„Wir bedauern, dass wir Ihren Erwartungen an unsere Antwort nicht entsprechen konnten.
Um es gleich an den Anfang zu stellen, sie haben einen Fahrgastrechteantrag unter der Vorgangsnummer XXX eingereicht. Dieser wird von einer anderen Fachabteilung bearbeitet, weshalb Sie von dieser eine separate Antwort erhalten.
Wir können uns an dieser Stelle nur dafür entschuldigen, dass Ihr Reiseverlauf nicht wie geplant verlaufen ist. Seien Sie versichert, dass wir alle Hinweise und Anregungen in der Nachbereitung eingehend Auswerten werden. Nur so ist es uns möglich, den Erwartungen unserer Fahrgäste künftig in vergleichbaren Situationen entsprechen zu können.
Wir hoffen, dass Sie uns die Möglichkeit einräumen, Sie in Zukunft positiv von unserer Dienstleistung überzeugen zu können und wünschen Ihnen eine angenehme Woche.“
Eine Antwort habe ich einen halben Monat später immer noch nicht erhalten. Habe mich mit der MRB in Kontakt gesetzt und das ganze nochmal gemacht.
Nun die Rückmeldung:
“Wir haben Ihr Anliegen geprüft. Gemäß den Fahrgastrechten steht Ihnen aufgrund der Nutzung des Deutschland-Tickets ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50€ zu. Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß unserer Richtlinien Entschädigungszahlungen unter 4€ in der Regel nicht ausgeführt werden.
Wir sind uns bewusst, dass unsere Antwort möglicherweise nicht Ihren Erwartungen entspricht Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass als öffentlich bestellter Nahverkehrsanbieter wir verpflichtet sind, die gesetzlichen Fahrgastrechte einheitlich und unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung aller Fahrgäste anzuwenden. Selbst wenn wir in bestimmten Fällen eine andere Sichtweise vertreten, können wir dennoch nicht von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.
Als Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten bieten wir Ihnen gerne einen Gutschein für die MRB an. Wir würden uns über Ihr Einverständnis freuen, diesen Gutschein als Kompensation zu akzeptieren. Sobald Sie uns Ihre Zustimmung mitteilen, werden wir die Versendung veranlassen.“
Was soll ich jetzt machen? Ja, es sind nur 125€, für mich als Auszubildender ist das aber eine Menge Geld. Das ganze frustriert mich sehr. Das kuriose:
Wir wollten den selben Zug nehmen, nahmen das selbe Taxi, hatten dasselbe Ticket und haben anfangs beide den selben Antrag eingereicht. Wie kann das sein?
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Guten Morgen,
Leider sind die Fahrgastrechte bei Überfüllung noch nicht klar geregelt. Zudem fehlt euch wohl auch ein Nachweis darüber. Am Besten alle Unterlagen in dieses Formular hochladen, und den Fall bitte auch verständlich schildern und die Dateien verständlich benennen (da praktisch Dateien von zwei Fällen hochgeladen werden):
Gerne Rückmeldung an mich, wie denn das EBA zu Fahrgastrechten bei Überfüllung steht.
Du hast ein Vergleichsbeispiel, welches deinen sehr ähnelt. Ich würde es hier sogar mal mit einer Anzeige wegen Betrug versuchen. Aber anwaltliche Beratung vorher, ist bestimmt nicht schlecht.
Wenn man deshalb eine Anzeige bei der Polizei macht, bekommt man dort bestimmt auch noch mal ein paar mehr oder weniger verbindliche Aussagen, was darauf hin passieren könnte und ob es versteckte "Fallen" gibt, die man übersieht.
Mein Erstattungsantrag wurde auch abgelehnt und einfach mal behauptet mein Zug hätte 0 Min Verspätung gehabt... Die scheinen dort zuviel zu tun zu haben gerade.....
Ich sollte um 1 ankommen, war erst um 3.45 am Zielbahnhof :/
Wende dich an einen Anwalt. Das macht keinen Sinn hier von Laienhilfe zu holen.
Ich wollte nur grob erstmal eine Einschätzung haben, Anwalt sind gleich 10€ weg für ein Beratungsgespräch.
Eine Erstberatung kostet beim Anwalt etwa 190 €. Außerdem darf man hier keine Rechtsberatung machen.
Ich würde deinen Schaden deshalb als Lehrgeld sehen und aus ökonomischer Sicht macht es meiner Meinung nach keinen Sinn da weiter vorzugehen.
Ich stehe so gut wie jeden Monatsende vorm Minus, ich sehe nicht ein, dass meine erarbeiteten 125€ aufgrund eines ÖPNV-Unternehmen flöten gehen. Ich zahle mein Ticket, alle weiteren Umständlichkeiten die nicht in meiner Schuld stehen habe ich auch nicht zu bezahlen.
Wenn Du sicher bist dass du auf der rechtlich richtigen Seite stehst, dann kannst du ja Klage einreichen mit Hilfe eines Anwaltes.
Zuerst könnte man sich auch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden.
Verweise auf die Erstattung für deinen Mitreisenden und bestehe auf einer Zahlung.
Ich weiß schon, warum ich nach Möglichkeit dem Chaos des ÖPNV entfliehe. 😂
Habe ich. Egal wie ich es formuliere, es kommt kontinuierlich die Antwort: aufgrund von Datenschutz ist es uns nicht gestattet Ihnen Perosnenbezogene Daten anderer Personen oder Vorgehensweisen aus anderen Vorgängen bereitzustellen. Ich will diese Daten gar nicht da ich weiß, welche Rückmeldungen er bekommen hat usw., sie sollen sich intern einen Vergleich hieraus ziehen. Darauf wieder die oben genannte Antwort.
Deutsche Bahn oder auch ein Transdev Unternehmen?