Elterngeld beziehen & selbstständig Arbeiten. Bilanz oder Einnahme-Überschussrechnung?

HAllo,

meine Frage betrifft die Zeit, in der ich Elterngeld bezog aber dennoch Geld verdiente. Selbstständig. Zur endgültigen Berechnung wird ein Nachweis gefordert, der § 4Abs.3 EstG entspricht.

Dies ist doch eine Einnahme Überschussrechnung, (?) Die Voraussetzungen (Umsatz<500 000, Gewinn<50 000,nicht im Handelsregister) passen. Würde ich diese Art der Gewinnermittlung machen, käme ein BETRÄCHTLICHES MINUS raus, womit ich ja kein Einkommen nach der Geburt meines Sohnes gehabt hätte und auch nicht rückzahlen müsste.

Würden wir bilanzieren, hätten wir ein kleines Plus, was bedeutet ich muss Elterngeld zurückzahlen. Aber wenn ich dem Brief der EG Stelle folge leiste, dann wäre doch eine Einnahme Überschussrechnung ok? oder wie?

mein Steuerberater ist diese Woche weg, daher frag ich mal hier das kompetente Netz von Gutefrage.de

Was kann/darf ich denn jetzt machen? Arbeitszeit<30h und weniger als 75% des Einkommens vor Geburt passt auch...

danke

und nochwas zum Ablauf: die Stichtagsbezogene Gewinnermittlung (für den Fall, dass ich die Variante Bilanz nehmen muss) ergibt einen Betrag, den ich dann durch 12 teile um mein monatliches Einkommen nach der Geburt zu berechnen? Und dieses wird wiederum mit dem Einkommen vor Geburt verrechnet, der Betrag wird neu berechnet als Einkommen und am Ende kommt raus, dass ich pro Monat x EG bekam aber nur y hätte bekommen dürfen???

Steuern, Selbständigkeit, Bilanz, BWA, Elterngeld
Arge will Daten des Kindsvater haben wegen Unterhalt - zulässig?

Hallo,

folgender Fall:

Frau hat im März ein Kind zur Welt gebracht. Nach/Im Mutterschutz wurden Anträge für Arbeitslosengeld und Elterngeld bereits gestellt. Die Elterngeldstelle kommt mit den Gehaltsabrechnungen nicht klar und fordert neue (vom Steuerberater überarbeitete Daten) an. Somit verzögert sich die Ausstellung des Elterngeldbescheides. Kindsvater (getrennt lebend) verdient nur knapp 1000€ netto. Versucht aber monatlich wenigstens 150 € bar zu zahlen was bisher gut klappte (Vereinbarung der Eltern). Die Arge weiß davon, weigert sich aber den Arbeitslosengeldantrag zu bearbeiten, ohne die Daten des Kindsvaters (wenn die Arge klagt, wird der Unterhalt weniger - siehe Selbstbehalt - und es gibt nur zusätzlichen Papierkram und Ärger). Außerdem würde als Berechnungsgrundlage der Elterngeldbescheid fehlen! Frau lebt im Augenblick von 184 € Kindergeld und den 150 € Unterhalt den der Vater zahlt (sucht gerade neuen Job um mehr für seine Kind tun zu können).

Darf die Arge die Bearbeitung des Antrages verweigern, wenn die Mutter die Daten des Vaters nicht angeben will, da die beiden sich geeinigt haben?? Die Arge weiß über die monatlichen Zahlungen Bescheid!!

Wäre schön, wenn ihr mir ein paar Paragraphen um die Ohren schmeißen könntet. Danke Euch jetzt schon mal. P.S.: Geht nicht um mich, nur falls diese Frage aufkommen sollte.

Unterhalt, ARGE, Elterngeld

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