Einschränkungen des Elterngeldes nach Krankengeldbezug?

Hallo ihr Lieben,

leider musste ich am 07.03.2017 meinen Sohn still auf die Welt bringen. Den Grund dazu kennt niemand. Es wahr wohl eine Laune der Natur. Es war schon während der SS klar, dass ich meinen Job nach der Elternzeit kündigen werde. Durch die Totgeburt wurde ich aber einfach in meinen Entscheidungen überrumpelt. Ich entschied mich also trotzdem zu kündigen, da ich einfach aufgrund der dort herrschenden Zustände nicht mehr in diesen Betrieb zurück wollte. Da mein Mutterschutz jetzt am 20.05. endete, mein Arbeitsvertrag am 31.05. endet und ich eigentlich am 01.06. wieder einer Tätigkeit nachgehen müsste, würde ich mich jetzt noch bis Ende Juni krankschreiben lassen. Ich fühle mich seelisch einfach noch nicht dafür bereit mich dem Arbeitsmarkt schon zur Verfügung zu stellen. Somit ist mir dann noch das Krankengeld von der Krankenkasse gesichert, da die Arbeitsunfähigkeit in dem Fall noch während des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses festgestellt wurde. Außerdem haben mein Mann und ich den großen Wunsch eine erneute Schwangerschaft zu wagen. Die Folgeschwangerschaft würde als eine Risikoschwangerschaft eingestuft werden und ich würde bis zu der Entbindung eine schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit erteilt bekommen. Jetzt kommen wir zu meinen Fragen.

1.) Ist ein Übergang von einer "normalen" Krankmeldung und einer schwangerschaftsbedingten Krankmeldung so nahtlos möglich?

2.) In der Regel wird das Elterngeld ja aus dem Verdienst der letzten 12 Monaten vor der Geburt errechnet. Werden in diesem Fall die Monate in denen ich schwangerschaftsbedingt Arbeitsunfähig war ausgeklammert und die Monate in denen ich noch gearbeitet habe mitberechnet?

Liebe Grüße und danke im Voraus für eure Antworten.

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