Meisterfortbildung während Elternzeit, wird Elterngeld weiter gezahlt?
Hallo,
ich bin momentan in Elternzeit und beziehe Elterngeld (noch bis Februar 2012 zuhause, dann ein Jahr in Teilzeit bei meinem AG). Jetzt überlege ich eine Fortbildung zum Meister in meinem erlerntem Beruf zu machen. Der jetztige Kurs würde allerdings schon im Oktober 2011 anfangen. Es ist ein Kurs der hauptsächlich als per Fernstudium läuft, allerdings mit einer Einführungswoche beginnt und auch zwischendurch einzelne Wochen bzw. Wochenenden als Blockunterricht beinhaltet.
Meine Frage jetzt ist: würde ich noch weiter Elterngeld bekommen wenn ich diesen Kurs belege und könnte ich in Elternzeit bleiben? Oder muss ich warten bis ein Kurs angeboten wird wenn ich wieder Vollzeit arbeite?
Ich hoffe jemand kann mir dazu Informationen geben, vielen Dank im Vorraus :)
1 Antwort
Also Elterngeld bekommst du weiter, wenn es sich entweder um ein STUDIUM handelt (außer es gibt entgeltliche Praktikas oder Arbeitsblocks mit Entgelt, diese Zeiten werden aufs Elterngeld angerechnet, und geht man über 30 Wochenstunden, enfiele das Elterngeld) ODER wenn es sich um eine BESCHÄFTIGUNG ZUR BERUFSBILDUNG handelt. Beim Studium wäre eine Immatrikulationsbescheinigung vorzuweisen, und bei der Beschäftigung zur Berufsbildung müsste es sich um eine Beschäftigung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, des SGB III (Arbeitsförderung) oder des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder um vergleichbare Maßnahmen (z.B. Europäischer Sozialfond, Garantiefond) handeln. Da du geschrieben hast, dass es sich bei dir um eine Fortbildung zum Meister handelt, denke ich, dass das zweite bei dir zutrifft, also kein Studium sondern eine Beschäftigung zur Berufsbildung, und genauergesagt nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög), da es meines Wissens nach in solchen Fällen auch Meisterbafög gibt. Ist dies bei dir tatsächlich der Fall, dann besteht weiterhin Anspruch auf Elterngeld.