Hallo, habe da ein Problem und zwar: Am 06.11.2010 wurde mein Sohn geboren. Bis 28.02.2011 lief mein befristeter Arbeitsvertrag und wurde leider nicht verlängert. Habe Teilzeit gearbeitet die letzten 2 Jahre,da ich schon 2 Kinder habe (4+6). 657,00€ netto verdient und 400 euro haben wir bis november 2010 von der arge bekommen. Dann meinte diese wegen angeblich fehlender Mitwirkungspflicht müsse sie uns das Geld streichen. Habe kein Bett,kinderwagen ect. bekommen für meinen Sohn. Ok schön und gut,soll se ihr geld behalten. Habe im Dezember dann weihnachtsgeld und mutterschaftsgeld bekommen,dann gings. So,also seit Nov 2010 also nichts mehr von der arge. Jetzt sollen wir 2302,00 euro elterngeld bekommen (nachgezahlt) was aber erstmal der arge angeboten wird. Und nun endlich meine Frage: Darf die ARGE diese Nachzahlung einfordern??? Wir bekommen ja kein Hartz4 und warten dringend auf das Elterngeld. Das erste Geld läuft ab 01.06 (elterngeld). Den Bescheid habe ich vor über einem Monat bekommen und warte auf weitere nachricht. Beim Versorgungsamt erreicht man entweder keinen oder jemanden der einem keine auskunft geben kann.

Danke für eure Hilfe!

Lieben Gruss,Jenny