Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen... Habe vor ein paar Wochen Elterngeld, Harz4 und Unterhaltsvorschuss (habe kind seit 03.01.11) Bekomm momentan nur 184 € Kindergeld. Heute habe ich zwei Briefe im Briefkasten gehabt, in der Hoffnung endlich Geld zu bekomm. In beiden Briefen steht folgendes drin (jeweils ein Brief für Elterngeld und ein Brief für Unterhaltsvorschuss, steht aber in beiden das selbe drin) :
Erstattungsanspruch gemäß §§102 ff Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich für.......................................... seit dem 03.01.2011 Leistungen nach dem SGB II zahle. Nach meinen Feststellungen hat die genannte Person einen Anspruch auf Elterngeld (im anderen Brief Unterhaltsvorschuss).
Hiermit mache ich meinen Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geltend.
Da die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II Schwankungen unterworfen sind, bitte ich Sie, mich vor Bewilligung Ihrer Leistungen zu benachrichtigen und die Nachzahlung zunächst einzubehalten. Ich werde Ihnen dann die Höhe meines Erstattungsanspruchs mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass Leistungen für den Folgemonat bereits zum 20. des laufenden Monats zur Zahlung angewiesen sind.
Was bedeutet das? Was muss ich machen? Ich seh da langsam nich mehr durch :(