Folgende Frage:

sollte ich ein Kleinunternehmergewerbe auf meinen Ehemann anmelden (dann quasi aber in seinem Namen agieren, einkaufen, verkaufen etc), um dies später als Hausfrau und Mutter weiterführen zu können ohne in diese 355 EUR/Monat Regelung zu fallen? Er hätte dann quasi Hauptjob und Nebengewerbe, ich wäre Hausfrau und Mutter und ohne normalen Job. Bsp: Elterngeld 67% vom Nettolohn: ca. 1000 EUR (hätte ich dann noch das Gewerbe mit ca. 300 EUR/Monat, bekäme ich nur noch 670 EUR (67% von 1000 EUR) plus die 300, ist also fast dasselbe). Läuft es über meinen Mann, bleiben mir die 1000 EUR und ich hätte trotzdem die 300 EUR zusätzlich, richtig oder?

danke für Antworten!