Hallo,

folgender Fall:

Frau hat im März ein Kind zur Welt gebracht. Nach/Im Mutterschutz wurden Anträge für Arbeitslosengeld und Elterngeld bereits gestellt. Die Elterngeldstelle kommt mit den Gehaltsabrechnungen nicht klar und fordert neue (vom Steuerberater überarbeitete Daten) an. Somit verzögert sich die Ausstellung des Elterngeldbescheides. Kindsvater (getrennt lebend) verdient nur knapp 1000€ netto. Versucht aber monatlich wenigstens 150 € bar zu zahlen was bisher gut klappte (Vereinbarung der Eltern). Die Arge weiß davon, weigert sich aber den Arbeitslosengeldantrag zu bearbeiten, ohne die Daten des Kindsvaters (wenn die Arge klagt, wird der Unterhalt weniger - siehe Selbstbehalt - und es gibt nur zusätzlichen Papierkram und Ärger). Außerdem würde als Berechnungsgrundlage der Elterngeldbescheid fehlen! Frau lebt im Augenblick von 184 € Kindergeld und den 150 € Unterhalt den der Vater zahlt (sucht gerade neuen Job um mehr für seine Kind tun zu können).

Darf die Arge die Bearbeitung des Antrages verweigern, wenn die Mutter die Daten des Vaters nicht angeben will, da die beiden sich geeinigt haben?? Die Arge weiß über die monatlichen Zahlungen Bescheid!!

Wäre schön, wenn ihr mir ein paar Paragraphen um die Ohren schmeißen könntet. Danke Euch jetzt schon mal. P.S.: Geht nicht um mich, nur falls diese Frage aufkommen sollte.