Alleinerziehenden Status / Steuerklasse / Zusammenziehen. 2 Alleinerziehende wollen zusammenziehen?

Hallo, ich habe eine Frage zum Alleinerziehenden Status / Steuerklasse / Zusammenziehen usw.. Meine Parternin und ich sind jeweils alleinerziehend. Ich mit meinem 11 jährigem Sohn (voll berufstätig). Sie mit 11 jähriger Tochter und 5 Jährigem Sohn (befristet berufstätig). Ich bin geschieden. Meine Partnerin nicht und wird es auch nicht in naher Zukunft , da der Noch-Ehemann im Ausland lebt und sich quer zur Scheidung stellt. Wir tun alles, dass es schnell voran geht, aber diese Mühlen mahlen langsam. Der Noch-Ehemann ist der eingetragene und leibliche Vater der Kinder meiner Partnerin.

Wie sieht das aus, wenn wir zusammen ziehen? Bleiben wir trotzdem rechtlich alleinerziehend? Müssen wir die Steuerklassen wechseln? Geht das überhaupt, da ja der Noch Ehemann meiner Partnerin nicht zu greifen ist und auf nichts schriftliches antwortet.

Jetzt kommt noch hinzu, dass ein gemiensamses Kind (von uns beiden :-) ) unterwegs ist...Dieses Kind wird ja auch erstmal dem NochEhmenann zugeschrieben bzw auf ihn eingetragen und dagegen können wir uns auch gar nicht wehren (deutsches Recht) bis die Scheidung endlich durch ist. Aber ich denke, dass das nochmal ein anderes Thema ist....

Wir sind momentan bürokratisch ien ein wenig überfordert... Steuerklassen / Elterngeld für Partnerin benatragen/ nur befristeter Arbeitsvertrag der Partnerin bis 09/16 Was danach?. Kind wird nicht auf mich eingetragen... und und und....

Habt ihr ein paar Tipps, was man alles beachten muss oder machen kann?

Vielen Dank

Wohnrecht, Steuern, Baby, Trennung, alleinerziehend, Ehe, Elterngeld, Steuerklasse, Steuerrecht
Fragen zur KITA Gebühren?

Hallo zusammen,

mein Sohn wird in zwei Wochen 1 Jahr alt und soll wird ab August nächsten Jahres in die KITA kommen. Ich habe mich deshalb schon mal etwas mit dem Thema Kita Gebühren beschäftigt und habe dazu nun einige Fragen.

Kurz die Eckdaten: Meine Frau hat eine zwei Jährige Elternzeit die noch bis November nächsten Jahres gehen wird und wird dementsprechend bis November auch noch Elterngeld bekommen. Ich bin voll berufstätig und in einem normalen Arbeitsverhältnis.

Ich weiß das es mehrere KITA Gebührenstufen gibt die abhängig von den Brutto - Einkünften beider Erziehungsberechtigter sind.

  1. Welche Einkünfte sind für die Berechnung des Einkommens sind neben dem ganz normalen Gehalt relevant (Elterngeld, Kindergeld, evtl. KITA Zuschuss vom Arbeitgeber)? Das Elterngeld zum Bsp. muss ja Ende des Jahres immer noch versteuert werden. So wäre man überspitzt gesagt, ja doppelt bestraft.
  2. Welches Gehalt ist für die Berechnung relevant? Das reine Bruttoeinkommen oder das berechnete Bruttoeinkommen das ich nach der Steuererklärung habe ? Durch meine tägliche Fahrt zur Arbeit (täglich/80km), komme ich alleine mit den Werbungskosten für die Pendlerpauschale auf über 3000€. Sollte es das Gehalt nach der Steuerklärung sein würde mich interessieren wie das ermittelt wird. Wird dann als Grundlage die Summe der Steuerklärung vom letzten Jahr genommen ? Was passiert wenn diese sich bei der nächsten Steuerklärung ändert ?
  3. Mein Arbeitgeber bietet mir die Möglichkeit einen KITA Zuschusses an. Dieser wird ungefähr 50% der KITA Gebühren decken. Wäre es theoretisch möglich das der Arbeitgeber meiner Frau, die restlichen 50% beisteuert wenn Sie nach der Elternzeit wieder arbeiten geht oder kann es immer nur maximal einen Zuschuss geben.
  4. Diese Frage passt nicht ganz zum Thema. Da ich dafür aber keinen neuen Thread aufmachen möchte, nehme ich diese mal hier auf. Was würde passieren wenn meine Frau bereits im September wieder Ihre Arbeit aufnimmt. Wird dann Ihr noch bis November zustehendes Elterngeld wegfallen oder gekürzt oder ganz normal weiter ausbezahlt ?
Kinder, Gebühren, Elterngeld, Elternzeit, Kindertagesstätte
Elterngeld: Schwanger während Meisterschule

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau hat im November 2014 mit der Meisterschule im Friseurhandwerk begonnen. Sie hat alle Teile nacheinander in Vollzeit absolviert und ist seit April 2015 fertig (Dauer: 6 Monate). Davor war Sie unbefristet in einem Salon Angestellt, das Arbeitsverhältnis wurde nach der Meisterschule fortgesetzt. Einkommen 1.180 €

Im Dezember 2015 wurde Sie schwanger, also während der Meisterschule. Der geplante Entbindungstermin ist Anfang August 2015.

Heute hat Sie bei der Elterngeldstelle angerufen um sich nach Ihrem Anspruch auf Elterngeld zu erkundigen. Die Elterngeldstelle hat Ihr mitgeteilt das zur Berechnung des Elterngelds das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen werden.

Berechnungszeitraum: August 2014 bis August 2015 = 12 Monate 12 x 1.180 € = 14.160 € Davon war Sie 6 Monate in der Meisterschule, dieser Zeitraum wird laut Elterngeldstelle mit einem Einkommen von 0 € angesetzt. 6 x 1.180 € = 7.080 € Davon erhält Sie 67% 67 % von 7.080 € = 4.743,60 € 4.743,60 € / 12 = 395,30 €

Somit erhält Sie im Monat nur 395,30 €, das entspricht 33,5% Ihres ursprünglichen Einkommens!!! Sie hat 14 Jahre ununterbrochen gearbeitet und wird jetzt mit 395,30 € abgespeist! Das ist doch eine absolute Frechheit!

Sind die Angaben der Elterngeldstelle richtig?

Bitte helfen Sie uns!

Vielen Dank im Voraus

Schwangerschaft, Familienrecht, Elterngeld

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