Inkassounternehmen schickt Briefe an alte Adresse?

Hallo,

ich habe einen sehr speziellen Fall.

Ich habe soeben eine Bestellung bei Otto tätigen wollen und als ich mich dann anmelden wollte, habe ich gesehen, dass mein Account geschlossen ist, weil ein offener Betrag nicht beglichen wurde und meine Daten jetzt bei einem Inkassounternehmen liegen.

Allerdings wusste ich nicht dass eine Rechnung fällig war, da ich keine Zahlungserinnerung noch sonstiges bekommen habe (ich habe per Rechnung bestellt und vergessen zu zahlen). Mir ist aber auch aufgefallen, dass die Rechnungsadresse noch eine ganz alte Adresse ist, wo auch keiner mehr wohnt.

3 Tage nach meiner ersten Bestellung habe ich auch nochmal etwas auf Rechnung bestellt und habe dann per E-Mail eine Zahlungserinnerung für die Rechnung bekommen, die ich dann auch direkt beglichen habe. Ich verstehe aber nicht, wieso ich denn bei meiner ersten Bestellung keine Zahlungserinnerung per Mail bekommen habe. Mir ist bewusst, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind für eine Zahlungserinnerung, aber trotzdem fand ich das merkwürdig.

Ich nehme nun an, dass das Inkassounternehmen einige Briefe an die alte Adresse geschickt hat. Das kann ich aber nicht bestätigen weil ich ja selbst keine an meine richtige Adresse bekommen habe, welche ja die Lieferadresse ist. Wie hoch die Rechnung ist, weiß ich nicht, da das ganze noch vor dem 01.10.2021 passiert ist. (Ende Juli 21)

Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen soll. In den AGB habe ich jetzt nichts gefunden, dass man bei Adressänderungen o.ä. verpflichtet ist, diese auch sofort mit anzugeben.

Wie gehe ich am besten vor, kennt sich jemand etwas besser mit dem geltenden Recht aus? Dass ich die Rechnung begleichen möchte steht außer Frage, aber ich finde es jetzt blöd, dass ich davon keine Kenntnis hatte, dass ich noch etwas zu begleichen habe.

Danke euch.

E-Commerce, Online-Shop, Recht, AGB, BGB, HGB, Inkasso, E-commerce Recht
Wer zahlt Tierarztkosten wenn der eigene Hund angegriffen wird und sich dieser wehrt?

Kurz die Schilderung

Ein verhaltensgestörter Hund greift regelmäßig meinen Hund an (ist bekannt dafür und hat den Nachbarshund schon getötet). Mein Hund hat eine lange Zündschnurr und selbst wenn es los geht ist er sehr verhalten und weist ihn nur zurecht (ich wünschte ich könnte das so gut dosieren).

Ich bin mit einem Zeugen auf einer Hunde Wiese gewesen, woraufhin der andere Hund meinen Hund mehrfach Angriff. Bei dem zweiten oder dritten mal wehrte er sich. Er biss nicht zu, sondern verjagte ihn mit bellen und körperlichen Einsatz. Drückte ihn 1-2 mal mit seinem Hals auf den Boden (er ist körperlich weit überlegen). Seine Körperhaltung stellte kein aggressives vorangehen sondern lediglich Verteidigungsverhalten an den Tag (Bellen, kein vorangehen, kein dominieren etc.). Der andere Hund wiederholte sein Verhalten mehrfach und war wie immer nicht abrufbar.

Nun ein paar Tage später, tritt die halter in an mich heran und möchte mir die anscheinenden entstandenen Kosten anhängen. Ist das überhaupt rechtens?

Desweiteren betreibt diese Dame üble Nachrede bzw Verleumdung in mehreren Fällen seit geraumer Zeit. (wurde mir mehrfach über die Zeit von diversen Personen bestätigt)

Ich habe ehrlich gesagt nicht die Lust mich mit dieser Person zu beschäftigen, daher sah ich bis jetzt immer von rechtlichen Schritten ab. Mittlerweile denke ich aber an eine Unterlassungserklärung, wobei das Geschwafel jetzt eher zweitrangig ist.

Meine Hauptfrage bezieht sich auf den oberen Teil mfg

Hund, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Gesetz, Hundehalter, aggressiver Hund, BGB, Rechtsberatung

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