Schriftliche Vereinbarung über verkürzte Stundenanzahl, wegen verkürzter Betreuungszeit fürs Kind?

Hallo, ich bin seit Ende meiner Elternzeit zu 100% in Kurzarbeit bei einer Zeitarbeitsfirma. Dort habe ich einen unbefristeten Vertrag mit rund 150 Stunden monatlicher Arbeitszeit.
Nun gibt es einen neuen Auftrag und ich soll wieder arbeiten, was mich ja grundsätzlich sehr freut. Allerdings hat die Kita meiner Tochter immer noch verkürzte Betreuungszeiten, wodurch ich diese Stunden nicht erreichen kann. Ich bin alleinerziehend.

Erst wollte mir die Firma einen neuen Vertrag andrehen, das habe ich abgelehnt. Jetzt habe ich heute einen Termin im Büro. Die Dame will mit mir eine schriftliche Vereinbarung über die verkürzte Stundenzahl und entsprechende Vergütung aufsetzen. Sie sagt, wenn ich das nicht unterschreibe und nur für zB 6 Stunden/Tag bezahlt werde, dann könnte ich die Firma auf das restliche Geld verklagen. Ist das nicht Schwachsinn? Ich arbeite dann von zu Hause aus und man könnte auf die Sekunde nachvollziehen, wie viel ich gearbeitet habe. Und sobald die Kita wieder regulär öffnet, würde ich natürlich Vollzeit arbeiten.

Nun meine Frage: Muss ich irgendwas unterschreiben, oder reicht es, wenn ich mich auf §275 BGB (Ausschluss der Leistungspflicht) berufe, weil es mir ja nicht zuzumuten wäre, zu arbeiten, wenn es keine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind gibt?

LG und schonmal danke :)

Kurzarbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitszeit, BGB, Bürokratie, Zeitarbeit, Zeitarbeitsfirma
(BGH) Entscheidungen/Urteile bezüglich Retouren?

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem: ich habe bei Boohoo 3 Klamottenteile bestellt. 2 davon habe ich zurückgeschickt. Dafür wurde mir vom deutschen Boohoo Support eine deutsche Adresse geschickt, an welche ich die Retoure auch schicken könnte; sonst müsste ich sie zurück nach Großbritannien verschicken, welches 10-mal so teuer gewesen wäre. Nachdem ich das Paket zurückgeschickt habe (an die deutsche Adresse) habe ich die Quittung nach paar Tagen weggeworfen, da ich diesbezüglich nie Probleme hatte. Lediglich einen Beleg für die Online-Frankierung kann ich vorweisen. Paar Wochen später hat mir Klarna mitgeteilt, dass von Seiten Boohoos keine Retoure gemeldet worden ist. Daher habe ich erneut dem deutschen Boohoo Support geschrieben. Die meinten dieses Mal, dass es nur eine einzige Adresse für die Rücksendung gäbe, nämlich eine in Großbritannien. Die deutsche Adresse "sei nicht mehr verfügbar" aufgrund des "mir bekannten Brexit". Nach Aussage des Supports soll Boohoo nicht die Erlaubnis haben, Artikel in Lagern in Deutschland zu halten. Alle Rücksendungen an eine deutsche Adresse würden nicht erstattet werden können.

Meine Frage nun an euch: Wie würdet ihr hier vorgehen? An welche Gesetze würdet ihr eure Ansicht stützen? Leider habe ich keine Urteile oder Entscheidungen für ähnliche Fälle gefunden. Kennt jemand von euch vielleicht ähnliche Urteile oder Entscheidungen, vielleicht vom BGH oder EuGH?

Vielen Dank im Voraus!

Recht, Kaufrecht, Widerruf, Gesetz, Verbraucherschutz, BGB, Bundesgerichtshof, Jura, Widerrufsrecht, BGH

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