Kennt jemand sich Rechtgrundlagen BGB aus?
Wenn ich bei ebay beim Bieten auf einen Artikel einen Tippfehler mache und versehentlich einen falschen Betrag eingebe:
- Muss ist trotzdem zahlen?
- unter welche Voraussetzung kann ich den Vertrag rückgängig machen?
2 Antworten
Allgemein : Siehe Irrtumsparagraphen im BGB - ein Irrtum macht aber den Vertrag per se nicht unwirksam (nur anfechtbar).
Da man bei Ebay die Eingabe gleich ZWEIMAL bestätigen muss, halte ich so etwas auch nicht für anfechtbar in dem Konstrukt.
Also grundsätzlich: Ja du musst zahlen. Wenn es sich um einen gewerblichen Verkläufer handelt, dann hast du - bei den meisten Sachen - ein Widerrufsrecht und kannst um Storno bitten
142, 119 I BGB( hier Inhaltsirrtum) regelt die Anfechtung, Frist geht nach 121, Schadensersatz nach 122.
Nicht korrekt. Der Vertrag ist rechtswirksam zustande gekommen und kann angefochten werden - das macht ihn aber auf keinen Fall von Anfang an nichtig
aha Interessant, erkläre doch bitte mal. Mit welche Überzeugung hier immer falsch argumentiert wird.
Danke. Kommt hier einen Kaufvertrag zu Stande?