Sind die §§ 961 - 964 BGB ernst gemeint?

7 Antworten

Die sind zwar etwas aus der Zeit gefallen, aber grundsätzlich vollkommen ernst gemeint.

Wenn du aber mal etwas wirklich witziges lesen willst, empfehle ich dir die SenSchweinV des 13. Zivilsenats des HansOLG vom 02.07.2003.

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Schwein im Sinne dieser Verfügung ist auch ein Elefant ( loxodonta africana und elephas maximus, jeweils in der Ausprägung dresdneriana).
§ 3 Ort und Art der Haltung
 (1) Das Schwein wird im Dienstzimmer des Vorsitzenden gehalten. Eine Vermehrung ist zu unterbinden.
(2) Anlässlich von Veranstaltungen gemäß § 6 dieser Verfügung darf das Schwein den Senat begleiten.
(3) Zulässig ist nur die Haltung eines Mehrwegschweins, das außer der Befüllung auch die zerstörungsfreie Rückgewinnung des Inhalts zulässt (§ 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994, BGBl. I S. 2705).
§ 5 Füllstandskontrolle
(1) Der Vorsitzende kann jederzeit den Füllstand des Schweins überprüfen. Ein anderes Senatsmitglied ist als Zeuge hinzuzuziehen. Die Vorschriften über das Nottestament (§§ 2249 ff. BGB) finden entsprechende Anwendung.
§ 6 Schweineinhaltsverwendung
Die Regelung der Häufigkeit der Entleerung des Schweins sowie die Regelung der Verwendung der darin enthaltenen Gelder bleibt einer weiteren Verfügung (Senatsschwein­inhaltsverwendungsverfügung - SenSchweinInhVerwV-) vorbehalten.
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Sie sind ernst gemeint. Der Gesetzgeber neigt selten zu Witzen in Gesetzen.

Vielleicht mal zum Hintergrund: Das BGB ist eines der ältesten Gesetze. Es trat zum 01.01.1900 in Kraft. Daher gibt es ggf. auch noch Regelungen, die vielleicht für die jetzige Zeit nicht sofort nachvollziehbar sind. Dennoch haben die Paragraphen Gültigkeit und können für Imker wichtige Rechtsfragen des Eigentums klären.

Macht doch eigentlich Sinn.

Vielleicht ein bisschen Unglücklich formuliert aber ansonsten


Keloc 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 19:11

Also ich wäre froh, wenn der § 476 auch so formuliert wäre XD

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Answer1234567  30.03.2022, 23:32
@Keloc

Man merkt beim Lesen in der Regel recht gut, ob es diesen Paragraphen schon lange gibt, oder ob er noch recht neu ist.

Wie hat es mal jemand so schön gesagt:

Wenn die Rechtsexperten des Bundestages heute den § 19 StGB formulieren würden, hätte er mindestens 6 Absätze und würde über eine halbe Seite gehen.
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Nein die hat jemand aus Spaß da rein gemacht...

Gott, natürlich sind sie das...

Internetführerschein.

Jap. So habe ich mir eine Wohnung in München leisten können. Einfach einen Bienenschwarm gekauft, in eine Luxuswohnung getrieben und dank dem 964 BGB gehört die Bude jetzt mir


Samuel823  30.03.2022, 19:13

§ 964 Vermischung von Bienenschwärmen

Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. [...]

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whabifan  30.03.2022, 19:15
@Samuel823

Jap. Dadurch dass die Bienen in der Wohnung verweilten wurde es eine Bienenwohnung. Um auf Nummer sicher zu gehen habe ich noch überall BVB Trikots aufgehangen… das kommt in München aber leider nicht gut an

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