Muss Täuschungsversuch nachgewiesen werden?

Hallo, wir haben vor einigen Wochen eine Informatik-Klausur geschrieben. Allerdings hat wir über Monate nicht bei unserem richtigen Lehrer, sondern abwechselnd bei Referendaren, welche mit dem Thema selbst nicht so vertraut waren und dies auch schlecht erklären konnten.

Mit drei Freunden haben wir eine Musterlösung zu einer Beispielsaufgabe auswendig gelernt, da der Lehrer meinte, dass wir uns das unbedingt lernen sollen. In der Klausur kam dann eine fast identische Aufgabe daran, lediglich mit ein paar abgeänderten Einheiten und Formeln. Diese Aufgabe konnten meine Freunde und ich natürlich.

Heute bekamen wir die Klausur wieder und meine, sowie die Klausuren meiner Freunde wurde mit 6 benotet, da dies angeblich keine Eigenleistung wäre. Unsere Lösung war natürlich gleich. Der Lehrer hat uns vorgeworfen, dass wir die Lösung auf einem USB Stick gehabt hätten und einfach kopiert haben. Dem ist aber nicht so. Angeblich kann man das auch anhand der Datei nachweisen. Komisch, warum macht er es denn dann nicht?

Wir haben ihm erklärt, dass wir das auswendig gelernt haben und weder einen USB Stick, noch sonstige Hilfsmittel verwendet haben. Allerdings bleibt er bei der 6 - obwohl er keinerlei Beweise hat!

Unser Klassenlehrer hat schon angedeutet, dass es wegen einem Täuschungsversuch sogar einen Schulverweis geben kann. Das wird ja immer besser!

Nun ist meine Frage, ob man vollkommen ohne Beweise eine 6 vergeben kann und eventuell sogar einen Schulverweis aussprechen kann?

Danke im Voraus!

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