Darf Betreute Strafantrag stellen?

Hallo Wissende!

Ich habe vor wenigen Wochen im Netz die Info gefunden jede Person dürfe bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen. Das hatte ich schon mal gemacht da ich bestohlen worden bin mehrfach. Eine Reaktion der Staatsanwaltschaft erfolgte meines Wissens nicht. Die Polizie nahm keine Fakten auf, weigerte sich mündlich den Tatort aufzusuchen, bei späteren erlittenen Straftaten weigerte sie sich Strafanzeige entgegen zu nehmen da angeblich Glaubwürdigkeit nicht vorhanden. Vorsprache beim Betreuungsgericht führte zu neuem Gutachten welches laut Aussage Gutachterin von der betreuenden Rechtsanwältin diktiert wurde. Mir nie ausgehändigt unter Bedrohuing an Leib und Leben durch zuständigen damaligen Richter und Betreuerin.

Würde die Möglichkeit bleiben zur Generalstaatsanwaltschaft zu gehen und mündlich dort immerhin vorzutragen unter Vorlage von Fakten. ABER auch meine jetzige Richterin hat mir nur erklärt ich sei in der Beweispflicht. Als ich erklärte ich könne doch zur Staatsanwaltschaft schüttelte sie den Kopf.

Nun habe ich auf vergleichbare Frage als Antwort gegeben man könnne immer zur Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen. Gilt dies bei Betreuung - Gesundheitsfürsorge als Strafantrag wegen Körperverletzung gegen Fachärzte erhoben werden sollte - Aufenthaltsbestimmungsrecht als erste Beschwerde gegen Betreuungsgericht. Welche nicht an das Landgericht weiter geleitet wurde.

Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe habe ich mal versucht was schriftlich abzugeben und es kam keine Reaktion. Da schaffte ich allerdings die zugrunde liegende Geschichte alleine deswegen nicht da ich erst letzte Woche dies zur Kenntnis nehmen konnte. Akten wurden bis dahin verweigert in Vollständigkeit. Wie ich schon darlegte in anderer Frage habe ich eine Rechtsanwältin als Betreuerin die ich nicht kenne.

Ich suche rechtliches Gehör. Irgendwo, irgendwie. Bevor Dokumente vernichtet werden von den Tätern.

Recht, Betreuung, Jura
Aufgabenkreise von meinen gesetzlichen Betreuer?

Hallo, die Aufgabenkreise- und Bereiche meines gesetzlichen Betreuer umfassen:

- Sorge für die Gesundheit (Gesundheitsfürsorge)

- Aufenthaltsbestimmung

- Vermögenssorge

- Wohnungsangeleinheiten

- Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post

- Rechts- /Antrags- und Behördenangelegenheiten

bin ich mit diesen Aufgabenkreisen des gesetzlichen Betreuers entmündigt?

Liegt bei mir diesen Aufgabenkreisen das Einwilligungsvorbehalt vor oder nicht?

Ist es nach eurer Ansicht viele oder wenig Aufgabenkreise von den gesetzlichen Betreuer?

Darf ich mit diesen Aufgabenkreisen trotzdem selber unterschreiben und ausfüllen?

Was bedeutet Rechts- /Antrags- und Behördenangelegenheiten? Darf ich trotz diesen Aufgabenkreis (Rechts-Antrags- und Behördenangelegenheiten) trotzdem Anträge z.b für den Schwerbehindertenausweis selber ausfüllen und diesen Antrag selber stellen ?

Bin ich mit diesen Aufgabenkreisen selbständig oder eher nicht?

Wenn mein gesetzlicher Betreuer den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung" hat, kann er dann gegen meinen Willen in einen Wohnheim und in eine stationäre Wohnform stecken und dass ich dort auch hin muss, wenn mein gesetzlicher Betreuer diesen Aufgabenkreis hat? Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung" mir verbieten, eine eigene Wohnung zu mieten und dass ich in der eigene Wohnung alleine lebe?

Muss der gesetzlicher Betreuer den Betreuten trotz des Aufgabenkreises „Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post" mir trotzdem Briefe und Post mir aushändigen und an mir weiterleiten, wenn ich explizit danach frage? Darf er auch verweigern Briefe und Post an den Betreuten weiterleiten?.

Was macht der gesetzlicher Betreuer bei den Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit"? Darf er mir dann verbieten meine eigene ärztliche Befunde, Arztbriefe und Arztberichte einzusehen und durchzulesen? Gehen dann die ärztliche Befunde, Arztberichte und Arztbriefe an den Betreuten oder direkt an den gesetzlichen Betreuer? Kann es sein, dass er mir die ärztliche Befunde, Arztberichte und Arztbriefe nicht aushändigt und nicht weiterleitet? (Auch wenn ich ihm explizit nach den Arztbriefen, ärztlichen Befunden und ärztlichen Berichte frage?)

Darf er mir da auch bei den Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit" mir verbieten meine eigene elektronische Patientenakte auf meinem Smartphone zu nutzen?

Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis „Vermögenssorge" mir das einteilen und dass ich das Geld nur zugeteilt von ihm bekomme, was ich verdiene?

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Ich habe keinen guten Orientierungssinn und wurde deswegen früher von nem Betreuer doof angemacht findet ihr das gerecht also ich jedenfalls nicht?

Hi 🙋‍♀️ vielleicht ist es für diese Frage hier wichtig was über mich zu erzählen, damit ihr alle das besser einschätzen könnt.

Also : ich bin inzwischen 31 Jahre alt und ich habe ein Handicap. Ich habe motorische Störungen und Gleichgewichtsstörungen und unter anderem halt noch Orientierungsprobleme. Ich lebe bei meinen Eltern da ich sehr viel Hilfe im Alltag brauche. Außerdem bin ich innerlich sehr kindlich geblieben und fühle mich nicht erwachsen. Ich habe auch eine Fehlstellung der Beine weshalb meine Kniescheiben raus springen können. Manchmal springen sie von alleine zurück wieder an den richtigen Platz und manchmal muss das aber auch im Krankenhaus gerichtet werden. Das nun erstmal als Info über mich nun werd ich genauer auf die Situation eingehen. Es war im Jahr 2010. Damals war ich erst 17 Jahre alt. Ich war auf einem Internat für behinderte. Es sollte sie auf die Arbeitswelt vorbereiten. Man durfte zwar nach der Arbeit nach Hause wenn man wollte aber das ging bei mir leider nicht. Es war 2 Autofahrt Stunden von uns entfernt. 😟 Ich habe mich da sowieso allgemein nicht so wohlgefühlt. Und meine rechte Kniescheibe war auch mal kurz rausgesprungen während ich dort war. Ich war nur am Wochenende zu Hause. Jedenfalls war da alles wirklich sehr weitläufig. Ich kannte diese Umgebung vorher noch gar nicht. Ich fühlte mich wie ins kalte Wasser geschmissen und musste irgendwie zusehen dass ich den Weg zur Schule oder wie man das nennen soll und wieder zurück zum Internat finde. Das war allein sehr schwierig für mich. Darum bat ich, dass mich jemand ein paar Tage begleiten kann bis ich mir den Weg eingeprägt habe. Da sagte so ein fieser Mann Betreuer zu mir :“ ich glaube sie habens nicht im Knie sie habens im Kopf!“ das fand ich natürlich gemein und erzählte es auch meinen Eltern. Bei einem klärenden Gespräch mit meinen Eltern streitete der Dummkopf allerdings alles ab. Meine Eltern kennen mich natürlich und glaubten mir das auch weiterhin. Zum Glück war ich ja nur ein paar Wochen da damals.

Also was sagt ihr zu diesem Betreuer ? Ganz schön fies oder? 😡

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