Wann wird den Betreuten einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet?
Wann und in welchen Fällen wird von den gesetzlichen Betreuer den Betreuten einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet?
Wenn den Betreuten einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird, was dürfen dann die Betreuten nicht machen und nicht selbst entscheiden?
Wenn man einen Einwilligungsvorbehalt hat, darf man trotzdem seine eigene Briefe, Post, Gutachten und Ärztliche Befunde/Arztberichte/Arztbriefe selber einsehen und durchlesen?
Wenn ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt, darf man dann Anträge selber stellen? Darf man da selber unterschreiben oder nicht?
Darf man da selber zum Arzt gehen und seine Ärzte und Krankenhäuser bei einen Einwilligungsvorbehalt selber aussuchen oder nicht?
Ist man dann entmündigt und nicht geschäftsfähig wenn ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird?
Wird es den Betreuten häufig oder eher selten einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet? Wie viel Prozent der Betreuten haben einen Einwilligungsvorbehalt?