Betreuungsunterlagen von der Betreuerin nach Tod

Hallo liebe Ratgeber,

es wäre sehr schön, wenn mir in dem brisanten Fall hilfreiche Antworten gegeben werden könnten.

Mein Vater wurde seit einigen Jahren von einer gesetzlichen Betreuerin (Vereinsbetreuerin) betreut. Er ist vor paar Wochen leider verstorben, weil das Pflegeheim ihn... naja, lassen wir das lieber hier. Ich bin nun Vollwaise bzw. sein alleiniger Erbe.

Ich habe bei der Betreuerin die Herausgabe sämtlicher Unterlagen angefordert. Die Trulla (also die veehrte Betreuerin) teilte mir mit, dass sie lediglich eine Informationspflicht gegenüber dem Erbe hätte und mir die Unterlagen nicht geben müsste.

Ich will alle möglichen Unterlagen haben, z.B. Vermögensaufstellung (wohin sind irgendwelche Gelder geflossen und für was ausgegeben), Schreiben zu Ärzten und Krankenhäusern usw. usw.

Ich will alle Unterlagen intensiv prüfen und dann der Betreuerin die Entlastungserklärung erteilten. Dazu teilte die mir auch mit, bräuchte ich nicht, hätte das Vormundschaftsgericht schon getan. (?)

Also, ich habe hier ganz große (berechtigte) Zweifel, dass hier gewaltige Dinge vertuscht und auch zwischen Gericht und Betreuerin schön unter der Decke gehalten werden.

WAS KANN ICH TUN? WELCHE UNTERLAGEN KANN ICH ALS ERBE EINFORDERN UND M U S S DIE BETREUERIN MIR GEBEN? KANN DAS GERICHT DIE TATSÄCHLICH ENTLASTEN? (was ist mit Unterschlagung von Geldern?)

Freue mich über Rückmeldung. Ich würde auch jeglichen erdenklichen Weg gehen. Davon wird zwar mein Vater nicht mehr lebendig, aber ich finde es nur gerecht alle (möglichen Misse-) Taten aufzudecken.

Grüsse

Rechtsanwalt, Verein, betreuerin, Betreuung
Erbschleicher! Was soll ich tun?

Ich bin 20 Jahre und total überfordert mit der momentanen Situation. Seit mehreren Jahren beobachte ich und meine Familie wie meine Oma, die ein Stockwerk unter uns wohnt Erscheinungen einer Demenzerkrankung aufweist.

Angefangen hat es damit, dass sie sich immer mehr von uns distanziert hat. Zum wöchentlichen Kaffee plausch wollte sie plötzlich nicht mehr kommen. Auch bei der Abitur Abschlussfeier meiner Schwester blockte sie ab und hatte keine lust mitzukommen. Trotzdem versuchten wir den Kontakt aufrecht zu erhalten was jedoch immer schwieriger wurde. Im Laufe der Zeit entwickelte meine Oma einen richtigen Groll auf uns. Ihre Krankheit wurde stetig schlimmer.

Vor einigen Jahren fing sie schließlich an uns zu beschuldigen. Sie warf uns Dinge vor die wir definitiv nicht gemacht haben. So z.B. behauptete sie, dass wir unsern Kater ermordet hätten. Kurze Zeit später stand auch schon die Polizei bei uns in der Wohnung. Natürlich konnten wir der Polizei unsern Kater vorzeigen (und zwar lebendig). Ihre Behauptungen wurden immer extremer. So zeigte sie mir vergangene Woche einen blutigen Waschlappen. Sie meinte das wäre das eingetrocknete Blut von ihr nachdem mein Vater sie mit einer Pistole angeschossen hätte. Er soll draußen auf der Straße gestanden haben und durch ihr Küchenfenster auf sie geschossen haben. Das Fenster blieb über-natürlicherweise jedoch ganz, nur die Kugel erwischte sie. Wie auch immer....Unser Verhältnis zu ihr wurde im Laufe der Zeit eben immer schlechter.

Jetzt das eigentliche Problem: Im letzen halben Jahr haben wir beobachtet, dass ein Mann regelmäßig zu meiner Oma kommt. Er bringt ihr Medikamente, kutschiert sie rum...usw. (Nicht das wir das nicht für sie machen würden aber bei uns blockt sie ab und sagt sie will nicht, dass wir irgendetwas für sie machen! warum auch immer!)
Dieser genannte Mann hat in unserer Umgebung einen ziemlich schlechten Ruf. Er war in der Versicherungsbranche tätig und hat schon so einige krumme Dinger gedreht.

Gestern trat dann das worst Case Szenario ein: Durch einen Brief erfuhren wir das der genannte Mann eine Generalvollmacht für meine Oma hat. Dabei ist zu erwähnen, dass das Haus in dem wir leben meiner Oma gehört(e). Jetzt kann er im Prinzip alles machen was er möchte. Ein Grundstück wurde schon verkauft!!! (Verkaufspreis ging in den 5-Stelligen Bereich) Auch das Erbe kann er ändern, soweit ich weiß! Wir haben Angst, dass er das Haus verkauft und wir unsere Wohnung verlieren. Angst, dass er unsere Oma ins Altersheim steckt!!! Meine Oma ist Dement und daher nicht mehr in der Lage Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Sie wurde durch Schleimerei manipuliert um diese Generalvollmacht zu unterschreiben. Sie ist jedoch geistig und seelisch nicht mehr im Stande nachzuvollziehen was sie da überhaupt unterschreiben hat.

Bitte helft mir!

Demenz, Erbrecht, Betreuung, generalvollmacht
Rechtsbetreuer - Freiheitsberaubung

Guten Tag an alle, was ich hier grob schildere ist real passiert und ein Teil davon betrifft mich immer noch,also zur Zeit.Ich bekamm mit meiner Einverständniss Herbst 2010 einen Betreuer gestellt den ich auch haben wollte,weil ich durch eine schwere Trennung fast ein Jahr zwischen Trauer wegtrinken und Entgiftungen pendelte.Nach einer "zwangsentgiftung" für 8 Wochen,die mir musste ich schon wärend der Zeit feststellen sehr gut tat ging ich um den Ort zu wechseln in ein Betreutes Wohnen.Dort in einem völlig offenem wohnbereich Lebend lernte ich über das Internet eine Frau kennen zu der ich nach mittlerweile 3 1/2 monaten dort,zu Ihr zog. Ein Betreuerwechsel stand an.Anna Antonia Pangerl aus Nürtingen wurde mir vom Notariat zugestellt,ich wohnte mit meiner Frau in Wolfschlugen.Alles war klar und gut struckturiert.Leider ging es nicht lange gut.Unklugerweise aber bewusst und logisch überdacht trank ich um in ein Krankenhaus zu kommen,wo ich konntakt Aufnemen wollte zu Sozialarbeitern um mir eine eigene Wohnung zu suchen. Nach einigem hin und her entschied man sich,auch in meinem Einverständnis das ich nach Stuttgart gebracht werde vom Sozialdienst des KH. Christoph-Ulrich-Hahn Haus,Himmelsleiterstrasse wieder,offenes Betreutes Wohnen. Meine bis dahin immernoch Betreuerin Anna Antonia Pangerl besuchte mich dort und meinte bei unserem dritten zusammenkommen das es keinen sinn gäbe Ihrerseitz das Betreuungsverhältniss weiter zu führen und wollte dies sehr bald beenden. Im vorfeld mir schon einmal geundheitsaspekte und finanzen mir überlassen. Zu meinem bedauern stellte ich fest das Fr.Pangerl sehr labil und offensichtlich vereinsamt war.Was mich betrifft lernte ich wieder eine Frau kennen und das gleiche Unglück begann von neuem.Bin hingezogen,getrennt und im Bürgerhospital in Stuttgart gelandet mit nicht wenig Alkohol-promille zur Entgiftung.Man fragte mich,weil ich mir natürlich auch schwer tat zu erklähren wie verworren meine Situation ist,ob ich nicht lieber erstmal freiwillig in die Psychiatrische Aufnamestation wechseln möchte,das ich bejate im glauben dort mehr ruhe zu finden und möglicherweise soziale Ansprechpartner.Meiner Betreuerin Fr.Pangerl behagte mein Verhalten garnicht was ich bei Ihr auch schon auf sehr private art feststellen musste und sie alsplötzlich einen ein jährigen beschluss erwirkt hat der mich dor festhilt. Kurz und knapp.Es stellte sich heraus das meine Betreuerin selbst ein psychisch-soziales Problem hatte das sie mit Drogen...ob Alkohol oder anderes ist mir nicht bekannt,verdrängte und war nicht mehr aufzufinden. Stationsarzt,Oberarzt,Sozialdienst und Cheffarzt waren durch den Beschluss und des nicht auffindens dieser Frau die Hände gebunden und durften mich nicht gehen lassen.Verzweiflung Allerseitz war an der Tagesordnung die derselben 94 waren.Das Oberlandesgericht stuttgart erlies einen Beschluss mich dort sofort als Frei zu entlassen was auch geschah.Von Fr.Pangerl nichts mehr gehört.Wie kann ich dahingehend vorgehen

Schadensersatz, Recht, Betreuung, BGB, Grundrechte, Schmerzensgeld, Strafe, Beschluss, Freiheitsberaubung
Sparverträge auflösen als Betreuer?

Hallo, ich bin seit kurzem vorläufige Betreuerin meines Vaters, der am Korsakow-Wernecke-Syndrom erkrankt ist. Vermögenssorge ist ein Teil dieser Betreuung. Ich habe noch keinen Betreuerausweis, zur Aushändigung habe ich einen Termin beim Amtsgericht am 8.10. Nun wird mein Vater kurzfristig am 1.10. aus der Psychatrie entlassen, wo er entgiftet hat und noch einige Wochen beobachtet wurde. Da er in seinem Zustand nicht nach Hause kann, haben wir (meine Mutter und mein Bruder) uns entschlossen, ihn in eine Wohngruppe für Korsakow-Patienten zu bringen, wo er weiter therapiert wird. Diese kostet 2.800 Euro monatlich, die wir voll selbst zahlen, Pflegestufe wurde grad erst beantragt, evtl. senken sich die Kosten dann noch etwas. Mein Vater hat mehrere Sparverträge, in denen genug Geld ist, um die Kosten für diese Wohngruppe zu decken. Ich wollte nun eben telefonisch einen Termin beim Kreditinstitut meines Vaters machen und habe dem Sachbearbeiter die Angelegenheit geschildert. Der war reichlich inkompetent und hatte irgendwie keine große Ahnung. Er meint, ich müsse das erstmal beim Amtsgericht beantragen. ??? Wie? Ich muss beim Amtsgericht beantragen, dass ich einen Sparvertrag meines Vaters auflösen möchte, um die Kosten für seine Unterbringung zu decken? Ist das so? Auch wenn ich einen Beschluss vom Amtsgericht habe, in dem ich ausdrücklich zum vorläufigen Betreuer auch in Sachen Vermögenssorge bestellt wurde? Dass ich den Betreuerausweis später nachreichen muss, ist mir völlig klar, aber der Beschluss reicht doch vorerst aus, oder? Ich konnte ja gestern auch den Vertrag für die Wohngruppe problemlos unterschreiben, da hat der Beschluss vom Amtsgericht auch ausgereicht. Es eilt halt alles ein wenig, denn die Wohngruppe will ihre erste Zahlung am 3.10. haben und das Girokonto - für welches meine Mutter Vollmacht hat - kann nur die erste Zahlung ausgleichen. Danach wäre das Geld aus einem der Sparverträge nötig. Wer hat Erfahrung mit solchen Dingen und kann mir Infos geben, was genau das Kreditinstitut verlangen kann und darf? Ich habe nun morgen früh einen Termin bei dem Herrn vom Kreditinstitut, der meiner Meinung nach - auch aus vergangener Erfahrung mit ihm - keinen großen Plan hat. Aber ich wüsste doch gern schon mal vorher, wie die Sachlage ist von jemandem, der sich auskennt bzw. der Erfahrung damit hat. Beim Amtsgericht kann ich leider um diese Uhrzeit niemanden mehr erreichen. Danke für die Hilfe.

Amtsgericht, Betreuung, Beschluss, sparvertrag

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